Kaputtgespart...

Elfriede

Poweruser
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Niedersachsen
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KrSr
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ambulante
Moin !

Es macht einfach keinen Spass, mit quietschendem Keilriemen, knirschenden Bremsen und Slicks
durch die Gegend zu fahren.

Wenn ich meine GF auf fällige Inspektionstermine oder Schäden der Dienstwagen hinweise,
werde ich bestenfalls vertröstet oder ansonsten ignoriert.

Bitte um praxistaugliche Tipps.

Gröt jo düchtig
Frieda
 
Übertreibst du? Wenn nicht, fahr nicht damit!

Zur Argumentation: Stvzo 31 Abs 2


Wenn die Bremnsen runter sind (kein Belag, du bremst auf Metall, so verstehe ich das gerade?) und/oder wenn du wirklich kein Profil mehr hast --> unter 1mm, dann ist der nicht verkehrssicher und du darfst damit nicht fahren!!!


Bei einem Unfall, ggf auch mit Todesfolge könnte man dir (grobe) fahrlässige(keit) Tötung unterstellen, da du ausdrücklich wusstest, dass der Wagen eben nicht verkehrssicher ist!!
Sicher wär auch dein Chef dran (gabs mal ein Urteil zu), aber du ebenso!

Mal ganz davon abgesehen, wie du dir das moralisch zumuten willst.



Wenn du übertreibst: Kümmer dich nicht drum, Spaß im Auto ist keine vertragliche Pflicht deines AG...
Quietschende Keilriemen und Bremsen sind evt unangenehm, aber nicht gefährlich. Reifen müssen nur 1mm Profil besitzen...
 
Danke Maniac,

Zum Glück bin ich nicht selber betroffen (und kann ggf. auch so einen Wagen stilllegen);
aber zunehmend sehe ich Kollegen von anderen Pflegediensten mit solchen Dingern
herumrutschen. Aus dem Gespräch habe ich die Problematik.

Es sollte m.E. ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.
Zumindest sollte man dem AG eine engbefristete Abmahnung schreiben.
 
Ich würde den GF schriftlich darauf hinweisen und ebenfalls, dass ich mit so einem Teil nicht fahre, weil ich nicht fahrlässig andere Verkehrsteilnehmer gefährden möchte. Würde um Behebung der Missstände bitten und solange mit meinem Privat PKW fahren. Alles schriftlich fixieren und möglichst unter Zeugen unterschreiben lassen (unter Zeugen weil er vermutlich die Unterschrift verweigern wird). Wenn der GF nicht drauf eingeht, heb dir das Schreiben gut auf und fahre privat, falls er/sie sich weiger die Dienstkilometer zu vergüten, ab zum Anwalt oder zur Gewerkschaft.

Im Übrigen würde ich bei so einer Pflegeinrichtung zu sehen das ich so schnell wie möglich wegkomme. Wem die Mitarbeiter so egal sind, dass er evtl. auf ihre Kosten (und auf die anderer Verkehrsteilnehmer) sparen will, der kann kein guter Chef sein und vermutlich ist es auch nicht das Einzige was dort im Argen liegt.
 
Danke Barotrauma,

Gut wenn man einen Privat-PKW hat.
Zur Übelstandsdokumentation empfehle ich unbedingt Fotos von den Reifen und den Bremsscheiben.
Hilft bei der Begründung der Kündigung beim Arbeitsamt.
 
Was heißt denn: "Gut wenn man einen privat PKW hat"?

Fährst du mit deinem eigenen PKW?
 
Schlimm, dass solche Probleme überhaupt existieren. Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug aufgrund der Mängel nicht mehr fahrtauglich ist. Ein quietschender Keilriemen ist da kein Indiz für, aber die anderen Aussagen.
Es gibt festgelegte Pflichten, die der AG als Halter des Fahrzeuges und der AN als Fahrer des Fahrzeuges einzuhalten hat.

