Krankenpfleger und HIV

Hi,
ich finde das verantwortunglos, denn wie du selber sagst, du hast nicht gesehen in den 15 jahre, dass jemand sich richtig verletz hat, aber du muss denken, dass es gibt immer ein erstes mal,und das kann dir passieren und dann riskierest du das leben der Patienten und so was geht nicht. meine meinung nach, am besten kündigen, du kannst auch andere job suchen, aber bitte bitte setzt das leben der andere nicht in spiel, das ist nicht gut was du machst.
überlegst dir richtig.


Ich bin sehr froh,dass nicht alle so denken.
Ich hatte vor Jahren einen HIV-positiven Kollegen,er hat sich dem Team anvertraut und wir haben 100% hinter ihm gestanden...bis zum bitteren Ende.Es ist weder ein Patient durch ihn verstorben,noch hat sonst irgendjemand Schaden genommen.
Wichtig ist,dass der Betroffene verantwortungsvoll mit seiner Infektion umgeht und das scheint beim TE der Fall zu sein.Ich würde mich vielleicht trotzdem auch im beruflichen Bereich anvertrauen....aber dass muss jeder für dich entscheiden,wann und ob der richtige Zeitpunkt gelommen ist...
 
Wäre ich HIV pos, würde ich mich NICHT dem team anvertrauen.

Wenn auch nur IRGENDJEMAND, sei es ein Pat oder ein Kollege im Umfeld jemals dasselbe Schicksal ereilt, ist man doch schnell dabei, mich zu verdächtigen...
Das könnte böse enden...


Zu Marie: Du weißt aber schon, dass auch ER verletzt sein muss? Also 2 Verlertzungen aufeinander (lassen wir die anderen Körperflüssigkeiten mal außen vor), nur dann, KANN eine Übertragung erfolgen.
 
Hallo,

wollte mich auch mal zu diesem Thema äußern.

Den ganzen Dialog finde ich ziemlich interessant. Arbeitest du denn noch als krankenpfleger? Bzw. hast du deinem Arbeitgeber gesagt, das du hiv hast?

ist kein muss das zu beantworten.... . aber ich würde mich über ne antwort freuen. finde es interessant mal etwas mehr über die große tabu- oder schw...-seuche zu erfahren, wie sie ja allgemein bekannt ist.

Wenn du dich outen willst, dann tuh es einfach. ohne zu zögern! Du solltest bedenken das du Virusträger bist und eine potenzielle Gefahr für alle Patienten mit denen du direkt in Kontakt kommst. Polytraumatisierte, Patienten die zum Verbandswechsel kommen,....

Es wäre fatal und zynisch, zu sagen, ich behalte es für mich. wenn ich mal deine position einnehmen darf.

hätte ich als arbeitgeber davon erfahren das du hiv-positiv bist und es verheimlichst, würde ich dich fristlos entlassen, wenn dazu die chance bestünde.....

Du versagst als mensch, wenn du andere ins offene messer rennen lässt.

mfg fecher:D
 
Habe folgendes gefunden:
HIV und Arbeitsrecht
Und genau so habe ich es auch in meinem Studium gelernt.
Ich würde mit Handschuhen arbeiten und kleinste Verletzungen mit Pflaster abdecken.
Als Patient würde ich mich sehr wohl von Dir behandeln lassen!
Und: Auf keinen Fall in der Probezeit sagen! Und hinterher würde ich mir das sehr genau überlegen. Alles Gute wünsche ich Dir!
 
huhu

ui, das ist jetzt natürlich ein schock für dich, kann ich sehr gut verstehen :(

du bist NICHT verpflichtet deinem arbeitgeber etwas zu sagen, ebenso deiner betriebsärztin... die müsssen das nicht erfahren...
erst wenn du schon zb an aids erkrankt und sehr oft diesbezüglich krank bist, dann bleibt dir meist nichts anderes übrig, da sich dein arbeitgeber fragt, wieso du so oft und viel krank bist und er dich auch deswegen (öftiges fehlen) kündigen kann... aber erstmal kannst du es für dich behalten...
wichtig ist nur, dass du es deinem partner (wenn du jemanden hast) sagst, da es sonst körperverletzung ist, wenn du von deiner erkrankung weisst und dennoch ungeschützten geschlechsverkeht hast...

