News Gestohlene Maultaschen kosten den Job - Heimmitarbeiterin verliert Arbeitsstelle

narde2003

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Früher verlor`ein Dieb die Hand,mit der gestohlen hat...und heute seinen Job...
 
hallo ihr Lieben

nur ganz kurz meine Meinung

Es gab eine schriftliche Anweisung das MA keine Berechtigung hatten, übrig gebliebenes Essen zu verzehren.
Die Mitarbeiterin hat die Mahlzeit bereits vorher den Behältern entnommen und beiseite gestellt.


Meiner Ansicht nach ist diese Kündigung zwar sehr hart aber gerechtfertigt. Einen Vergleich in Höhe von 25000, 00 € hat sie abgelehnt.
Wo fängt es an, wo hört es auf. Es ist nunmal Diebstahl, wenn auch nur von geringwertigen Sachen.
Der nächste klaut dann ein RR Gerät, weil es ja nicht gebraucht wird, der zweite deckt sich mit Druckerpapier ein weil sooo viel braucht man ja nicht und der dritte nimmt gleich den PC mit weil man ja doch nicht damit arbeitet.

Bei uns im PD ist es auch so, es wird nicht gegessen, vor allem nicht bei den Patienten.
Die MA haben immer die Möglichkeit uns anzusprechen wenn sie etwas möchten.
Aber Diebstahl bleibt Diebstahl.
Und wenn dann die Mitarbeiterin vor Gericht noch sagt, das haben wir ja immer schon gemacht, fällt mir nichts mehr ein.

liebe Grüße
silverlady
 
Obwohl es seit Jahrzehnten nicht unüblich ist, übriggebliebene Patientenverpflegung zu verzehren, kann niemand behaupten, er hätte nicht gewußt, daß es verboten ist. Und neben einer Kündigung könnte auch noch strafrechtliche Verfolgung drohen.
 
Moin,

es ist Eigentum des Krankenhauses und somit Diebstahl. Ob Maultaschen für 4 Euro oder der Druckertoner für 125 Euro, spielt dabei keine Rolle.

Kündigung ist die richtige Konsequenz.


DtD
 
Ja, dann bleibt nur zu hoffen, dass Niemand von Euch mal wegen einer Tube Creme oder einer Pflasterrolle entlassen wird.
 
Mit welcher Begründung soll ein Arbeitsgericht einen Diebstahl "erlauben", auch wenn es sich nur um wenige Euro handelt? Wo will man die Grenze ziehen zwischen dem Wert, der unter Kulanz fällt, und dem, bei dem der Diebstahl strafbar wird?

Wenn es eine schriftliche Anweisung zum Thema gab, kann sich niemand mit Unwissenheit oder "das haben wir schon immer so gemacht" herausreden. Ohne ausdrückliches Verbot hätte das Gericht möglicherweise die fristlose Kündigung als nicht rechtskräftig angesehen.
 
Ja, dann bleibt nur zu hoffen, dass Niemand von Euch mal wegen einer Tube Creme oder einer Pflasterrolle entlassen wird.

Wenn das jeder Mitarbeiter macht, ensteht, je nach Größe des Hauses, ein Schaden, der im vier- bis 5 -stelligen Bereich liegen kann. Man sägt also am eigenen Stuhl.
Es steht nunmal im Arbeitsvertrag, den man gelesen und unterschrieben hat.

DtD
 
Die Frage ist aber doch, wieso ein Arbeitgeber eine solche Lappalie zur Anzeige bringen muss. Zunächst müssten doch Gespräch und Abmahnung ausreichen.
 
Hallo Ev,

ich sehe es ähnlich wie du, aber wissen wir was schon im Vorfeld geschah?
Meiner Meinung nach, wäre beim Ersten Mal eine Abmahnung gerechtfertigt. Wir kennen nur das Urteil der Richterin.

Wissen wir ob dies eine einmalige Angelegenheit war, oder schon öfter passiert ist?
Wenn jemand seine "Tupperdose" mitbringt um sich das Essen abzupacken, empfinde ich es als keine spontane Aktion.
Übriggebliebenes Essen ist eine Sache, aber Essen sich abpacken schon bevor es verteilt wird hat für mich auch einen negativen Beigeschmack.

Schönen Abend
Narde
 
Formal gerechtfertigt ist eine solche Kündigung.
Es hieß, daß der Arbeitgeber entscheidet, was mit übriggebliebenem Essen passiert. Und da stört mich etwas, daß noch verzehrfähige Speisen vernichtet, aber nicht ohne Erlaubnis verzehrt werden dürfen.
 
Wenn das jeder Mitarbeiter macht, ensteht, je nach Größe des Hauses, ein Schaden, der im vier- bis 5 -stelligen Bereich liegen kann. Man sägt also am eigenen Stuhl.
Es steht nunmal im Arbeitsvertrag, den man gelesen und unterschrieben hat.

