Indische Krankenpfleger

bijoyxavier

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Beruf
krankenpfleger
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notfall
Servus zusammen,
koennen Indische Krankenpfleger jetzt in deutschland arbeiten? Wenn ja, was sollten ich tun? Ich habe Deutsch B2 Zertifikat auch.
 
Hi,
B2 Zertifikat ist schon man gut. Schau doch einfach auf der homepage der Deutschen Botschaft in Indien wegen Work-Visa. Da hast du bestimmt alle Infos.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank Bella für Ihre Antwort.
Ich bin auch aus Indien und möchte genau wissen, ob es eine Möglichkeiten gibt, in Deutschland zu arbeiten.
Was ich gehört habe ist, dass das Studium in Indien nicht völlig anerkannt ist. Deshalb müssen wir ein Praktikum für ein Jahr oder so machen.
Meine Frage ist - kriegen wir Geld während dieses Praktikums?
 
das Inde-Recruiting ist nicht korrekt. Indien steht nicht auf der Negativliste.
In Deutschland hat es Tradition Gesundheits- und Krankenpfleger/Krankenschwestern aus Indien zu gewinnen.
Allerdings ist wie bei anderen nicht EU-Ländern mehr zu beachten.
[h=2]Nicht-EU-Ausländer (z.B. Ägypten, Indien, Iran, Russland, Türkei, Ukraine usw.)[/h]
[TABLE="class: table-list"]
[TR]
[TD="colspan: 2"]C.1.) Die Anerkennung des Berufsabschlusses ausländischer Pflegekräfte muss bei dem entsprechenden Regierungspräsidium des jeweiligen Bundeslandes (z.B. Baden-Württemberg, Bayer, Niedersachsen usw.) beantragt werden. Um die Anerkennung zu erteilen, muss die entsprechende Behörde feststellen, dass der Kenntnisstand des Antragstellers dem einer / eines deutschen Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpflegers gleichwertig ist. Für das Anerkennungsverfahrens sind folgende Unterlagen einzureichen:

[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.1.)[/TD]
[TD]Schriftlicher Antrag (falls hierfür kein Formular vorhanden ist, bitte selbst ein kurzes Schreiben verfassen)[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.2.)[/TD]
[TD]Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Datumsangaben[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.3.)[/TD]
[TD]Schulabschlusszeugnisse[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.4.)[/TD]
[TD]Diplom bzw. Zeugnis über die Fachprüfung[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.5.)[/TD]
[TD]Lizenzen, Nachweise von Fachprüfungen und Fortbildungen[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.6.)[/TD]
[TD]Auflistung der Ausbildungsfächer und Unterrichtsstunden der einzelnen Ausbildungsabschnitte[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.7.)[/TD]
[TD]Arbeitszeugnisse[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.8.)[/TD]
[TD]Geburtsurkunde[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.9.)[/TD]
[TD]Heiratsurkunde, falls verheiratet[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.10.)[/TD]
[TD]Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.11.)[/TD]
[TD]Sprachzertifikat, welches die Deutschkenntnisse mit mindestens B2 bescheinigt[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.12.)[/TD]
[TD]Polizeiliche Anmeldung im Regierungsbezirk Oberbayern (Anmeldung bei der Meldebehörde – Einwohnermeldeamt). Diese Meldebescheinigung ist beispielweise in Oberbayern zwingend erforderlich. Das Regierungspräsidium Stuttgart verlangt im Gegensatz dazu bspw. keine Meldebescheinigung in Stuttgart.[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.13.)[/TD]
[TD]Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
Wir selbst gewinnen aus allen Ländern der Welt Fachkräfte für das Gesundheitswesen. Wir prüfen dazu auch die Unternehmen, die einen Mandantschaftsvertrag mit uns haben, ob sie auch die Voraussetzungen für eine gute Pflege bieten. Menschen die zu uns kommen, können nur in Einrichtungen arbeiten, die eine Wertschätzung und ein menschenwürdiges Gehalt bezahlen.
Beste Grüße aus der schwäbischen Toskana
Mediator
 
Und ich zitiere:

§ 38 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

"Die Anwerbung in Staaten und die Arbeitsvermittlung aus Staaten, die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführt sind, darf für eine Beschäftigung in Gesundheits- und Pflegeberufen nur von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden."

Quelle: Gesetze in Deutschland - Buzer.de
Bitte beachte die Nummer 20 der Anlage. Es kann also nicht der Fall sein, dass Sie Personal im Gesundheitswesen aus Indien gewinnen und hier platzieren. Sollte das doch der Fall sein, machen Sie sich strafbar.

Besten Gruß
 
Inde-Recruiting
Bitte keine Angst vor der ZAV = Zentralstelle für Arbeitsvermittlung - die Notwendigkeit der Fachkräfte in Mangelberufen kann man besonders bei den Gesundheitsberufen gut darstellen. So ist die ZAV in China, Vietnam unterwegs um Pflegekräfte anzuwerben.
Es ist falsch wenn Sie schreiben, dass wir hier Kräfte aus Indien platzieren. Wir werben auch nicht dafür, denn die Entwurzelung von Kräften aus diesen Teilen der Welt, finden wir nicht gut. Also sollten Sie mich nicht bedrohen.
Ich frage mich, kaum habe ich den ersten Beitrag geschrieben, sind Sie da und schwingen die Gesetzeskeule - Warum tun Sie das ? Ich finde so etwas nicht für gut.
 
die rechtlichen Voraussetzungen sind in meinem ersten Beitrag aufgeführt.

Noch ein Hinweis für Sie....................

Der Arbeitgeberverband der privaten Pflegeanbieter forderte gestern in Berlin die Länder auf, die gesetzlichen Grundlagen für eine verpflichtende Ausbildungsabgabe in der Pflegebranche zu schaffen. Zugleich kündigte der Verband an, verstärkt in Indien und China Pflegefachkräfte anzuwerben, um den steigenden Personalbedarf in den nächsten Jahren zu decken.
Wollen Sie nun den Arbeitgeberverband bedrohen ?
 
Lieber Arbeitsmarktmanager,
es tut mir leid, wenn Sie sich von meinen Ausführungen zum Thema bedroht fühlten. Das wollte ich natürlich nicht. Mir ist das egal, wen sie von wo vermitteln. Es sollte lediglich eine Hilfestellung für Sie (und andere) sein, sich nicht strafbar zu machen.
Ich möchte hier auch keinen Wer-weiß-mehr-Battle mit Ihnen. Die rechtliche Grundlage habe ich für bijoyxavier geschrieben, damit er/sie sich daran orientieren kann.

Aber nun doch noch einmal zu Ihrem vorletzten Beitrag. Dass die ZAV Personal von überall rekrutieren darf, steht außer Frage. Aber private Personaldienstleister dürfen das eben nicht. Nichts anderes sagt der §38 der BeschV nämlich aus.
 

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