alles gute

@Gruseliene - ich wäre mit den von Dir getätigten Aussagen sehr vorsichtig! Denn wenn in dem vorliegenden Fall ein Schaden für einen Patienten eintritt und der HIV-positive Pfleger sich auf Dich beruft, dann hast Du ein arges Problem!
Zum einen weil Du gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen hast und zum anderen (unter Umständen!) wegen Beihilfe zur Körperverletzung!

Wer auf einer Notaufnahmestation arbeitet und HIV-positiv ist, spielt in unverantwortlicher Art und Weise mit dem Leben und der Unversehrtheit (geschütztes Rechtsgut Artikel 2 Absatz 2 GG!) anderer Menschen! Bei Bekanntwerden eines solchen Verhaltens kann es u.U. zur Einleitung eines Berufaberkennungsverfahrens kommen, da die Grundlagen zur Zulassung zur Ausübung des Krankenpflegeberufes nach § 2 Abs. 1 KrPflG nicht mehr gegeben sind und nunmehr die Berufzulassung gemäß § 2 Abs. 2 KrPflG zu entziehen ist!

Wer also der Meinung ist, eine solch schwerwiegende und u.U. folgenreiche Erkrankung (wie HIV) in einem so exponierten Beruf wie der Krankenpflege und an so risikoreichen Arbeitsplatz wie einer Notaufnahme nicht melden zu müssen, bzw. ohne weiteres dort weiter arbeiten zu können, macht sich unumstößlich strafbar!

Ich kann Erkrankungen nur dann verschweigen, wenn es sich um nichtansteckende, nichtgefährdente und nicht meldepflichtige Erkrankungen handelt!

LG Direktor
 
Guten Morgen,

ich habe mal eine Frage, wie glaubt ihr wird HIV übertragen?

Schönen Sonntag
Narde
 
Bei Bekanntwerden eines solchen Verhaltens kann es u.U. zur Einleitung eines Berufaberkennungsverfahrens kommen, da die Grundlagen zur Zulassung zur Ausübung des Krankenpflegeberufes nach § 2 Abs. 1 KrPflG nicht mehr gegeben sind und nunmehr die Berufzulassung gemäß § 2 Abs. 2 KrPflG zu entziehen ist!
Hallo Direktor,
vielleicht solltest du doch noch mal die Buchstaben des Gesetzes lesen, wenn du hier schon die Keulen schwingst. Da gibt es nämlich keine Berufszulassung oder Berufsanerkennung, sondern lediglich eine "Erlaubnis zu Führung der Berufsbezeichnung ..." !
Und selbst HIV-positiven aktiv tätigen Ärzten wird die Erlaubnis nicht entzogen, sondern da ist ggf. der AG gefordert, geignete Arbeitsplätze für Betroffene zur Verfügung zu stellen. Da gibt es auch genug Arbeitsplätze in der Pflege, die für HIV-positive Menschen geeignet sind.
 
Hallo Direktor,
vielleicht solltest du doch noch mal die Buchstaben des Gesetzes lesen, wenn du hier schon die Keulen schwingst. Da gibt es nämlich keine Berufszulassung oder Berufsanerkennung, sondern lediglich eine "Erlaubnis zu Führung der Berufsbezeichnung ..." !
Und selbst HIV-positiven aktiv tätigen Ärzten wird die Erlaubnis nicht entzogen, sondern da ist ggf. der AG gefordert, geignete Arbeitsplätze für Betroffene zur Verfügung zu stellen. Da gibt es auch genug Arbeitsplätze in der Pflege, die für HIV-positive Menschen geeignet sind.

