Ich vermisse immer noch die HIV-bezogenen Rechtsurteile... oder gibst da vielleicht gar keine?
Wenn dein Anwalt recht haben würde, gäbe es einen Zwang zum HIV-Test in unserer Berufsgruppe. Diesem ist nicht so. Oder gibt es in deinem Betreib so eine Vorgabe und wenn ja, auf welcher rehchtlichen Grundlage.
Der Gesetzesgeber sieht eine Äußerung gegenüber dem Betriebsarzt vor- nicht gegenüber dem AG. Seit wann muss ich Erkrankungen mit dem AG erläutern? Dieser dürfte wohl nicht in der Lage sein, eine Krankheit zu beurteilen. Bezüglich der HIV-Infektion sieht man schon an der hier stattfindenenden Diskussion, wohin das führt.
Das ist jetzt sicher zynisch- aber nun mal wahr: In D muss der Kläger den Nachweis erbringen, wo er sich infiziert hat. Bei einer nicht bestehenden Pflicht zum Test dürfte dies ev. sehr problematisch sein. Aber da befindet er sich ja in guter Gesellschaft mit den Kollegen, die sich auf Arbeit den Virus eingefangen haben.
Ein HIV-Test kann anonym h´gemacht werden. Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht.
Fassen wir zusammen: Wer Kenntnis über seine HIV-Erkrankung hat sollte sich vertrauensvoll an seinen Betriebsarzt wenden. Dieser wird dann entsprechende Schritte einleiten. Der AG muss nicht in Kenntnis gesetzt werden- er hat auch kein Anrecht darauf-, was genau zu einer entsprechenden Aussage bezüglich der Tauglichkeit durch den Betriebsarzt geführt hat.
Eine Kündigung wegen einer HIV-Erkrankung ist nicht möglich.
Elisabeth