Hallo,
nachdem hier doch einige Unklarheiten bestehen, will ich mal zur Aufklärung beitragen:
Klare Antwort auf deine Frage: NEIN
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung darf man noch eine "geringfügige Tätigkeit" (Minijob, 400 EUR) haben, die für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei und steuerfrei sein kann.
Ein "Midijob" ist eine Beschäftigung mit einem Verdienst von 400,- bis 800,- EUR monatlich. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung erlassen, daß diese Einkünfte nicht mit den vollen Sozialversicherungssätzen belastet werden. Diese Beiträge steigen je nach Verdienst (bei 401,- sehr gering; bei 801,- EUR ereicht man den vollen Beitrag), der Gesetzgeber hat dies als sog. "Gleitzone" definiert.
Diese Gleitzonenregelung entfällt jedoch, wenn man bereits eine sozialversicherungsrechtliche Hauptbeschäftigung hat!
Wenn du also eine Nebentätigkeit über 400,- EUR ausüben möchtest, bleibt dir nur die Variante mit zweiter Steuerkarte (Klasse 6) und voller Sozialversicherungspflicht.
Gruß
medsonet.1