@ Flexi - die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist gleichbezeichnent mit der Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit mit erweiterten "heilkundlichen Kenntnissen".
Wenn also Jemand als Krankenpfleger/-schwester arbeitet, oder arbeiten will, benötigt er die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und somit respektive eine "Berufszulassung"!
(Was Du hier versucht ist "Haarspalterei"!)

Und dann unterstreichst Du selbst - was ich schreibe! Wer HIV-positiv ist, kann durchaus in der Pflege arbeiten, aber eben an einem geeigneten Arbeitsplatz! Und dies ist eine Notaufnahme nun einmal gerade nicht!

Dem Betrofffenen ist zu raten sich an einen Arbeitnehmervertreter seines Vertrauens zu wenden und gemeinsam mit Diesem und seiner Pflegedienstleitung eine geeignete Einsatzstelle zu suchen!

Übrigens gibt es genügend rechtskräftige Urteile, in denen Straftatsbestände bejaht wurden, wenn Jemand eine Ansteckung Anderer mit HIV im Rahmen seiner Berufsausübung billigend in Kauf genommen hat!

Auch hat der Gesetzgeber den § 2 Abs. 1 Nr. 3 nicht ohne Grund in das KrPflG aufgenommen! Und diesen Satz im § 2 Abs. 2 nochmals explizit aufgeführt!

Gesetze sind für den davon Bretroffenen zumeist unangenehm und "belastend" - aber sie sollen die berechtigten Interessen und Rechte der Mehrheit schützen und daher sind sie sinnvoll und einzuhalten!

Vielleicht denkst Du mal darüber nach, wie Du reagieren würdest, wenn Du oder ein Dir Nahestehender mit HIV angesteckt würde und das durch eine HIV-positive Pflegekraft!

Wir sollen Leben retten und schützen und nicht gefährden!

Direktor
 
@ Flexi - die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist gleichbezeichnent mit der Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit mit erweiterten "heilkundlichen Kenntnissen".
Wo hast du denn das her?? Bitte um nachvollziehbare Belege, Rechtsquellen.
Wenn also Jemand als Krankenpfleger/-schwester arbeitet, oder arbeiten will, benötigt er die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und somit respektive eine "Berufszulassung"!
Nein, er braucht keine Berufszulassung, sondern eben eine "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung"!
(Was Du hier versucht ist "Haarspalterei"!)
Ich benutze nur die Worte der Gesetzestexte, und nicht solche Wortekonstrukte wie "Berufsaberkennung". Damit verdummt man nur Mitarbeiter, die sich nicht mit juristischen Formulierungen auskennen. Ein Verhalten übrigens, was viele Heim- und Pflegedienstleiter gerade in der Altenpflege als Druckmittel benutzen, um ihre Mitarbeiter noch mehr auszunutzen...
Wenn du so ein beliebter Heim-/PDLér bist, dann hau doch bitte hier auch nicht mit solchen Keulen um dich und übe lieber konstruktive Kritik zugunsten Betroffener..
 
Wieviel mangelnde Kentnisse zum HIV doch immer noch durch unsere Berufsgruppe geistern?

Elisabeth
 
Und dann unterstreichst Du selbst - was ich schreibe! Wer HIV-positiv ist, kann durchaus in der Pflege arbeiten, aber eben an einem geeigneten Arbeitsplatz! Und dies ist eine Notaufnahme nun einmal gerade nicht!
Vielleicht denkst Du mal darüber nach, wie Du reagieren würdest, wenn Du oder ein Dir Nahestehender mit HIV angesteckt würde und das durch eine HIV-positive Pflegekraft
Wie wird HIV übertragen? Bitte erkläre mir das.
Übrigens gibt es genügend rechtskräftige Urteile, in denen Straftatsbestände bejaht wurden, wenn Jemand eine Ansteckung Anderer mit HIV im Rahmen seiner Berufsausübung billigend in Kauf genommen hat!
Wo finde ich diese Urteile - bitte mit Aktenzeichen oder Links zum Nachlesen?
Ich meine jetzt nicht Urteile über ungeschützten Geschlechtsverkehr, da ich davon ausgehe, dass Pflegekräfte im Dienst keine Zeit dazu haben um mit Patienten zu poppen. Womit wir wieder bei dem Übertragungswegen von HIV wären.

