- Registriert
- 26.05.2005
- Beiträge
- 13
- Beruf
- Fachkrankenpfleger für psychiatrische Pflege
- Akt. Einsatzbereich
- fakultativ geschlossene Psychiatrie
Hallo Forum,
ich habe lange nach einer evidenten Aussage gesucht, welche Mengen an welchen Stellen gespritzt werden darf.
Leider habe ich nichts darüber gefunden!
Ich erinnere mich, vor 13 Jahren in meiner Ausbildung gelernt zu haben, auf keinen Fall mehr als 1 ml in den Oberarm und nicht mehr als 2 ml ölige Flüssigkeiten ins Gesäß spritzen zu dürfen...
Seit neuestem gibt es ärztliche Anordnungen über wesentlich höhere Mengen i.m. bei uns in der Klinik!
Die einzige Quelle, die ich online finden konnte, ist Wikipedia bzw. Pflegewiki. Leider also keine evidente Fachquelle.
Könnt ihr mir nun sagen, welche Mengen an welchen Injektionsorten offiziell sind? Und aus welcher (Fach-)Quelle diese Informationen stammen?! - Dann kann ich auf meiner Station vernünftig argumentieren.
Vielen Dank.
ich habe lange nach einer evidenten Aussage gesucht, welche Mengen an welchen Stellen gespritzt werden darf.
Leider habe ich nichts darüber gefunden!
Ich erinnere mich, vor 13 Jahren in meiner Ausbildung gelernt zu haben, auf keinen Fall mehr als 1 ml in den Oberarm und nicht mehr als 2 ml ölige Flüssigkeiten ins Gesäß spritzen zu dürfen...
Seit neuestem gibt es ärztliche Anordnungen über wesentlich höhere Mengen i.m. bei uns in der Klinik!
Die einzige Quelle, die ich online finden konnte, ist Wikipedia bzw. Pflegewiki. Leider also keine evidente Fachquelle.
Könnt ihr mir nun sagen, welche Mengen an welchen Injektionsorten offiziell sind? Und aus welcher (Fach-)Quelle diese Informationen stammen?! - Dann kann ich auf meiner Station vernünftig argumentieren.
Vielen Dank.