Mehrarbeit

Reggi1972

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Hallo zusammen, ich arbeite in der Pflege im öffentlichen Dienst zu 50%. In meinem Vertrag steht, dass ich zur Mehrarbeit verpflichtet bin. Die Frage ist, wieviel Mehrarbeit muss ich leisten, da ich seit einigen Monaten immer schon mehr arbeite. Im Schnitt so ungefähr 30 bis 40 Stunden. Muss ich so viele leisten?
 
Das ist so eine Sache.

Das ist nicht genau zu beantworten. Gibt es eine Regelung wie Mehrarbeit in deinem Betrieb aussieht etc.?
Natürlich kann man dich nicht dauerhaft zu unendlich Mehrarbeit ran ziehen. Wo da die Grenze liegt ist m. W. individuell

Was sagt den der BR dazu?
 
eine Regelung zur Mehrarbeit gibt es meines Wissens nicht. Mit dem Betriebsrat habe ich noch nicht gesprochen. Mein Dienstplan hat auch keine Regelmäßigleit, d.h. ich bin die einzige Kollegin, welche nicht weiß, wie sie nächsten Monat arbeiten muss. Ich mache also quasi den Springer oder Vertretung, oder, oder..... Ich weiß nicht, ob das rechtens ist? Meine Vertrag ist genau der gleiche, wie die Reiner Vollzeit Kraft, ich bin aber halt nur 50%. Lasse ich mich ausnutzen, oder habe ich Anspruch, auf einen Dienstplan, welcher eine Regelmäßigkeit hat?
 
Hallo. Ist denn absehbar, dass die Mehrarbeit weniger wird - durch Neueinstellung erfahrener Kräfte oder Kräfte eines Personaldienstleisters? Kommen Langzeit-kranke Kollegen zurück?
Wie stehst du mit den Plusstunden im Vergleich zu deinen Kollegen?
Oder ist die seit einigen Monaten anfallende Mehrarbeit ein "hausgemachtes" Problem (Stellen werden nicht besetzt bzw die Zahl der Planstellen wurde reduziert, Kollegen wandern ab wegen den Arbeitsbedingungen, neue Kollegen gehen wieder weil die Einarbeitung nicht gesichert ist,...) ?
Besteht das Problem auf anderen Stationen ebenso?

Wirst du von vornherein mehr Stunden geplant oder "musst" du immer wieder einspringen? Also über deine Arbeitszeit hinaus? Bei Letzterem : Wie grenzt du dich / ihr euch dagegen ab? Schreibt ihr regelmäßig Gefährdungs- / Überlastungsanzeigen?

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es vorübergehend schon hilft, ins Wunsch buch "Bitte Plusstunden abbauen" zu schreiben. Wenn du immer wieder überplant wirst und das keiner akuten Notsituation geschuldet ist, mal deutlich auf deinen vertraglich vereinbarten Arbeitsumfang hinweisen (du bist ja durch monatelanges Leisten von Mehrarbeit lange dem AG entgegen gekommen - jetzt ist mal ein Ausgleich nötig.)
Und wenn auch das nichts hilft und das hausgemachte Problem bestehen bleibt, schriftlich klarstellen, dass du nicht mehr einspringen wirst und man dich außerhalb deiner Arbeitszeit auch nicht mehr behelligen soll. AG wissen genau dass sie das eigentlich nicht dürfen. Aber wenn sich keiner wehrt...................
 
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Du hast keinen Dienstplan, d.h du springst ein, wenn du gebraucht wirst? Ich finde du lässt dich ausnutzen oder hast du das so gewollt?
Wenn nicht, dann änder das und lass dir auch einen vrbindlichen Dienstplan schreiben. Lass dich nicht ausnutzen und wechsele notfalls den Arbeitgeber!
Auf gar keinen Fall würde ich noch einspringen, wenn du bereits deine Sollstundenzeit erreicht hast!
 
Du hast keinen Dienstplan, d.h du springst ein, wenn du gebraucht wirst? Ich finde du lässt dich ausnutzen oder hast du das so gewollt?
Wenn nicht, dann änder das und lass dir auch einen vrbindlichen Dienstplan schreiben. Lass dich nicht ausnutzen und wechsele notfalls den Arbeitgeber!
Auf gar keinen Fall würde ich noch einspringen, wenn du bereits deine Sollstundenzeit erreicht hast!


Das ist nicht so einfach. Wenn sie z.b. einen Vertrag auf Abruf hat, dann ist das so richtig mit einer Vorankündigung von min 4 Tagen.