Schönen Sonntag
Narde
 
Wo hast du denn das her?? Bitte um nachvollziehbare Belege, Rechtsquellen.

§ 1 Führen der Berufsbezeichnungen
(1) Wer eine der Berufsbezeichnungen
1. "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" oder
2. "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger"
führen will, bedarf der Erlaubnis. Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1, die
über eine Ausbildung nach § 4 Abs. 7 verfügen, sind im Rahmen der ihnen in dieser
Ausbildung vermittelten erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten
berechtigt. (KrPflG - Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflg_2004/gesamt.pdf ) :deal:

Nein, er braucht keine Berufszulassung, sondern eben eine "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung"!
Ich benutze nur die Worte der Gesetzestexte, und nicht solche Wortekonstrukte wie "Berufsaberkennung". Damit verdummt man nur Mitarbeiter, die sich nicht mit juristischen Formulierungen auskennen. Ein Verhalten übrigens, was viele Heim- und Pflegedienstleiter gerade in der Altenpflege als Druckmittel benutzen, um ihre Mitarbeiter noch mehr auszunutzen...

Auch wieder eine Haarspalterei! Das Verfahren heißt im Amtsdeutsch; "Verfahren zur Aberkennung des Tragens der Berfusbezeichnung ..." - was letztenendes in der Praxis kurz "Berufsaberkennung" genannt wird. Diese Verfahren nahmen in den letzten Jahren zu und sind kein Druckmittel der Arbeitgeber, sondern werden durch die jeweiligen Landesbehörden, auf der Grundlage des KrPflG durchgeführt! :streit:

Wenn du so ein beliebter Heim-/PDLér bist, dann hau doch bitte hier auch nicht mit solchen Keulen um dich und übe lieber konstruktive Kritik zugunsten Betroffener..

Genau das versuche ich! Aber man kann auch etwas mit Absicht missdeuten! :cry1::angry:
 
"Berufsaberkennung" ... Diese Verfahren nahmen in den letzten Jahre...

Und jetzt haarspalte ich mal: ich hätte gerne Links zum Thema: Abererkennung der "Berufserlaubnis" infolge HIV? Eine, in diesem Falle, krankheuistbedingte Berufsunfähigkeit hat ja auch finanzielle Folgen. Welche Möglichkeiten sieht der Gesetzesgeber hier vor.


Elisabeth
 
Meine Frage bezog sich hierauf:
§ 1 Führen der Berufsbezeichnungen
(1) Wer eine der Berufsbezeichnungen
1. "Gesundheits- und Krankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Krankenpfleger" oder
2. "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger"
führen will, bedarf der Erlaubnis. Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1, die
über eine Ausbildung nach § 4 Abs. 7 verfügen, sind im Rahmen der ihnen in dieser
Ausbildung vermittelten erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten
berechtigt. (KrPflG - Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflg_2004/gesamt.pdf ) :deal:
Leider hast du den Passus: "die über eine Ausbildung nach § 4 Abs. 7 verfügen," nicht in deine Überlegungen einbezogen.
Auch wieder eine Haarspalterei! Das Verfahren heißt im Amtsdeutsch; "Verfahren zur Aberkennung des Tragens der Berfusbezeichnung ..." - was letztenendes in der Praxis kurz "Berufsaberkennung" genannt wird. Diese Verfahren nahmen in den letzten Jahren zu und sind kein Druckmittel der Arbeitgeber, sondern werden durch die jeweiligen Landesbehörden, auf der Grundlage des KrPflG durchgeführt! :streit:
Ich hatte geschrieben:
"Ein Verhalten übrigens, was viele Heim- und Pflegedienstleiter gerade in der Altenpflege als Druckmittel benutzen, um ihre Mitarbeiter noch mehr auszunutzen..." Vielleicht musst du das noch mal ganz langsam lesen....
Genau das versuche ich! Aber man kann auch etwas mit Absicht missdeuten!
womit automatisch nur deine Interpretation Gültigkeit hat??
 
