Krankenhausersatzpflege

M!aren

Stammgast
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07.03.2010
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322
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Nach § 37 SGB V gibt es ja die Krankenhausersatzpflege.
Stimmt es, dass dem Patienten nur 1 Stunde Pflege am Tag zusteht ?
Wo ist das wie geregelt ?
Wir haben einen Patienten, der deutlich mehr Pflege bräuchte...

Würde mich sehr freuen, wenn sich hier jemand darüber auskennt !
 
Im Gesetzestext steht "erforderliche...".
Es ist an Euch den Bedarf darzustellen (z.B. in Form der Pflegeplanung) und eine entsprechende Zusage bei der Kasse (ggf. über den MDK) einzuholen.

1 Std? --- Lass´Dir nix anschnacken!;)
L.G. Frieda
 
Frieda, du hilfst mir einfach immer wieder ... ! DANKE ! :flowerpower:
 
Also verstehe ich das richtig, ich mache eine Pflegeplanung bei der es am Ende nicht um Leistungspakete geht sondern dieses Mal um Zeit ... ? und reiche dies bei der Krankenkasse ein ?
1/4 Stunden weise oder wie ?
Gibt es dazu eine Ausführungsverordnung oder so was Schlaues ?