Wenn man die Klausel "Bereiterklärung zur Mehrarbeit" unterschrieben hat, gleicht eine Ablehnung dessen einer Arbeitsverweigerung. Damit sollte man vorsichtig sein.

Einzig wieviele Stunden zumutbar sind, das ist hier Fraglich und nicht mal eben so zu beantworten. Da fließen TZ, zu betreuende Kinder, Leistungsfähigkeit des AN, Zeitraum der Ansammlung der Überstunden, Abbau dessen. ein Theoretisch könnte sie die nächsten 2 Monate Überstundenfrei haben, Allerdings muß auch der Aufbau und Abbau ausgeglichen sein, etc.

Man sollte es tunlichts vermeiden einfach mal keine Überstunden mehr zu machen, ohne das vorher zuverlässig geklärt zu haben, das kann böse in Schadensersatzansprüchen enden.

Daher sollte man sich min. an den Betriebsrat wenden. Wenn man dort keine Zufriedenstellende Antwort bekommt kann man sich an eine Gewerkschaft oder eben Anwalt wenden. Man muß bedenken, lehnt man nicht zulässige Ü-Stunden ab, dann hat man nichts zu befürchten. Lehnt man aber zulässige Ü-Stunden ab, kann das in Kündigung und Strafen/ Schadenersatzansprüchen enden. Demnach erst die Lage klären und dann verweigern.

Individuell für die TE ist das HIER nicht zu klären. Dazu fehlt Wissen um den Vertrag, die Rahmenbedingungen der Klinik, die Notwendigkeit der Klinik, die Zumutbarkeit, der geplante Ausgleich für die Zukunft etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe den selben Vertrag, wie meine Vollzeitkollegen, also keinen Vertrag auf Abruf. Hatte auch schon über 300 Stunden Mehrarbeit angehäuft. Diese wurden dann nach und nach ausgezahlt, weil das Abfeiern eh nicht geklappt hätte. Obwohl ich eigentlich nicht auszahlen lassen wollte, habe dann aber doch zugestimmt.
 
Ich denke hier geht vieles durcheinander und werden Begriffe falsch verwendet.
Welcher Tarifvertrag - gibt es dort überhaupt Überstunden oder nur Mehrarbeitstunden?
Überstunden müssen immer angeordnet werden d.h. es gibt keine unzulässigen Üstd..
Genausowenig kann ich dafür nicht bestraft werden, dafür gibts keinen Straftatbestand.
Schadenersatz - Nein - denn das sind geplante Stunden und der AG kann reagieren, wo sollte also der Schaden herkommen? Das ist übliches Betriebsrisiko, das mal jemand ersetzt werden muss, auch kurzfristig.
Kündigung ja möglich - ob der AG da durchkommt, wenn das regelmäßig passiert - fraglich.

Natürlich hast du einen Anspruch auf einen Dienstplan wie jeder andere auch.
Zur Mehrarbeit verpflichtet - ja schon - aber die muss wieder ausgeglichen werden.
Leistest du ständig Mehrarbeit, hast du Anspruch auf einen Vertrag mit höherer Stundenzahl.
Du hast generell die vereinbarte Leistung zu erbringen - also 50% und nicht 70 oder 80% oder sogar mehr.
Braucht der AG mehr, dann muss er Einstellen oder deine Stunden erhöhen.

2tes Handy zulegen, oder Dualhandy und ganz strickt die private- von der dienstlichen Nummer trennen.

Hatte auch schon über 300 Stunden Mehrarbeit angehäuft.
Klar machen - Ausgleich innerhalb von 3Monaten. Wie der AG das macht, nicht dein Problem.
Arbeitsrechtschutz oder Gewerkschaft - rechtlich beraten lassen.

BR oder PR eher nicht so der wirkliche Ansprechpartner in arbeitsrechtlichen Fragen. Man darf nicht Vergessen, das sind Kollegen wie ich und du, für die Wahlzeit meist nicht mal freigestellt und im Arbeitsrecht meist nicht so wirklich firm, ausserdem dürfen diese keine Rechtsberatung durchführen. Erhalten ein paar Stunden für Sitzungen evtl. Schulungen etc. - reicht aber meist nicht und bringen meist Freizeit bei diesem Amt mit ein.

Wenn du nicht gleich mit dem Anwalt kommen willst, setze ein Schreiben auf, dass du dich nicht mehr in der Lage siehst, dass du soviel Mehrarbeit leistest und du innerhalb von 3Monaten diese ausgeglichen haben möchtest und das in Freizeit, das eine Ausbezahlung nicht mehr in Frage kommt, da deine Belastungsgrenze erreicht ist, sonst ... etc.

