das Inde-Recruiting ist nicht korrekt. Indien steht nicht auf der Negativliste.
In Deutschland hat es Tradition Gesundheits- und Krankenpfleger/Krankenschwestern aus Indien zu gewinnen.
Allerdings ist wie bei anderen nicht EU-Ländern mehr zu beachten.
[h=2]Nicht-EU-Ausländer (z.B. Ägypten, Indien, Iran, Russland, Türkei, Ukraine usw.)[/h]
[TABLE="class: table-list"]
[TR]
[TD="colspan: 2"]C.1.) Die Anerkennung des Berufsabschlusses ausländischer Pflegekräfte muss bei dem entsprechenden Regierungspräsidium des jeweiligen Bundeslandes (z.B. Baden-Württemberg, Bayer, Niedersachsen usw.) beantragt werden. Um die Anerkennung zu erteilen, muss die entsprechende Behörde feststellen, dass der Kenntnisstand des Antragstellers dem einer / eines deutschen Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpflegers gleichwertig ist. Für das Anerkennungsverfahrens sind folgende Unterlagen einzureichen:
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.1.)[/TD]
[TD]Schriftlicher Antrag (falls hierfür kein Formular vorhanden ist, bitte selbst ein kurzes Schreiben verfassen)[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.2.)[/TD]
[TD]Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Datumsangaben[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.3.)[/TD]
[TD]Schulabschlusszeugnisse[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.4.)[/TD]
[TD]Diplom bzw. Zeugnis über die Fachprüfung[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.5.)[/TD]
[TD]Lizenzen, Nachweise von Fachprüfungen und Fortbildungen[/TD]
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[TR]
[TD]C.1.6.)[/TD]
[TD]Auflistung der Ausbildungsfächer und Unterrichtsstunden der einzelnen Ausbildungsabschnitte[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.7.)[/TD]
[TD]Arbeitszeugnisse[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.8.)[/TD]
[TD]Geburtsurkunde[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.9.)[/TD]
[TD]Heiratsurkunde, falls verheiratet[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.10.)[/TD]
[TD]Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.11.)[/TD]
[TD]Sprachzertifikat, welches die Deutschkenntnisse mit mindestens B2 bescheinigt[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.12.)[/TD]
[TD]Polizeiliche Anmeldung im Regierungsbezirk Oberbayern (Anmeldung bei der Meldebehörde – Einwohnermeldeamt). Diese Meldebescheinigung ist beispielweise in Oberbayern zwingend erforderlich. Das Regierungspräsidium Stuttgart verlangt im Gegensatz dazu bspw. keine Meldebescheinigung in Stuttgart.[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]C.1.13.)[/TD]
[TD]Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
Wir selbst gewinnen aus allen Ländern der Welt Fachkräfte für das Gesundheitswesen. Wir prüfen dazu auch die Unternehmen, die einen Mandantschaftsvertrag mit uns haben, ob sie auch die Voraussetzungen für eine gute Pflege bieten. Menschen die zu uns kommen, können nur in Einrichtungen arbeiten, die eine Wertschätzung und ein menschenwürdiges Gehalt bezahlen.
Beste Grüße aus der schwäbischen Toskana
Mediator