Gewinnbeteiligung Privatklinik

Läuferin

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23.05.2013
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Ort
Freiburg im Breisgau
Hallo,

ich habe nach dem Examen die Möglichkeit einen Vertrag nach Tvöd vka 7a in dem einem Krankenhaus zu bekommen wo es noch 90% vom Monatsgehalt Weihnachtsgeld im November gibt.

Nun meine zweite Möglichkeit wäre in einer Privatklinik, wo das Monatsgehalt sehr ähnlich ist (Haustarifvertrag), aber nur 20 % Weihnachtsgeld gezahlt wird und im März angeblich eine Gewinnausschüttung an die Mitarbeiter erfolgt. Bei der Gewinnausschüttung hält sich der AG sehr bedeckt. Womit kann man denn rechnen? Hat da jemand Erfahrung. Es ist eine Aktiengesellschaft und ein großes privates Unternehmen.

LG
 
Ohne zu wissen, nach welchen Regeln die Gewinnausschüttung passiert, kann man gar nichts sagen. Klar können sie dir keine Summe nennen, aber doch wenigstens ob es 0.1Promille des Jahresgewinns nach Steuern sind oder ähnlich...

Außerdem würde ich da mal andere Angestellte dort fragen, wie hoch bis jetzt die Ausschüttung gewesen ist.
 
Hallo Läuferin,

der Vorschlag von Basmyr, bei den anderen MA nachzufragen, macht Sinn.

Solange der AG der Privatklinik keine Zahlen veröffentlicht, würde ich allerdings den Tarifvertrag mit geregeltem "Weihnachtsgeld" im November vorziehen. Da weiß ich, was ich habe und das Geld kommt, egal ob die Klinik "Gewinn" macht oder nicht.

Bei solchen Gewinnausschüttungen hat einen der AG auch immer ein Stück weit in der Hand und wird sicher mehr Einsatz als normal erwarten.
Denn irgendwoher muss ja der Gewinn kommen. Gewinn = Das was bleibt, wenn alle Verbindlichkeiten abgedeckt und auch der Fiskus seinen Anteil bekommen hat. Wenn nix bleibt, kann auch nix ausgeschüttet werden.
Das wäre mir zu unsicher. Denn man weiß ja nie, was man erwarten kann.

Schöne Weihnachten!

opjutti
 
Das ist aber nicht alles und opjutti - wer nicht wagt der nicht gewinnt.

Wenn ich alles ganz, ganz sicher haben möchte, würde ich zum Beamten umschulen.

Es kommt nicht nur auf das "Weihnachtsgeld" an, übrigens auch der TVÖD zahlt keine 90% mehr, sondern auf z.B..

meinen Fahrtweg
Betriebsrente
Essensgeld oder -zuschuss bei eigener Kantine
evtl. Fahrgeld
Urlaubstage
u.ä.
 
na ja Maniac, 90% schon, aber nicht vom aktuellen Gehalt.
 
Deshalb heißt es ja auch nicht mehr "Weihnachtsgeld", sondern Jahressonderzahlung.

In meinem Alter bin ich für Experimente nicht mehr geschaffen. Die Jahre bis zu meiner Rente möchte ich gerne in dem Gefühl der sicheren Gehaltszahlung verbringen.:flowerpower:

Und da ich ab 1.1.2014 von meinem AG, ohne es selber einzufordern, aufgrund meiner Leistung in 2013, eine Gehaltsstufe höher eingestuft worden bin, sehe ich dieser Zeit eigentlich relativ gelassen entgegen.

Schöne Weihnachten

opjutti
 
hab mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt
1. gibts Unterschiede in den Gehaltsgruppen
2. gibts Unterschiede zwischen Ost und West
3. sind fast alle Sonderzahlungen, wie Zulagen, VermLeistungen, Überstunden da nicht mitberechnet und dann sinds keine 90% mehr.

auch u.a. deshalb kann eine Gehaltserhöhung am Ende des Jahres weniger Geld bedeuten, also gut Rechnen und dann Freuen - oder auch nicht.
 
1. sie ist ja nun Gehaltsgruppe 7
2. Ost und West macht meines Wissens (wieder: Nicht sicher, da ich mich in den AVR einfach besser auskenne) bei der Sonderzahlung keinen Unterschied
3. OK. In den AVR heißt es so:
unberücksichtigt bleiben hierbei das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungszulagen, Leistungs- und Erfolgsprämien.
Sind es halt nur 89,x% ?


Edit: Aber wir entfernen uns vom Thema :)

Ich würde die Wahl des AG nicht von den paar Mark eventueller Differenz der Sonderzahlung abhängig machen.
 
2. Ost und West macht meines Wissens (wieder: Nicht sicher, da ich mich in den AVR einfach besser auskenne) bei der Sonderzahlung keinen Unterschied
würde mich Wundern

guckst du hier

Öffentlicher-Dienst.Info - TVoeD - Jahressonderzahlung


Tarifgebiet
West
Tarifgebiet
Ost
E 1 bis E 8 90 %67,5 %
E 9 bis E 12 80 %60 %
E 13 und E 14 60 %45 %


Sind es halt nur 89,x% ?
die Rechnung geht halt nicht auf.

Ich würde die Wahl des AG nicht von den paar Mark eventueller Differenz der Sonderzahlung abhängig machen.
da sind wir uns einig.
 
Tarifgebiet
West
Tarifgebiet
Ost
E 1 bis E 8 90 %67,5 %
E 9 bis E 12 80 %60 %
E 13 und E 1460 %45 %

.
Tatsächlich :)

Danke für die Info, hätte ich nicht gedacht.
Die AVR zahlt hier bundesweit 90% (bzw. je nach EG halt weniger)
 
Es scheint ja ein interessantes Thema zu sein :)
Ich weiß nicht wie ich mich entscheiden soll, wenn ich wüsste was das Rh...... zahlt. Auf jeden Fall scheinen die Aktien gut zu laufen.
Aber ob sie den Mitarbeitern daran teilhaben lassen? Vor allem der Pflege?
 
Arbeite seit vielen Jahren in einer privaten Klinik bei einem großem Gesellschafter und das mit der Gewinnausschüttung ist wirklich eine sehr unsichere Sache:
Es weiß auch nie einer WANN die definitiv ausgezahlt wird, mal ist es im April, mal im Mai. Man bekommt auch ncht gesagt wieviel man bekommt, man sieht es erst mit der entsprechenden Gehaltsabrechnung.

Die Gewinnausschüttung korreliert auch NICHT mit dem tatsächlichen Gewinn. Obwohl unser Haus den Gewinn jährlich steigt variiert die Gewinnausschüttung erheblich: mal ist es das 1,1-fache des Bruttolohns, mal das 1,4-fache, letztes Jahr war es bei mir sogar nur das 0,8-fache des Bruttolohns, da haben wir alle ziemlich dumm in die Wäsche geguckt, weil das dann Brutto 1000€ weniger waren im Vergleich zum Vorjahr.

Wenn ich die Wahl hätte, würde ich zu einem öffentlichen Träger wechseln, da weiß man wengstens was man hat und alles ist viel transparenter.
 
Auch ein tariflich geregeltes Weihnachtsgeld kann bei Insolvenzgefahr des Krankenhauses gekippt werden. Allerdings muss da von Jahr zu Jahr geguckt werden und das Krankenhaus muss seine "Zahlen offenlegen"