Vorab ein persönliches Gespräch mit dem Entscheidungsträger ist immer anzuraten. Also PDL, schadet sicher nicht, wenn die SL, WBL dabei ist.

Wenn du das nicht durchziehen willst bis zum RA, dann such dir was anderes.
Wer die Backen aufbläst muss auch pfeifen!
 
Ich kenne nur Verträge in denen drin steht, daß ich mich bereit erkläre Mehrarbeit zu leisten. Da bedeutet aber nicht, daß nach oben hin alles möglich ist.Wenn ich Mehrarbeit leisten soll, dann will ich vorher gefragt werden. Ich kann dir die Seite von Verdi "Schichtplanfibel"-das Buch der 100 Fragen-empfehlen. Die Antworten auch mit Paragraphen.
 
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TVöD Mehrarbeit

Zitat:
"Nach § 6 Abs. 5 des TVöD sind "die Beschäftigten im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet."

Also wenn es um DEN Teil geht und davon gehe ich gerade aus, dann ist das der Abschnitt der m.M.n. eine ziemliche Katastrophe im TVöD darstellt, weil er zu Missbrauch geradezu einlädt, sehr kurios formuliert ist & insbesondere TZ-Kräfte, eben weil sie gesondert erwähnt werden, extrem benachteiligt*, gerade was die Mehrarbeit anbelangt.
Wie das SO da reinkam und drin blieb - ist mir seit Jahren schon unerklärlich.

Wenn ich den § auseinandernehme, in 2 Teile zerteile - so SOLLTE es sein,
dann ist - geschenkt - jeder zu So, FT .... verpflichtet, klar da wo 24h/7 Tage die Woche gearbeitet wird, müssen rund um die Uhr MA da sein.
Warum man jetzt Teilzeitkräfte gesondert erwähnt - k.A., jedoch wird AUCH festgehalten, dass arbeitsvertragliche Regelungen ODER die Zustimmung vorausgesetzt sind - für BD, RB, ÜS und MA. Ach so.
Wenn jetzt nix extra arbeitsvertraglich geregelt ist (selbiger Vertrag wie ALLE anderen) - bleibt die Zustimmungsregelung.
Womit nach MEINER Lesart verbleibt, dass alle im 2. Teil genannten Sonder- und Zusatzdienste nur mit Zustimmung erfolgen dürfen UND somit auch, völlig zu recht, abgelehnt werden können - wenn der Mitarbeiter damit NICHT einverstanden bin.
Womit auch eine ungefragte Überplanung, eine (so liest es sich) ständige - nicht erfolgen darf.
Ich bin zu meinem Soll verpflichtet, prinzipiell nicht zu mehr.
Freiwilliges Entgegenkommen darüber hinaus - darf erfolgen.
Wozu gibt es denn sonst einen Arbeitsvertrag, der die Sollstunden enthält und mein Entgelt festlegt.
Es gibt bei uns einen definierten Ausgleichszeitraum (Regelung erfolgte nach u.g. Urteil aus dem Jahr 2017), wird in dieser Zeit die MA nicht ausgeglichen - gehört sie auch bezahlt - erfolgt das?
Lässt Dich ausnutzen - klingt so.

Jedoch - das anzugehen wird wohl sehr unbequem, die Sache läuft ja nicht erst seit gestern aus dem Ruder (300 Plusstunden bei 50%, Verweigerung Std. abzubauen), womit für den AG klar ist - die MA macht einfach ALLES mit, Verlässlichkeit braucht sie nicht, ihre Rechte sind ihr egal.
Das ist überaus praktisch.

Dass es mit den permanenten Engpässen NOCH mehr zu Differenzen in der Auslegung des § kommt - ist iwo logisch. Hier geht es eindeutig und einseitig zu Lasten des Arbeitnehmers. Über alle Verhältnismäßigkeit.
Was ich leider auch sehe - Du bist damit kein Einzelfall und es ist so mühsam und frustrierend dagegen halten zu müssen.

Angestellte in Führungsposition mit entsprechendem Gehalt:
DA darf der AG im Rahmen Mehrarbeit für lau erwarten. Das trifft auf uns nicht zu.