Wird bei der Einstellungsuntersuchung ... eine HIV-Infek-tion festgestellt,
so sollte dieser Befund nicht automatisch ein Hinderungsgrund für eine
Einstellung darstellen. Bei der Entscheidung, ob eine Einstellung zu erfolgen hat, kann der Arbeitgeber nur über die Mitteilung des Betriebsarztes (z.B.:“geeignet“, „nicht geeignet“, „geeignet unter gewissen Einschränkungen“) verfügen. Die Diagnose bzw. der Befund ist dem Arbeitgeber nicht bekannt. Bei betroffenem Gesundheitsfachpersonal, das keine übertragungsträchtigen Tätigkeiten ausüben soll, ... eine HIV-Infek-tion, kein Hinderungsgrund zur Anstellung.
...
HIV
Beschäftigte, die mit übertragungsträchtigen Tätigkeiten betraut HIV-Status kennen. Eine Pflicht zur Untersuchung auf das Vorliegen besteht nicht. Diejenigen, welche annehmen, dass sie einem exponiert waren, sollten gleichwohl einen Arzt aufsuchen und eine ihres HIV-Antikörperstatus durchführen lassen. Sofern eine wird, sollten sie den Betriebsarzt unverzüglich informieren. sollten keine übertragungsträchtigen Tätigkeiten ausführen.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C11114364_L20.pdf

Es ist also keine Berufsaberkennung vorgesehen, lediglich eine Versetzung in einen weniger übertragungsträchtigen Bereich.

@Direktor- hier wird nochmal besonders deutlich, dass du offensichtlich nicht so MA-freundlich denkst, wie du es uns glauben machen willst.

Elisabeth
 
Es ist also keine Berufsaberkennung vorgesehen, lediglich eine Versetzung in einen weniger übertragungsträchtigen Bereich.

@Direktor- hier wird nochmal besonders deutlich, dass du offensichtlich nicht so MA-freundlich denkst, wie du es uns glauben machen willst.

Elisabeth

@Elisabeth - vielleicht ließt Du meine Ausführungen mal im gesamten Kontext! lesen!
Von der "Berufsaberkennung" schrieb ich im Zusammenhang mit einer bewußt oder zumindest billigend herbeigeführten Schädigung Dritter! Nicht aber wegen des Umstandes HIV-positiv zu sein!
Natürlich sollte ein verantwortungsvoller Arbeitgeber (verantwortungsvoll gegenüber Mitarbeiter, wie auch Klienten!) versuchen einen Einsatz an geeignter Stelle zu ermöglichen!

Aber darum ging es in der Diskussion nicht! Sondern darum, ob Jemand, der HIV-positiv ist, dies einfach verschweigen kann und soll und an exponierter Stelle, wie einer Notaufnahme weiterarbeiten kann!

Und nur dazu habe ich gepostet!

Vielleicht solltest Du mal aufhören in jedem Leitungsmitarbeiter einen potentiellen "Feind" zu sehen!

Es gibt "Leitungsmitarbeiter", die nicht vergessen haben wie es war als sie Pflegekräfte waren, die in die Leitung gegangen sind, weil ihnen ihre ehemaligen Vorgesetzten das Leben zur Hölle gemacht haben und die etwas verändern wollten und verändert haben!

:wut:
 
Hallo,

wollte mich auch mal zu diesem Thema äußern.

