Krankenpfleger und HIV

Das mag vtl. für dich ausreichen Direktor, aber ich hätte jetzt schon gerne ein Gerichtsurteil gelesen, bzw. hätte ich gerne ein Aktenzeichen eines Urteils.

Dein Rechtsanwalt muss sich ja auf ein Urteil beziehen, oder?

Da wenn man die Übtragungswege von HIV kennt, dann gibt es auch in einer Notaufnahme keine Kontraindikationen dort positives Personal einzustellen.
 
Ich vermisse immer noch die HIV-bezogenen Rechtsurteile... oder gibst da vielleicht gar keine?

Wenn dein Anwalt recht haben würde, gäbe es einen Zwang zum HIV-Test in unserer Berufsgruppe. Diesem ist nicht so. Oder gibt es in deinem Betreib so eine Vorgabe und wenn ja, auf welcher rehchtlichen Grundlage.

Der Gesetzesgeber sieht eine Äußerung gegenüber dem Betriebsarzt vor- nicht gegenüber dem AG. Seit wann muss ich Erkrankungen mit dem AG erläutern? Dieser dürfte wohl nicht in der Lage sein, eine Krankheit zu beurteilen. Bezüglich der HIV-Infektion sieht man schon an der hier stattfindenenden Diskussion, wohin das führt.

Das ist jetzt sicher zynisch- aber nun mal wahr: In D muss der Kläger den Nachweis erbringen, wo er sich infiziert hat. Bei einer nicht bestehenden Pflicht zum Test dürfte dies ev. sehr problematisch sein. Aber da befindet er sich ja in guter Gesellschaft mit den Kollegen, die sich auf Arbeit den Virus eingefangen haben.
Ein HIV-Test kann anonym h´gemacht werden. Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht.

Fassen wir zusammen: Wer Kenntnis über seine HIV-Erkrankung hat sollte sich vertrauensvoll an seinen Betriebsarzt wenden. Dieser wird dann entsprechende Schritte einleiten. Der AG muss nicht in Kenntnis gesetzt werden- er hat auch kein Anrecht darauf-, was genau zu einer entsprechenden Aussage bezüglich der Tauglichkeit durch den Betriebsarzt geführt hat.
Eine Kündigung wegen einer HIV-Erkrankung ist nicht möglich.

Elisabeth
 
Also ganz ehrlich...Ich bin entsetzt über manch Aussagen und Ansichten.
Sind wir denn nicht alle aufgeklärt wie die Übertragungswege sind und können nicht gerade wir damit professionell umgehen?
Anscheindend nicht.
Das ist wirklich traurig und beschämend!

Manche sollten sich da echt nochmal belesen...Eine Leitungsposition bewahrt vor Dummheit auch nicht.
 
Das ist jetzt sicher zynisch- aber nun mal wahr: In D muss der Kläger den Nachweis erbringen, wo er sich infiziert hat. Bei einer nicht bestehenden Pflicht zum Test dürfte dies ev. sehr problematisch sein. Aber da befindet er sich ja in guter Gesellschaft mit den Kollegen, die sich auf Arbeit den Virus eingefangen haben.
Ein HIV-Test kann anonym h´gemacht werden. Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht.

Elisabeth

Hier irrst Du aber gewaltig! Es gibt hier inzwischen ganz anders lautende Urteile!
z.B. http://www.kostenlose-urteile.de/newssearchcwca.htm?string="Aids"&view=594
(höchste Instanz!)
 
Noch immer bleibt die Frage offen:
Wie soll denn ein HIV-positiver Krankenpfleger einen Patienten in der Ambulanz mit HIV infizieren?
Vielleicht kann diese Frage unser gescheiter Direktor mal beantworten?
 
Noch immer bleibt die Frage offen:
Wie soll denn ein HIV-positiver Krankenpfleger einen Patienten in der Ambulanz mit HIV infizieren?
Vielleicht kann diese Frage unser gescheiter Direktor mal beantworten?

Ich weiß nicht ob Du schon mal auf einer Notaufnahme gearbeitet hast! Ich ja!

Und ich habe da auch schon die "Zuführung" stark alkoholisierter Klienten erlebt, mit welchen es dann leider tätliche Auseinandersetzungen gab. Und dabei floss dann auch genug Blut!

Außerdem sind nicht wenige Klienten von Notaufnahmen mit kräftig "offenen" Wunden.

@Sittichfreundin - vielleicht kannst Du Dir mal überlegen wie Du mit Deinen gegenüber umgehst!
 