Lesetipp:
Überstunden/Mehrarbeit / 7 Freizeitausgleich bei Mehrarbeit/Überstunden | TVöD Office ...
Zitat:
"...Bei Mehrarbeitsstunden wird in § 8 Abs. 2 TVöD davon ausgegangen, dass diese innerhalb des Ausgleichszeitraums gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD ("bis zu einem Jahr") oder Satz 2 (ein gegenüber Satz 1 "verlängerter", der Höhe nach nicht begrenzter Zeitraum) in Freizeit ausgeglichen werden. Der Freizeitausgleich muss hierbei vom Arbeitgeber "gewährt" werden, d. h. der Ausgleich liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers und muss von diesem initiiert und ermöglicht werden. Erst wenn ein Freizeitausgleich innerhalb des geltenden Ausgleichszeitraums nicht möglich ist, besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Entgelts für Mehrarbeitsstunden."

*

Überstunden/Mehrarbeit / 3 Begriff der Mehrarbeit | TVöD Office Professional | ...
Zitat:
"...Entgegen dieser [EuGH 1994] Rechtsprechung hat das BAG aktuell [2017] im Falle der Schicht- und Wechselschichtarbeit zu dem wortgleichen § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD entschieden, dass sehr wohl eine unmittelbare Ungleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter nach § 4 Abs. 1 TzBfG gegenüber Vollbeschäftigten vorläge, wenn für den Anspruch auf Überstundenzuschläge bei einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer die Voraussetzungen der Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten herangezogen würde. Die Belastungsgrenze für Teilzeit- und Vollbeschäftigte sei identisch und insofern für Teilzeitbeschäftigte höher. Das BAG begründet dies damit, dass die nachteilige Auswirkung für die Teilzeitbeschäftigten sich aus dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung im Hinblick auf die Gesamtvergütung ergebe. Der bislang verbreiteten Ansicht von EuGH und BAG könne nicht mehr gefolgt werden...".

Viel Erfolg!
 
Wenn jetzt nix extra arbeitsvertraglich geregelt ist (selbiger Vertrag wie ALLE anderen) - bleibt die Zustimmungsregelung.
Nein, denn die TE schreibt im ersten Beitrag, dass die Verpflichtung zur Mehrarbeit im ihrem Vertrag festgehalten sei. Wenn es der gleiche Vertrag wie der der Kolleginnen ist, dann haben alle diesen Passus drin. Ich hatte ihn bisher auch in jedem Arbeitsvertrag stehen.
 
Genau dieselbe Diskussion hatten wir ja schonmal, ist mir erinnerlich, ist Jahre her.
Du liest sie SO, ich unverändert anders.
Gerade die Mehrarbeit (beim Heer der Teilzeiten) - nach arbeitsvertraglicher Regelung - welche und wo und was?
DAS steht nirgendwo. Genau DAS ist das Problem.

Im Schnitt so ungefähr 30 bis 40 Stunden. Muss ich so viele leisten?
Die TE hat lt. Arbeitsvertrag 50% zu erbringen, so rund 80h, dennoch leistet sie bis zu 50% (!) mehr als ihr Soll.
Wenn sie doppelt Pech hat, kriegt sie die MA nicht mal bezahlt, dazu brauchte es ja auch das Urteil das BAG aus dem Jahr 2017, huch - das war ja erst letztes Jahr!
Bis dahin war das völlig piep schnurz wurst.
Es verlangt keiner mehr Entgelt für die Mehrarbeit, obwohl das iwo auch gerechtfertigt wäre.
Freizeitausgleich (der zwar zusteht, der aber auch völlig schwammig formuliert ist im TVöD, s.link "Lesetipp") - gibt es sowieso nicht. Auch das nehmen wir hin wie es ist, wo es kein Arbeitszeitkonto gibt. Davor - überall.
Das alles ist und bleibt - völlig unverhältnismäßig.
 
Die Verhältnismäßigkeit steht nicht zur Debatte. Der Passus lautet:
aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung.
Habe ich wie die TE eine arbeitsvertragliche Regelung, braucht der AG keine Zustimmung mehr. Er darf sie zur Mehrarbeit geplant einteilen, und sie muss so arbeiten, wie der Dienstplan es vorsieht. Sie kann und sollte auf den Abbau pochen, natürlich; man muss sie aber bei der Dienstplanerstellung nicht um ihr Einverständnis bitten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor ihr euch nun die Köpfe bzw. die Finger heißschreibt, wir Wissen überhaupt nicht ob Reggi dem TVÖD unterliegt.

