Hintergrunddienst unvergütet?

engel78

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02.07.2009
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Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo,kennt Ihr auch Hintergrunddienste? Ich meine keine Rufbereitschaften o.ä.
Den HG den ich meine läuft bei uns wie folgt ab:
Man bekommt seinen Dienstplan des jeweiligen Monat,darauf stehen dann x-beliebige HG-Dienste.Ob diese dann greifen oder man an diesen Tagen frei hat erfährt man ca. einen Tag vorher.Diese HG-Dienste werden zwar vergütet wenn man sie auch arbeitet,greifen sie jedoch nicht werden sie auch nicht vergütet.Ich meine als Pauschale auf dem Lohnschein.Wie seht Ihr die Sache? Ich arbeite in einem privaten Pflegedienst,einen Betriebsrat haben wir auch keinen,bei dem man sich Hilfe holen könnte.
P.S.: Mich würden ohnehin meine Rechte interessieren,nur kann die uns keiner nennen.An wenn kann man sich orientieren wenn man bei einem privatem arbeitet? Im übrigen bin ich seit 5 Jahren dabei und hatte noch keine Lohnerhöhung,ab wann darf man nach einer Erhöhung fragen?
 
Ein Dienst, in dem du nicht arbeitest, braucht grundsätzlich nicht vergütet zu werden.

Jetzt kommt es darauf an, wie das konkret gestaltet ist.

Ich hatte früher in der ambulanten Behindertenbetreuung folgenden Modus: Es wurden Hintergrunddienste verteilt, man musste bis eine Stunde vor Dienstbeginn telefonisch für eine halbe Stunde erreichbar sein. Diese halbe Stunde wurde auch vergütet. Nach Ende der Frist war klar, dass man an betreffendem Tag frei hatte.

So eine Regelung halte ich für fair und legal.

Grundsätzlich kommt es auch darauf an, was in deinem Vertrag steht. Wenn da die Hintergrunddienste erwähnt sind, musst du sie auch leisten.

Freundlich nach einer Lohnerhöhung fragen darfst du immer. Ob du sie auch bekommst, weiß nur dein Arbeitgeber.
 
Moin,

verstehe ich das richtig....es handelt sich um eine Art „Bereitschaft“, die nur greift falls jemand ausfällt?
Also quasi ein Springerpool gebildet aus dem Stammteam?
Ob oder ob nicht eingesprungen werden muss, erfahrt Ihr erst einen Tag vorher?

Dein AG macht damit (für sich) einen guten und vor allem kostengünstigen Schnitt. Er hat immer Leute, die sich bis kurz „vor der Angst“ bereit halten und wenn er sie nicht braucht, muss er sie nicht mal bezahlen.

Eine verlässliche private Planung der (Euch zustehenden) freien Tage ist somit für Euch nicht möglich...

Selbst wenn Ihr dies im Vertrag unterschrieben hättet, wage ich zu bezweifeln, dass diese Klausel in einem Arbeitsvertrag ohne weiteres rechtens ist....aber da kennen sich andere Leute hier besser aus.

Such Dir doch mal einen (unabhängigen) BR-Ansprechpartner oder ruf bei der Gewerkschaft an (ideal, wenn Du Mitglied bist) und frag dort nach.

Zu der Lohnerhöhung...in Tarifverträgen gibt es eine Staffelung, an der Du Dich orientieren kannst.

Fragen kostet nichts....es könnte aber schwierig werden, die Sache mit den HG und gleichzeitig die Gehaltserhöhung reibungslos zu Deiner Zufriedenheit zu lösen.

VG lusche
 
Die beschriebene Art der Dienstgestaltung geht nicht, jeder AN hat das Recht auf eine verlässliche Dienstplanung. Benutz die Suchfunktion des Forum, wir haben das schon öfter hier durchgewalkt.
 
Hallo,in meinem Arbeitsvertrag wurde nichts erwähnt.Wußte anfangs ja gar nicht was HG im Dienstplan heißt,das wurde mir dann beiläufig gesagt.Ich sehe es als "Bereitschaft",meine Kollegen auch.Jeder schimpft,nur mal was zu sagen traut sich keiner,mich inbegriffen.Klar macht der Chef einen kostengünstigen Schnitt,sehe das auch so.Planen kannst Du null,denn Du mußt Dich ja bereit halten einen Tag vorher.@matras: Komme mit der Suchfunktiom nicht klar:-?
Noch was: Wie ist das geregelt mit den Nachtzeiten? Meine Kollegin fängt tgl. um 5.45Uhr an.Habe zehn Jahre bei einem Pflegedienst gearbeitet wo die Nachtzeit bis 6.oo Uhr morgens ging und ab 20.oo Uhr abends.Sprich die viertel Stunde wurde als Nachtzeit vergütet.Auch dies ist nicht in unseren Arbeitsverträgen festgehalten.Bei welchen BR oder Gewerkschaft kann ich mich unverbindlich informieren ohne gleich eintreten zu müßen?
Es kann doch nicht sein,das wir dem Chef total ausgeliefert sind!:weissnix:
 
Vielleicht hilft es Dir zu hören, dass Deine Chef noch nicht mal das Recht hat Deine Telefonnummer zu wissen....noch, dass Du im frei ans Telefon musst wenn es klingelt!!!
 