Oh ja..In der Notaufnahme ist es immer extremst blutig.
Das heißt aber nicht das es dadurch automatisch zu einer Übertragung kommt.
Es ist doch egal ob der Patient blutet, solange die vermeintlich infizierte Pflegekraft nicht ihre klaffende, stark blutende Wunde an die des Patienten reibt.

Himmelhergott.....Wie diskriminierend man doch untereinander ist.
Das ist echt Pfui!
 
Interessant, aber leider ist das Pflegepersonal keine Blutkonserve und die anderen Urteile beziehen sich auf ungeschützten Geschlechtsverkehr - auch hier gilt Poppen in der Notaufnahme ist nicht...

Lieber Direktor, wann hast du zuletzt in einer Notaufnahme gearbeitet?
Wir waten weder im Blut, noch prügeln wir uns nicht mit den Patienten.:wut:
 
Ich weiß nicht ob Du schon mal auf einer Notaufnahme gearbeitet hast! Ich ja!

Und ich habe da auch schon die "Zuführung" stark alkoholisierter Klienten erlebt, mit welchen es dann leider tätliche Auseinandersetzungen gab. Und dabei floss dann auch genug Blut!

Sehr wohl habe ich jahrelang Nachtdienst gemacht auf einer Station mit innerer Notaufnahme, und ich habe nachts viele alkoholisierte Patienten betreut, auch aggressive, teilweise auch verwirrte Patienten, die aus anderen Gründen aggressiv waren. Aber ich habe weder ihr Blut abgeschleckt noch meine Schleimhäute oder offene Wunden in ihren Verletzungen gerieben noch hatte ich mit ihnen Geschlechtsverkehr und habe ihnen auch keine Bluttransfusion mit meinem Blut verabreicht. Entschuldigung, wenn ich das so krass ausdrücke, aber damit wollte ich zeigen, dass über eine normale pflegerische Tätigkeit keine HIV-Ansteckung erfolgt.

Ich zitiere aus der Webseite der Aidshile Mainz (Aids-Hilfe Mainz :: HIV Übertragung):


HIV ist schwer übertragbar. Zu einer Übertragung kann es nur dann kommen, wenn eine genügend ausreichende Menge infektiöser Körperflüssigkeit in den Körper oder auf die Schleimhäute gelangt.
Die Menge einer "ausreichend" großen Menge ist nicht zählbar, da die Konzentration der Anzahl der Viren in den Körperflüssigkeiten unterschiedlich hoch ist und variiert. Die Infektiösität ist abhängig von der Menge der Viren in der jeweiligen Körperflüssigkeit. Blut und Sperma gelten als Körperflüssigkeiten mit einer hohen Infektiösität, Scheidenflüssigkeit und Muttermilch als Körperflüssigkeiten mit einer mittleren Infektiösität. Andere Körperflüssigkeiten wie Speichel, Schweiß und Tränenflüssigkeit weisen eine derart geringe Infektiösität auf, dass es zu keiner Ansteckung kommen kann. Das gilt auch für Kot und Urin, sofern keine Beimengungen von Blut oder Blutbestandteilen enthalten sind. Infektiös sind auch Flüssigkeiten in Gelenken, Nerven und Hirn. Hier sind aber Übertragungen z.B. durch Operationen derart selten, dass diese Flüssigkeiten im Hinblick auf HIV-Übertragungswege vernachlässigt werden können.
Auch innerhalb der infektiösen Körperflüssigkeiten schwankt die Infektiösität: hierfür gibt es unterschiedliche Ursachen: z.B. in welchem Stadium der Erkrankung sich der Infizierte befindet (in den ersten sechs Monaten ist die Viruslast extrem hoch), ob eine medikamentöse Behandlung stattfindet und diese erfolgreich ist (dann sind die Viren im Blut nicht mehr nachweisbar- können aber im Sperma oder in der Scheidenflüssigkeit sein).
Faktoren, die eine Rolle spielen

Neben der Höhe der Viruslast gibt es weitere Faktoren, die bei der Übertragung eine Rolle spielen:


  • Die Art der Eintrittspforte oder Schleimhaut sowie vorhandene Wirtszellen
  • Die Verweildauer der infektiösem Körperflüssigkeit
  • Der Zustand des körpereigenen Abwehrsystems
Eintrittspforten für das HI-Virus sind


