News Langzeitarbeitslose als Pflegekräfte

Alles eine Frage der Interpretation.
Hallo Axel,
ich biete meinen Dienst an, in Gegenleistung zum Gehalt.
Und wenn ich damit dem Patienten und dem Haus einen Dienst erweisen kann, finde ich das nicht anders als wenn mir der Bäcker seinen Dienst erweist mit dem Backen von Brot, der autoschlosser mir einen Dienst erweist mit der Ölstandkontrolle.
Im Übrigen sind wir per definitionem nicht in einem Heilberuf tätig.
Mag sein, daß unsere Dienste dazu beitragen, aber Heilen kann nur der Arzt oder Heilpraktiker (und für die Gläubigen auch und vor allem Gott).
Und eine Krankenpflege-Fachkraft hilft in ihrem Dienst o.g. Heiler bei seiner Arbeit, ist ergo Erfüllungsgehilfe, also Hilfskraft. Die Profession bleibt unbenommen.
Und daß eine wie auch immer geartete Pflegeeinrichtung ohne die Pflegenden nicht funktioniert, bezeichnet ledglich einen logischen Verbund beider Kräfte. Eine Fleischerei funktioniert ebenso wenig ohne Metzger. ;-)
Nochmals, das nimmt uns die Profession, unsere Fachkenntnis nicht weg.
Alles ist, wie gesagt, eine Frage der Definition....
 
Torenpad schrieb:
Im Übrigen sind wir per definitionem nicht in einem Heilberuf tätig.
Korrektur: § 203 StGB (Schweigepflicht sagt u.a.: ):
1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,
Was für mich in logischer Konsequenz voraussetzt, daß es sich bei der Berufsbezeichnung Krankenschwester oder Krankenpfleger um einen Heilberuf handelt.
 
Hallo Torenpad!
Auch in einem Bundesverfassungsgerichtsurteil über die Altenpflege in dem die Krankenpflege sinnlich gleichgestellt wird, wird auf das GG Art. 74 hingewiesen. Dort wird von "anderen Heilberufen" gesprochen.
Wir müssen endlich einsehen, daß wir nicht nur ein Hilfsberuf sind sondern Verantwortung haben und auch übernehmen müssen. Als Angehörige eines Heilberufes wird das von uns erwartet. Nicht das verstecken hinter einem anderen Verantwortlichen.
Also Brust raus, Kopf hoch.
Wir sind was.
Wir üben einen verantwortungsvollen Beruf aus.
Gruß

Axel
 
Elisabeth Dinse schrieb:
catweazle schrieb:
?Langzeitarbeitslose dürfen sich zum Putzen, Waschen oder Essenausfahren für alte oder kranke Mitbürger nicht zu schade sein.?

*grübel* Brauche ich für haushälterische Tätigkeiten wie Putzen (der Wohnung), Waschen (der Wäsche) oder Essenausfahrten (inclusive Einkauf) wirklich Fachpflegepersonal?

Elisabeth
originalzitat von denen, die sich politicker schimpfen !
 
@catweazle

wenn das ein Originalzitat unserer Politiker ist, dann kann ich da nichts falsches dran finden. Dieses Zitat besagt eindeutig, dass es nicht um Pflege geht sondern um haushälterische Tätigkeiten.

Elisabeth
 
@ Elisabeth:

Mir gehts aber auch vor allem darum: entweder Arbeitslos, dann arbeitslos. Oder man hat Arbeit, dann soll man auch dafür Lohn bekommen und kein Arbeitslosengeld. Das ist das, was ich daran so abartig finde.
 
Verstehe. Aber Langzeitarbeitslose erhalten aus meiner Sicht in der Regel Sozialhilfe. Warum diese Leistung nicht mit sozialen Aufgaben verknüpfen?

Elisabeth
 
weil arbeit als arbeit gelten muß!
 
