Hauptjob und Midijob?!

Pips11

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16.02.2009
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Gesundheits-/Krankenpflegerin; Fachkaft für ausserklinische Intensivpflege
Akt. Einsatzbereich
Heimbeatmung
Hallo zusammen!

Darf man einen Hauptjob und einen Midijob (401-800Euro) haben?

Wie verhält sich das dann mit der Steuer? :verwirrt:

Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
 
die Frage war nicht nach einem Mini-, sondern nach einem Midijob.

du darfst (für beide Jobs) nicht die Höchstgrenzen für die Arbeitszeit überschreiten, die Leistungsfähigkeit im Hauptjob darf nicht eingeschränkt werden und es gab keine Interessen- oder Pflichtenkollision geben, dann spricht nichts gegen einen 2.-Job.
Versteuern musst du das ganze natürlich (2. Lohnsteuerkarte)
 
Hallo,

nachdem hier doch einige Unklarheiten bestehen, will ich mal zur Aufklärung beitragen:

Klare Antwort auf deine Frage: NEIN

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf man noch eine "geringfügige Tätigkeit" (Minijob, 400 EUR) haben, die für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei und steuerfrei sein kann.

Ein "Midijob" ist eine Beschäftigung mit einem Verdienst von 400,- bis 800,- EUR monatlich. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung erlassen, daß diese Einkünfte nicht mit den vollen Sozialversicherungssätzen belastet werden. Diese Beiträge steigen je nach Verdienst (bei 401,- sehr gering; bei 801,- EUR ereicht man den vollen Beitrag), der Gesetzgeber hat dies als sog. "Gleitzone" definiert.
Diese Gleitzonenregelung entfällt jedoch, wenn man bereits eine sozialversicherungsrechtliche Hauptbeschäftigung hat!

Wenn du also eine Nebentätigkeit über 400,- EUR ausüben möchtest, bleibt dir nur die Variante mit zweiter Steuerkarte (Klasse 6) und voller Sozialversicherungspflicht.

Gruß

medsonet.1
 
Also dürfen tu ich es, nur dann ist es kein Midijob, sondern eben eine 2.Beschäftigungsverhältnis, dass auf 2.Lohnsteuerkarte läuft.

Richtig so?
 
Um mal aufzuklären, warum ich das tun will.


Ein bekannter von mir ist freiberuflich tätig und muss jetzt jemanden anstellen, damit ihm keine Scheinselbständigkeit vorgeworfen wird.
Derjenige, den er anstellt, darf aber keine Aushilfe auf 400Euro-Basis sein. Deshalb will ich mich von ihm anstellen lassen für ca 410Euro und dann eben ein paar Dienste für ihn arbeiten.

Jetzt will ich nur wissen, ob das Nachteile für mich hat :weissnix:

Dass das Ganze auf 2.Lohnsteuerkarte läuft, ist mir klar.
 
Hallo,

es ist richtig, auf zweiter Lohnsteuerkarte geht es ohne steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Probleme.

Aber bitte daran denken, du must diese Nebentätigkeit deinem Arbeitgeber melden, je nach Tarifvertrag teilweise sogar schriftlich genehmigen lassen.

Gruß

medsonet.1
 
Arbeite für nen ambulanten privaten Pflegedienst.

Chefin weiß Bescheid. Is kein Problem.