  • Offene Wunden: d.h. frische Verletzungen oder eitrige Wunden; ältere bereits geschlossene, verkrustet Wunden und kleinere Verletzungen, die sich innerhalb weniger Minuten schließen, spielen keine Rolle.
  • Schleimhäute: die Schleimhäute am Darm und der Vagina sind äußerst empfindlich; kleine nicht spürbare Verletzungen, entzündete eitrige Hautflächen, aufgek-ratzte wund geriebene Hautflächen an Darm, Scheide und Muttermund sind "ideale" Eintrittspforten. Die Schleimhaut im vorderen Teil der männlichen Harnröhre und die Vorhaut haben zudem Wirtzellen (Langerhans-Zellen), über die das Virus dierkt in den Körper eindringen können, auch wenn keine Verletzungen oder Entzündungen vorliegen. Diese Zellen befinden sich an der Oberfläche der Schleimhäute und das Virus kann hier direkt andocken.
Infektiöse Körperflüssigkeiten


  • Blut (Auch Menstruationsblut)
  • Sperma
  • Scheidenflüssigkeit
  • Muttermilch

Die Übertragungswege von HIV

Die sexuelle Übertragung



Am häufigsten wird HIV beim Sex ohne Kondom übertragen.
  • Analverkehr ohne Kondom: Analverkehr gilt als besonders riskant, da die Darmschleimhaut äußerst empfindlich ist und HIV direkt aufnehmen kann. Das Virus kann aber auch direkt über den Penis aufgenommen werden. Die Vorhaut und der Harnröhreneingang enthalten Immunzellen, die HIV direkt aufnehmen können. Beim Analverkehr kann es zudem leicht zu Verletzungen kommen. Für den "passiven" aufnehmenden Partner ist zwar das Risiko einer HIV-Infektion höher, aber auch der "aktive" einführende Partner kann sich anstecken.Es kann auch dann zu einer HIV-Infektion kommen, wenn nicht abgespritzt wird.
  • Vaginalverkehr ohne Kondom: durch kleine, nicht spürbare Verletzungen der Scheide oder Reizungen des Gebärmutterhalses kann HIV aus infektiösem Sperma in die Schleimhaut der Frau gelangen. Umgekehrt können Scheidenflüssigkeit und Menstruationsblut durch winzige, nicht sichtbare Hautrisse am Penis oder über Immunzellen in die Vorhaut bzw. dem Harnröhreneingang auch zur Ansteckung des Mannes führen. HIV wird leichter vom Mann auf die Frau übertragen, während der Menstruation ist jedoch das Infektionsrisiko für beide Partner erhöht.
  • Oralverkehr gilt im Vergleich zu Analverkehr und Vaginalverkehr als risikoarm. Es besteht jedoch dennoch ein Risiko, wenn Sperma oder Menstruationsblut in den Mund der Partner/in gelangt. Mögliche Eintrittspforten können Infektionen oder Entzündungen im Mund, am Zahnfleisch oder an den Zahnfleischtaschen sein. Eine geringe Rolle spielen kleine Verletzungen z.B. durch Zähne putzen, da diese in der Regel schnell verheilen. Bei der Aufnahme von Scheidenflüssigkeit reicht die Viruskonzentration für eine Ansteckung meist nicht aus, da oft nur eine kleine Menge in den Mund gelangt und diese durch Speichel verdünnt wird. Der Risikofaktor beim Cunnilingus erhöht sich je nach Menge der aufgenommenen Scheidenflüssigkeit, bei vorhandenen Wunden und Entzündungen im Mundraum sowie während der Menstruation der Frau.
Andere Formen der Sexualität wie z. B. gegenseitiges Masturbieren, Petting sind ungefährlich. Solange darauf geachtet wird, dass keine Körperflüssigkeiten in Körperöffnungen oder Schleimhäute geraten.
  • Der Lusttropfen: nach bisherigen wissenschaftlichen Kenntnissen reicht der sog. Lusttropfen, der vor dem eigentlichen Samenerguss austreten kann, beim Vaginal- und Oralverkehr nicht für HIV-Infektion aus.
Die Übertragung durch i. v. Drogengebrauch

HIV kann durch gemeinsames Benutzen von Spritzen und Kanülen sehr leicht übertragen werden. Die über das Spritzbesteck aufgenommene Blutmenge ist zwar gering, da Blut jedoch zu den hochinfektiösen Körperflüssigkeiten zählt und das Blut direkt in die Blutbahn gelangt besteht ein grosses Infektionsrisiko mit HIV. Auch in Blutresten in einer Spritze kann sich das Virus unter Umständen mehrere Tage überleben. Auch das Aufteilen der Droge mit Hilfe gebrauchter Spritzbestecke und Zubehör (Löffel, Filter, Tupfer) gilt als riskant.
Die Mutter-Kind-Übertragung