Hallo Catweazle!
Ich bin deiner Meinung. Man sollte Arbeit an ein Gehalt koppeln, bzw. Gehalt - Bezahlung an Arbeit.
Sozialhilfe ist meiner Meinung nach eine Leistung der Allgemeinheit an Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr alleine für ihren Unterhalt sorgen können. Also eine Bezahlung bzw. ein Gehalt.
Somit folgere ich aus dem ersten Satz, ich kann auch eine Tätigkeit erwarten.
Nun muß man daran denken, daß Tätigkeiten die geleistet werden, den normalen Arbeitsmarkt beeinflussen können. Also muß ich Tätigkeiten suchen, die der normale Arbeitsmarkt nicht , oder nicht ausreichend abdeckt.
Darunter fallen Tätigkeiten, die zur Zeit ehrenamtlich geleistet werden, für die man nicht genügend Menschen findet. Tätigkeiten für die unsere Solidargemeinschaft zur Zeit nicht genügend Mittel aufbringt oder aufbringen kann.
Das Gebiet ist sehr schwierig und muß genau beobachtet werden. Dies würde wieder Arbeitsplätze schaffen ( Kontrolle, Beobachtung ).
Wie sollen die neuen Arbeitsplätze bezahlt werden? Ich denke durch den Wegfall oder die Verringerung von Kriminalität, Psychischen Störungen etc. Denn jeder Mensch der eine Aufgabe hat wird wenigen psychisch Krank bzw. eher nicht straffällig ( an Mangel von Zeit ).
Das hört sich zwar ganz einfach an, ist es aber nicht.

Da es nicht einfach ist und Wählerstimmen kosten könnte, wird dies sicher nicht umgesetzt. Unsere Politiker sind ja nur für ihre eigenen Pfründe zuständig. Wenn man aber ein Amt bzw. eine Agentur schaffen würde, mit einem Aufsichtsrat in dem die Politiker extra Geld verdienen können, könnte die Umsetzung vielleicht doch klappen.

Gruß

Axel
 
Hi Axel,

der letzte Satz gefällt mir am besten.

Also, ich denke mal, dass es in den Kliniken und anderen Pflegeeinrichtungen genug Arbeiten gibt, welche zum Sozialhilfesatz von Arbeitslosen getätigt werden könnten.

Der Weg darf nicht sein, dass Arbeitslose weiterhin Sozihilfe bekommen und die Sozialamtsmitarbeiter ständig "bitte, bitte geh doch arbeiten" sagen. Vielmehr sollten soziale Einrichtungen Arbeitsangebotslisten an die Sozialämter schicken, worin Tätigkeiten beschrieben sind, die a) dem Sozialhilfesatz gleich kommen und b) vielseitige Tätigkeiten beinhalten.
Das müssen noch nicht mal Tätigkeiten am Pat. sein sondern für Pat./Bewohner.

Carmen
 
[07.09.2004]

Langzeitarbeitslose als Pflegekräfte

Hartmannbund fordert strenge Qualitätskriterien

Berlin – Ulla und Renate Schmidt planen gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden Langzeitarbeitslose in der Pflege einzusetzen. Dagegen gibt der Hartmannbund zu bedenken, dass insbesondere die Arbeit mit Menschen immer eine umfassende Qualifikation und hohe Motivation erfordert.

„Nicht umsonst werden Pflegekräfte in Deutschland drei Jahre ausgebildet“, kritisiert Dr. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, und merkt weiter an „dass die Arbeit für alte und/ oder kranke Menschen immer auch ein besonderes Gespür und menschlichen Einsatz erfordert.“ Entsprechend sind nicht alle Menschen in diesem Bereich gleichermaßen einsetzbar.

Dr. Thomas kritisiert auch das geplante Vorgehen: So sollen die Einrichtungen beurteilen, ob der Arbeitslosengeld II Empfänger für einen Einsatz in ihrem Hause geeignet ist. Nach welchen Kriterien diese Beurteilung stattfinden wird und in welcher Form die unabdingbar qualitätsgesicherte Weiterbildung erfolgen soll ist völlig unklar. Dr. Thomas: „Erst wenn Abläufe und die Qualitätssicherung umfassend geregelt sind, kann die Ärzteschaft einem solchen Plan zustimmen. Auch darf es nicht sein, dass Arbeitlose durch den drohenden Verlust staatlicher Unterstützung in die Pflege gezwungen werden. Eine derartiger Sanierungsansatz für das Gesundheitswesen ist in höchstem Maße verantwortungslos und gefährdet die Versorgung der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft.“

Quelle: www.hartmannbund.de