Fehler des AG: Er übergibt ein Fahrzeug, was nicht mehr fahrtauglich ist. Solche Fahrzeuge haben im Straßenverkehr nichts mehr zu suchen, klare regelungen in der StVO.

Fehler des AN:
Trotz seiner Bedenken fährt er mit diesem Fahrzeug. Das muß er im Hinblick auf die StVO dringend unterlassen. Der AN macht sich sonst strafbar. Zudem nimmt er billigend in Kauf, dass der AG sein Leben/Gesundheit massiv gefährdet und setzt sich der Gefahr aus, im Falle eines Unfalls für die Kosten verantwortlich gemacht zu werden. Hiermit meine ich die gesamten Unfallkosten, nicht nur die Kosten für den Firmenwagen.

Der Ausweg über den Privat-PKW suchen? Niemals, der AN zahlt dabei drauf, denn durch die Beanspruchung im Rahmen der Einsätze in der Pflege leidet das Auto enorm. Dieser Wertverlust bzw. die daraus resultierenden Kosten werden heutzutage mit den üblichen Ausgleichszahlungen nicht mehr kompensiert. Oft muß man auch noch um einen entsprechenden Ausgleich kämpfen, weil diverse AG es als selbstverständlich ansehen, dass man mit seinem Privateigentum in die Bresche springt. Hinzu kommt, dass man auch mit der normalerweise üblichen eigenen KFZ-Versicherung nicht ausreichend versorgt wird. Es handelt sich hier nicht mehr um eine private Nutzung. Die Versicherung kann im worst case Fall die Schadensregulierung ablehnen.

Was macht man in so einem Fall?
Gespräch mit dem AG suchen -> ergebnislos ->
Die Behörden involvieren, Straßenverkehrsamt z.B. damit der Wagen still gelegt wird.
Sofortiges Handeln ist zwingend notwendig.

Kündigen? Nein, warum? Wenn man ein dickes Fell hat, kann man das Problem aussitzen. Kündigen ist natürlich der am wenigsten belastbare Weg. Muß jeder für sich selbst entscheiden.

Kündigen ist letztendlich auch sinnvoll, aber erst dann wenn man eine Alternative zur gekündigten Stelle gefunden hat. Ich möchte mit einem AG, der mein Leben derart gefährdet, nicht zusammen arbeiten wollen.
 
Danke stormrider !

Alle Aspekte anschaulich dargestellt.

Verschärft wird das Problem dadurch, daß man immer noch Kollegen sieht, die Patienten im Dienstwagen
zum Arzt oder sonstwohin karren.
Dabei muss ich davon ausgehen, daß weder Fahrzeug noch Fahrer dem Personenbeförderungsgesetz
entsprechen.

@ Wagen stilllegen lassen : Vor ein paar Jahren ist ein Kollege mit so einem Möhrchen schlicht beim
TÜV auf den Hof gefahren. Die Plakette wurde abgekratzt und das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen
Einvernehmen beendet.
 
Verschärft wird das Problem dadurch, daß man immer noch Kollegen sieht, die Patienten im Dienstwagen
zum Arzt oder sonstwohin karren.
Dabei muss ich davon ausgehen, daß weder Fahrzeug noch Fahrer dem Personenbeförderungsgesetz
entsprechen.
Hier kann ich nichts dazu sagen, da ich schon mehrfach die Erfahrung gemacht habe, dass dies entweder nicht überall gleich behandelt wird, oder die Gesetzgebung sich verändert hat.

Aber eins ist klar, mit solchen Möhrchen sollten auf keinen Fall außer dem Fahrer noch weitere Personen mitgenommen werden. Das vergrößert das schon genannte Problem noch wesentlich.