Schwangere HIV-positive Frauen können das Virus während der Schwangerschaft, bei der Geburt und durch Stillen auf ihr Kind übertragen. Die Übertragungsrate ist abhängig vom Gesundheitszustand der Mutter und verfügbaren Maßnahmen zur Prophylaxe. Zwei Drittel der Übertragungen finden in den letzten drei Monaten der Schwangerschaft statt, oftmals während der Geburt, wenn intensiver Haut- und Schleimhautkontakt zu HIV-infiziertem Blut und Scheidenflüssigkeit besteht.
In einzelnen Fällen kam es jedoch schon in den ersten sechs Wochen zu einer Übertra-gung; welche Mechanismen hier zu einer HIV-Übertragung geführt haben sind weitgehend unbekannt, da die Blutkreisläufe von Mutter und Kind voneinander getrennt sind.
Übertragung durch Blut und Blutprodukte

In den 80er und 90er Jahren kam es vermehrt zu HIV-Infektionen durch Blutprodukte und Bluttransfusionen, die HIV enthielten. Heute gilt eine Übertragung durch Blut und Blutprodukte in der Bundesrepublik Deutschland als unwahrscheinlich, da hier ein gesetzliches "mehrstufiges Schutzverfah-ren" Anwendung findet (Ausschluss von "Risikopersonen zur Blutspende, Untersuchung aller Blutspenden auf HIV-Antikörper und Virusbestandteile).
Übertragung durch Nadelstichverletzungen

Übertragungen durch Nadelstichverletzungen, meist durch medizinische Personal kommen relativ selten vor. Obwohl Blut zu den hochinfektiösen Körperflüssigkeiten gehört, ist die durchschnittliche Infektionswahrscheinlichkeit nicht hoch. Das liegt daran, dass bei einer Nadelstichverletzung das Blut aus der Wunde herausläuft.
Je tiefer jedoch die Stichwunde und je frischer das infektiöse Blut, desto größer das Risiko.
Faktoren, die das Risiko einer HIV-Übertragung erhöhen


  • Hohe Viruslast in den infektiösen Körperflüssigkeiten
  • Drücken und Reiben der infektiösen Körperflüssigkeiten in Körperöffnungen oder Schleimhäute
  • Lange Verweildauer der infektiösen Körperflüssigkeiten in Körperöffnungen oder Schleimhäuten
  • Menstruation
  • Das gleichzeitige Vorhanden-Sein von anderen sexuell übertragbaren Infektionen und/oder Erkrankungen, die mit Geschwüren und eitrigem Ausfluss einhergehen
HIV wird NICHT übertragen durch


  • Tränen
  • Husten und Niesen
  • Durch den gemeinsamen Gebrauch von Geschirr, Wäsche etc.
  • Mückenstiche und Insekten
  • Beim gemeinsamen Sport, Saunabesuch, Schwimmen
  • Durch Küssen, Händeschütteln, Umarmungen, Streicheln, Massieren

Und zu Deiner letzten Anmerkung
@Sittichfreundin - vielleicht kannst Du Dir mal überlegen wie Du mit Deinen gegenüber umgehst!
kann ich nur sagen: Die Frage solltest Du Dir mal selbst stellen. Denn wie Du mit HIV-positiven Menschen umgehst, das grenzt schon fast an Diskriminierung. Übrigens beschreibt das von Dir zitierte Gerichtsurteil einen ganz anderen Sachverhalt. Da geht es um die Zufuhr von einer infizierten Blutkonserve. Hat mit unserem Thema jetzt wenig zu tun, oder?
 
Ähm, Supra - mit dir prügel ich mich auch nicht...:cheerlead:

Nein, ich habe es in meinen nun nicht wenigen Berufsjahren weder im Rettungsdienst, noch im Krankenhaus erlebt, dass man sich mit Patienten prügelt.

Ich behaupte sogar, wenn es soweit kommt, dann ist irgendetwas äusserst unprofessionell abgelaufen.
Gewalt ist nicht die Lösung von Konflikten, zumindest für mein Empfinden - das Zauberwort hierfür ist Deeskalation - dafür gibt es bei uns sogar Kurse.
 
ähm, ja du hast recht... Das passiert wenn man blond ist, schon mal.

Pass aber auf ich kann Kitu und Mi-ka-do:boxen:
 
KiTu = Kinderturnen
Mi ka do = das mit dem Stäbchen ?

Ok...Genug OT...Sorry,mußte sein.
 

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