GKV-Spitzenverband zum Thema Scheinselbständigkeit

Temps-Log

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03.11.2008
Beiträge
2
Ort
Berlin
Beruf
med. Fachpersonalleasing
Akt. Einsatzbereich
Gesundheitswesen
Die Spitzenverbände der Sozialversicherer haben sich zum Thema Selbstständigkeit von Pflegekräften beraten. Sie geben eine einheitliche Richtlinie für die versicherungsrechtliche Beurteilung auf Selbstständigkeit vor.

Die Beschäftigung von selbstständig-freiberuflichen Pflegekräften nimmt immer mehr zu, aufgrund es Fachkräftemangels im Gesundheitswesen. Der Einsatz von Personal über Personaldienstleistern ist eine gängige Methode um die Engpässe einzudämmen.

Nun kamen aufgrund der zunehmenden Anzahl von Anträgen
§ 2 SGB VI (Antrag zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht als selbstständig Tätige) die SV-Spitzenverbände zusammen.

[…] „Pflegepersonen, die zeitlich begrenzt in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen tätig sind (z. B. Anästhesieschwestern/-pfleger, OP-Fachkräfte, Stationsschwestern/-pfleger, Altenpflegerinnen/-pfleger), um dort Krankheits- bzw. Urlaubsvertretungen zu übernehmen oder sonstige außergewöhnliche Arbeitsbelastungen zu kompensieren, stehen - wie das von ihnen vertretene Stammpflegepersonal - mithin in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV.“[…]

Mit dieser klaren Aussage wird nun auch das weitere Vorgehen bei der Beurteilung auf Selbstständigkeit deutlich: Die Pflegekräfte sind für ihre Einsätze demnach in das Krankenhaus eingegliedert und gelten somit als Scheinselbstständig.

Wie sich diese Entscheidung auswirkt bleibt abzuwarten.
Denn die Entscheidung der Spitzenverbände stellt nicht nur für die Pflegekräfte selbst, sondern auch für die Pflegeeinrichtungen ein hohes Risiko dar:
so müssen bei Feststellung der Schein-Selbstständigkeit die vollen Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden.


Die Nachteile der „Selbständigkeit“ sind den meisten nicht bewusst:

Die Pflegekräfte sind finanziell von ihrer eigenen Auftragslage abhängig: Bleiben diese aus, gibt es auch kein Geld –teilweise ist das Einzugsgebiet deutschlandweit. Bei Krankheit gibt es auch niemanden der Ersatzleistungen zahlt. Dazu kommt : sie zahlen die Versicherungen selbst, für die sonst der Arbeitgeber aufkommt (z.Bsp. Sozialversicherung, Rentenversicherung, Betriebshaftpflicht). Sie unterliegen nicht dem Arbeitsschutzgesetz, daher sind Doppelschichten keine Seltenheit.

Die Vorteile der „Selbständigkeit“ sind bereits in der Zeitarbeit angekommen – Temps-Log. GmbH genießen Pflegekräfte bereits:

- Dienstplanung selbst aktiv mitwirken und selbst bestimmen
- individuelle Freizeitplanung
- Einsatzorte bei Negativerfahrung müssen nicht erneut besucht
werden
- abwechslungsreiche Einsatzorte
+ in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung:
- Lohnfortzahlung bei Krankheit
- Urlaub + Urlaubsvergütung+ Weihnachtsgeld+Gratifikation
- fehlenden Aufträgen – dennoch Vergütung
- Spezialisierung auf Funktionsbereiche


Eine sicherere Variante der Arbeitnehmerüberlassung – weil Strukturen und Verantwortlichkeiten gesetzlich klar definiert sind.


Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer bewegen sich mit der Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister auf sicherem Terrain und können beruhigt ihrer Hauptaufgabe – der Versorgung der Kranken oder der Bewohner – nachkommen.

Gerne informieren wir freiberufliche Pflegekräfte über Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Temps-Log. GmbH.

Das komplette Besprechungsergebnis der SV- Spitzenverbände finden Sie unter folgendem Link : http://www.bkk.de/fileadmin/user_up...organisationen/2012_044_FiMuB_Anlage2.pdf.pdf
 

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