@ Wagen stilllegen lassen : Vor ein paar Jahren ist ein Kollege mit so einem Möhrchen schlicht beim
TÜV auf den Hof gefahren. Die Plakette wurde abgekratzt und das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen
Einvernehmen beendet.
Das ist die übliche Konsequenz. Man kann aber auch hier fies werden. Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrechtschutz und dann hat der AG schlechte Karten. Sowas ist mir "leider" nie passiert. Ich hätte das knallhart durchgezogen. Wäre zwar letztendlich auch irgendwann gegangen, weil für mich einfach die Basis für eine Zusammenarbeit fehlt, aber die Lektion hätte der AG abbekommen.
 
Danke stormrider !

Und anschließend sucht sich der AG das nächste arme Opfer.

--- Bitte seid alle vorsichtig mit Euren Arbeitsmitteln ---

Egal, ob die TÜV-Plakette am Auto aus der Steinzeit stammt oder der Eichvermerk
auf dem RR-Gerät von 2000 ist.
Hier kann man sehen was dem AG wichtig ist.
 
Und anschließend sucht sich der AG das nächste arme Opfer.
Naja wenn ich gehen müßte hätte ich denen aber vorher vorgemacht, wie das geht. Letztendlich muß sich jeder für sich selbst einsetzen. Wer das nicht will, muß schauen wie er druch kommt. Aber spätestens wenn eine Versicherung sich aus der Zahlungspflicht entzieht, wäre dann das Jammern groß.
 
Mannohmann, warum bleibt Ihr bei solchen AG?
Wir haben sehr komfortable und schöne Autos (das Beste ist die Sitzheizung), die natürlich regelmäßig in die Inspektion kommen.
 
Was nutzt das beste Auto wenn der Stundenlohn mies ist ;) Um Patienten zum Arzt zu fahren Bedarf es nicht einen Personenbeförderungsschein ebensowenig hat da das Personenbeförderungsgesetz damit was zu tun.
 
Tut mir leid Schliko,

Das Personenbeförderungsgesetz greift hier sehrwohl.
Du bist gewerblich unterwegs und beförderst Personen.
Egal, ob Du von den Patienten Geld nimmst oder dadurch
für die Firma ein Wettbewerbsvorteil entsteht.
Bei einem Unfall ist der Fahrer absolut dran: Keine Versicherung
bezahlt den Schaden des Patienten.
 
Ebenso falsch Elfriede. Das Gesetz greift nur wenn du die Personen gegen "Entgelt" beförderst bzw. wenn dein AG dadurch mehr verdient als die tatsächlichen Kosten.
Weiterhin bist du bzw. den Insasse entweder über die Unfallversicherung oder über die GKV versichert. Zur Not sogar die Haftpflicht des KFZ. Was stimmt dass dich die Versicherung dann mit bis zu 5000€ in Regress nehmen kann. Auch im Zivilrecht kannst du auch noch zur Kasse gebeten werden wenn dein Fahrgast klagt.
 
Mir wurde dies hier in meiner Stadt anders erklärt. Kann es sein, dass es regionale Unterschiede gibt?

Was stimmt dass dich die Versicherung dann mit bis zu 5000€ in Regress nehmen kann. Auch im Zivilrecht kannst du auch noch zur Kasse gebeten werden wenn dein Fahrgast klagt.
Und wer zahlt das dann? Ich würde mich hüten, solche Fahrten zu unternehmen, wenn nicht klar festgelegt ist, wer letztendlich zahlt.
 
Regionale Unterschiede dürfte es da eigentlich nicht geben, denn das steht so im Gesetz. Abgesehen davon würde ich auch keine Patienten mitnehmen, gerade wegen den möglichen finanziellen Konsequenzen im Falle eines Schadens.
 
Bei meinem AG werden die Fahrzeuge regelmäßig erneuert und gewartet:rocken:. Was die Fahrten zum Arzt angeht haben wir die Anweisung, das der Pat. zwar durch uns begleitet wird, aber mit einem Taxi. Auch in unserer Stadt müssten wir einen Personenbeförderungsschein haben.