S scilla33 Newbie Registriert 18.02.2007 Beiträge 28 04.06.2014 #1 Pat. bekommt über die Nasensonde Sondennahrung. Wie kann man das abrechnen?
Elfriede Poweruser Registriert 13.02.2014 Beiträge 1.141 Ort Niedersachsen Beruf KrSr Akt. Einsatzbereich ambulante 04.06.2014 #2 Am Einfachsten per SGB XI : Hilfe bei der Nahrungsaufnahme/Essen anreichen.
N Nordlicht Poweruser Registriert 04.07.2004 Beiträge 842 Ort Kollmar Beruf Krankenschwester 04.06.2014 #3 Hi Elfriede: am Einfachsten..... gibt es da auch noch eine andere Möglichkeit?
Elfriede Poweruser Registriert 13.02.2014 Beiträge 1.141 Ort Niedersachsen Beruf KrSr Akt. Einsatzbereich ambulante 05.06.2014 #4 Falls ambulante : Sehe zu, dass Du bei jeder Nahrungsgabe auch eine Med.gabe oder eine andere SGB V Leistung dabei hast - ! Anfahrtkosten. Die Nasensonde ist keine Dauerlösung. Trete dem Arzt rechtzeitig auf den Schlips, dass eine PEG kommt.
Falls ambulante : Sehe zu, dass Du bei jeder Nahrungsgabe auch eine Med.gabe oder eine andere SGB V Leistung dabei hast - ! Anfahrtkosten. Die Nasensonde ist keine Dauerlösung. Trete dem Arzt rechtzeitig auf den Schlips, dass eine PEG kommt.