Nach § 37 SGB V gibt es ja die Krankenhausersatzpflege.
Stimmt es, dass dem Patienten nur 1 Stunde Pflege am Tag zusteht ?
Wo ist das wie geregelt ?
Wir haben einen Patienten, der deutlich mehr Pflege bräuchte...
Würde mich sehr freuen, wenn sich hier jemand darüber auskennt !
Stimmt es, dass dem Patienten nur 1 Stunde Pflege am Tag zusteht ?
Wo ist das wie geregelt ?
Wir haben einen Patienten, der deutlich mehr Pflege bräuchte...
Würde mich sehr freuen, wenn sich hier jemand darüber auskennt !