Den ganzen Dialog finde ich ziemlich interessant. Arbeitest du denn noch als krankenpfleger? Bzw. hast du deinem Arbeitgeber gesagt, das du hiv hast?

ist kein muss das zu beantworten.... . aber ich würde mich über ne antwort freuen. finde es interessant mal etwas mehr über die große tabu- oder schw...-seuche zu erfahren, wie sie ja allgemein bekannt ist.

Wenn du dich outen willst, dann tuh es einfach. ohne zu zögern! Du solltest bedenken das du Virusträger bist und eine potenzielle Gefahr für alle Patienten mit denen du direkt in Kontakt kommst. Polytraumatisierte, Patienten die zum Verbandswechsel kommen,....

Es wäre fatal und zynisch, zu sagen, ich behalte es für mich. wenn ich mal deine position einnehmen darf.

hätte ich als arbeitgeber davon erfahren das du hiv-positiv bist und es verheimlichst, würde ich dich fristlos entlassen, wenn dazu die chance bestünde.....

Du versagst als mensch, wenn du andere ins offene messer rennen lässt.

mfg fecher:D


Na,da frage ich mich aber doch ,wer hier als Mensch versagt??????????..und bin desweiteren sehr froh,dass Du offensichtlich kein AG bist....
Solche Postings haben meiner Meinung nach ein einen äusserts diskriminierenden und gemeinen Charakter...und es macht mich traurig,dass ein Betroffender derartiges lesen muss...
 
Wie hieß noch das oftgebrauchte Wort: Haarspalterei. Einfach noch mal in Ruhe lesen: http://www.krankenschwester.de/foru...tz/17606-krankenpfleger-hiv-3.html#post248885

Übrigens gibt es genügend rechtskräftige Urteile, in denen Straftatsbestände bejaht wurden, wenn Jemand eine Ansteckung Anderer mit HIV im Rahmen seiner Berufsausübung billigend in Kauf genommen hat!

Und wenn wir dieses wieder aufgreifen: Ich würde mir gernr selber ein Urteil über diese Aussage von dir machen. Wo finde ich entsprechende Urteile?


Elisabeth


PS Axo- ich hab nix gegen "Leitungsmitarbeiter". Nur die Beschreibung deiner Postion lässt mich mehr als aufhorchen. Für dich mag das stimmig sein- für mich nicht. Aber das sind private Ansichten, die hier wohl nix zur Sache tun. *g*
 
Und wenn wir dieses wieder aufgreifen: Ich würde mir gernr selber ein Urteil über diese Aussage von dir machen. Wo finde ich entsprechende Urteile?

BGH vom 14.06.2005 – VI ZR 179/04 - ist zwar jetzt nicht direkt ein Fall der Krankenpflege, aber ein grundsätzlich Medizinischer!

Ist die Frage nach einer HIV-Infektion oder AIDS-Erkrankung im Vorstellungsgespräch zulässig? PS Axo- ich hab nix gegen "Leitungsmitarbeiter". Nur die Beschreibung deiner Postion lässt mich mehr als aufhorchen. Für dich mag das stimmig sein- für mich nicht. Aber das sind private Ansichten, die hier wohl nix zur Sache tun. *g*[/quote]

Diese Aussage verstehe ich jetzt nicht so ganz! Vielleicht kannst Du sie mir ja per PN erklären! :lol:
 
Und jetzt haarspalte ich mal: ich hätte gerne Links zum Thema: Abererkennung der "Berufserlaubnis" infolge HIV? Eine, in diesem Falle, krankheuistbedingte Berufsunfähigkeit hat ja auch finanzielle Folgen. Welche Möglichkeiten sieht der Gesetzesgeber hier vor.


Elisabeth

Im KrPflG § 2 Abs. 2 ! Klarer geht es doch wohl nicht! Oder? - Zumindest im Kontext mit dieser Quelle! http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Auskunftspflicht.html#tocitem3
 

Ähnliche Themen