Es ist doch so, dass
1. nur der TVÖD und der AVR zwischen Überstunden und Mehrarbeitsstunden unterscheidet, mir sind keine weiteren bekannt.
2. zwar Mehrarbeit geleistet werden muss, gefragt, ungefragt, generell vereinbart. Aber soweit mir bekannt ist, ist der Ausgleichzeitraum ca. 6Monate um die Stunden auszugleichen, um auch die vertraglich vereinbarte Leistung zu kommen. Verschiedene Tarifverträge und Gerichtsurteile weichen etwas ab, bis zu einem Jahr, deshalb ist es immer gut eine Rechtschutzversicherung zu haben zumindest aber in der Gewerkschaft oder Berufsverband zu sein.

und amezaliwa: wir wollen nicht vergessen, bei aller Kritik am TVÖD, dass alle diejenigen, die nicht in der Gewerkschaft organisiert sind und keine Beiträge bezahlen auch von den übertarflichen Errungenschaften und Lohnerhöhungen mitprofitieren völlig Leisungslos auf Kosten der Mitglieder.

Wenn bestimmte Dinge im TVÖD eher nicht so wirklich gut geregelt sind, liegt es vielleicht an dem Organisationsgrad und der damit (nicht) verbundenen Macht und Durchschlagskraft.

Ich erlebe immer wieder in meinem Umfeld, dass Kollegen sich auslassen, dass verdi zu wenig Lohnerhöhung... etc., meine Frage bist du Mitglied? nicht selten verneint wird und meine Entgegnung, dass dir das dann eigentlich gar nicht zusteht, dann auch noch beleidigt quittiert wird.
Dies als generelle Anmerkung und nicht an dich, da ich dich ja nicht kenne.
 
Die TE hat lt. Arbeitsvertrag 50% zu erbringen, so rund 80h, dennoch leistet sie bis zu 50% (!) mehr als ihr Soll.
Wenn sie doppelt Pech hat, kriegt sie die MA nicht mal bezahlt, dazu brauchte es ja auch das Urteil das BAG aus dem Jahr 2017, huch - das war ja erst letztes Jahr!
Bis dahin war das völlig piep schnurz wurst.
Moment mal - Du meinst, daß Teilzeitkräften (nach TVÖD) ggf. noch nicht mal ihre Mehrarbeit bezahlt kriegen würden?? :o D. h. diese Stunden "für lau" abgeleistet hätten? :gruebel:
Das kann ich ja nicht ganz glauben... :weissnix:
Ansonsten geh ich weitestgehend mit Dir d´accord.
Naja. Das ist ja letztlich alles nur "Soll" und im Endeffekt Wischiwaschi, wenn man sich mal den Text aus Deinem 1. Link näher anschaut (hatte übrigens @amezaliwa weiter oben schon verlinkt/zitiert, ich wiederhole es gern noch mal):
"Bei Mehrarbeitsstunden wird in § 8 Abs. 2 TVöD davon ausgegangen, dass diese innerhalb des Ausgleichszeitraums gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD ("bis zu einem Jahr") oder Satz 2 (ein gegenüber Satz 1 "verlängerter", der Höhe nach nicht begrenzter Zeitraum) in Freizeit ausgeglichen werden. Der Freizeitausgleich muss hierbei vom Arbeitgeber "gewährt" werden, d. h. der Ausgleich liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers und muss von diesem initiiert und ermöglicht werden."
Kleines OT an der Stelle, das ist im AVR genauso Wischiwaschi formuliert, das weiß ich deshalb so genau, weil ich ja mal bei einem kirchlichen Träger war und gern meine (reichlichen) Plusstunden abbauen wollte (hätte damals die Freizeit gut gebrauchen können); ich berief mich auf einen Passus in der AVR, der sinngemäß besagte, daß auf Antrag des AN die Plusstunden abzubauen wären "wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprächen". :roll: Naja, das kann man natürlich vergessen... Plusstundenabbau letztlich nur, wenn´s dem AG grad in den Kram paßt. Wenn da nicht konkret drin steht "nach einem Jahr sind die Plusstunden auf Antrag des AN abzubauen, PUNKT", dann ist das absolut wertlos.
 
Moment mal - Du meinst, daß Teilzeitkräften (nach TVÖD) ggf. noch nicht mal ihre Mehrarbeit bezahlt kriegen würden?? :o D. h. diese Stunden "für lau" abgeleistet hätten? :gruebel:
Das kann ich ja nicht ganz glauben... :weissnix:
Nein, Mehrarbeit wird nicht bezahlt, sondern soll in Freizeit ausgeglichen werden. Die TE bekommt ihr 50% Gehalt plus die anfallenden Zuschläge, unabhängig davon, wieviel sie gearbeitet hat. Das Gehalt bekäme sie jedoch auch, wenn sie durch Plusstundenabbau deutlich weniger arbeiten würde.

Ist im AVR übrigens nicht anders.
 

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