Nachtarbeit definiert der Gesetzgeber klar und deutlich im ArbZG §2, Abs. 3
für Dich, wenn nix anderes zutrifft (?) gilt die Zeit zwischen 23:00 und 6:00
Nicht zutreffend der TVöD §7 Abs. 5 - 21:00 - 6:00
auch nicht der AVR (hier Caritas) oder? Dort §4 Abs. 5 - auch wieder 21:00 - 6:00

http://www.juraforum.de/gesetze/arbzg/2-begriffsbestimmungen
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1435
https://www.th-nuernberg.de/fileadm...lage_33_SozialundErziehungsdienst_Caritas.pdf
 
Kenne ich auch. Wir haben eine Stunde für das Warten auf den Anruf gutgeschrieben bekommen, mussten und aber an dem betreffenden Tag noch drei Stunden bereithalten, wenn wir nicht eh schon vorher verplant wurden in irgendeine Schicht. Man wusste also nicht mal, welche Schicht man bekommt.
Wir haben uns damals mit Hilfe des BRs erfolgreich dagegen gewehrt.
 
Danke,dann hilft wohl wirklich nur in die Gewerkschaft einzutreten
 
Die Gewerkschaft hilft dir aber nur, wenn deine Firma tarifrechtlich die Gewerkschaft als Ansprechpartner hat.
Viele Firmen im Bereich der Pflege, vor allem private Pflegedienste, unterstehen nicht dem Tarifrecht der VERDI.
Du kannst dich als Mitglied zwar rechtlich beraten lassen, im konkreten Fall wird man dir aber (leider) nicht helfen können.

LG Einer
 
Grüße zuvor!
Warum habt ihr eigentlich keinen Betriebsrat oder eine MAV?
fragt Stephan
 
Die Gewerkschaft hilft dir aber nur, wenn deine Firma tarifrechtlich die Gewerkschaft als Ansprechpartner hat.
Viele Firmen im Bereich der Pflege, vor allem private Pflegedienste, unterstehen nicht dem Tarifrecht der VERDI.
Du kannst dich als Mitglied zwar rechtlich beraten lassen, im konkreten Fall wird man dir aber (leider) nicht helfen können.

LG Einer

Übernimmt Ver.di bei einem Mitglied nicht die rechtliche Vertretung durch einen Anwalt? Oder sind die nicht unter einem Tarifvertrag arbeitenden Menschen dann ihren AG ausgeliefert!

Hallo ??? Ambulante !

Ja und? Warum sollte ein Pflegedienst keinen Betriebsrat haben? Lohnt nicht bei 2 Arbeitnehmern, habe aber gehört dass es durchaus Pflegedienste mit zahlreichen Mitarbeitern gibt. Man muss dann nur seine Rechte kennen einen Betriebsrat gründen zu dürfen und dies auch umsetzen...., woran es an Letzterem meist scheitert!

Gruß
Ludmilla
 
Grüße zuvor!
Versteh ich jetzt auch nicht. Ist denn die ambulante Pflege betriebsrats/Mav-freier Raum? Jetzt nicht persönlich nehmen, aber mich stört es zunehmend, daß in Krankenpflegeforen Fragen gestellt werden wie die obige und um Rat gebeten wird. Fragen mag in Ordnung sein. Ich weiss auch nicht alles. Aber bei Fragen dieser Art kommt immer der Satz vor: Wir haben keinen Betriebsrat / Mav.
wundert sich Stephan
 
Wir haben bei unserem ambulanten PD auch eine MAV, verstehe jetzt auch nicht das Problem
@Elfriede
Wieviel MA habt ihr denn?
 
Hallo und gleich vorab sorry! Man hört meistens nur "Wir haben auch einen BR/MAV" Ist ja schön,wenn der schon besteht,habt ihr Euch eigentlich mal Gedanken darüber gemacht das es eine Menge an Wissen und Arbeit braucht um so einen überhaupt zu gründen? Geschweige den die Leute die das machen würden.Das ist alles nicht so leicht,der ist nicht von einem Tag auf den anderen aus dem Boden gestampft.Wir haben ca 60 Mitarbeiter.Aber was bringts wenn keiner dazu bereit ist.Ich alleine kann nichts zerreißen
 
Hallo und gleich vorab sorry! Man hört meistens nur "Wir haben auch einen BR/MAV" Ist ja schön,wenn der schon besteht,habt ihr Euch eigentlich mal Gedanken darüber gemacht das es eine Menge an Wissen und Arbeit braucht um so einen überhaupt zu gründen? Geschweige den die Leute die das machen würden.Das ist alles nicht so leicht,der ist nicht von einem Tag auf den anderen aus dem Boden gestampft.Wir haben ca 60 Mitarbeiter.Aber was bringts wenn keiner dazu bereit ist.Ich alleine kann nichts zerreißen

Genau das ist das Problem
Jetzt verallgemeinert und böswillig gesagt (es gibte natürlich positive Beispiele!):
Wir alle jammern, schimpfen über die Mitglieder des BR oder MAV und fordern, fordern und wenn wir was tun sollen - nichts, außer 1001 Ausreden