DtD
das ist durchaus richtig, und ich sehe das ganz ähnlich. Wenn ich mir jetzt aber anschaue wie viel Geld in der Wirtschaftskrise durch Banker verbrannt wurde, die heute noch auf ihrer Position sitzen, und bereits dieses Jahr wieder eine Prämie bekommen, stellt sich für mich schon die Frage nach der Verhältnismäßigkeit
 
Nur dass die Banker zwar Mist gebaut, aber eben keine Straftat begangen haben. Das entspricht dem Vergleich von Äpfeln und Birnen.
 
wie bitte?
die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen viele aus den Führungskreisen der Banken.
Wenn man -wie der Ex-Chef der Bayern LB- 400 Millionen € Steuergelder zu viel ausgibt ist das durchaus strafbar.
 
Verbleiben wir so, dass die Straftat mit den Maultaschen erwiesen ist, in der Sache mit den Steuergeldern läuft das Verfahren noch. Wer da inwieweit schuldig ist oder nicht, ist bei der zweiten Geschichte halt wesentlich schwerer zu ermitteln.

Was nicht heißen soll, dass ich die ganzen Bankenkrise nicht auch für eine Riesensauerei halte. Aber wir kommen vom Thema ab.
 
Schade dass man die Herren Ackermann oder Nonnenmacher noch nicht beim Maultaschenklauen erwischt hat, wäre sicher eine nette Schlagzeile! :D

Ich finde die Verhältnismäßigkeit nicht alles andere als gegeben. Klar kann der AG fristlos kündigen, Diebstahl ist Diebstahl und somit ein Vertrauensbruch des AN gegenüber dem AG, nur denke ich auch das eine Abmahnung gereicht hätte.
Aber so ist das in der heutigen Zeit wohl und dies ist ja nicht der einzige Vorfall in letzter Zeit in dem AN abgestraft werden.
Ich sage nur "Fall Emmely" bei Kaiser's.

Was mich in dieser Sache viel mehr ärgert, ist das Verbot der AG das übriggebliebene Essen vom Personal gegessen werden. Da wird das Zeug lieber kostenintensiv entsorgt, darf ja nicht in den normalen Müll. :fidee:
 
Hallo
Das mit dem übriggebliebenen Essen ist so eine Sache.
In dem letzten Haus in dem ich gearbeitet habe war es erlaubt das übriggelbliebene Essen zu essen.(Was für ein Satz)
Nach 1 Jahr wurde diese Regelung wieder gecancelt.
Warum ? Viele Mitarbeiter bestellten zusätzlich Essen, oder haben Essen von entlassenen Patienten nicht abbestellt. Es wurde einfach zu teuer.
Wo ich jetzt arbeite ist es nicht erlaubt übriges Essen zu verzehren, auch das Mineralwasser für die Patienten darf vom Pflegepersonal nicht getrunken werden. Es halten sich bloss die wenigsten dran.
Wenn ich mir überlege was das für Kosten verursacht, wenn 200 Mitarbeiter jeden Tag eine Flasche Wasser für 0,50 € trinken, das sind 100 Euronen am Tag und bei einer 5 Tagewoche a`20 Tage im Monat- 2000 €.
Dann rechne man noch das Essen das nicht abbestellt oder zusätzlich bestellt wurde , die Medikamente/Verbandmaterial die den Weg in die Taschen der Mitarbeiter finden hinzu, und es kommt eine erkleckliches Sümmchen zusammen.
Alesig
 
Was mich irritiert:
...der 58-Jährigen zuerst aber auch 18.000 Euro als Abfindung angeboten. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich mit einer Abfindung in Höhe von 25.000 Euro hatte die Frau abgelehnt...
Maultaschen-Kündigung: Verdi wettert über "Schandurteil" - Panorama | STERN.DE
Wieso biete ich einem AN einen finanziellen Ausgleich an, wenn ich doch von der Rechtmäßigkeit meines Handelns_ Vertrauensbruch- überzeugt bin.

Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.
Bibel-Online.NET - - Lutherbibel 1912
Diebstahl- was kann man alles stehlen? Der AG finanziert eine tägliche Arbeitszeit von 8 +/- Stunden. Es sind bei dieser Vorgabe 30 min Pause vorgegeben wird, die der AN nocht bezahlt bekommt. Wenn ich da so schaue, wie lang in nicht wenigen Bereichen die diversen Kaffee- und Rauchpausen sind, dürften eigentlich die Dienstenden eher gestaffelt sein... je nach Pausenlänge. Ich wäre für eine genaue Dienstzeitabrechnung verbunden mit der Auflage, dass Pausen nur außerhalb der Station genommen werden dürfen. Es wären interessante Ergebnisse zu erwarten. Ich glaube kaum, dass der AG bei der zusätzlichen Ausgabe für einen Springer zur Pausenauslösung (wo ist der überhaupt nötig) ein gravierendes Minus macht.

Was kann man alles stehlen? Wie ist es mit der Schmerztablette im Dienst? Wie steht es mit dem Kaffee aus dem Pat.kaffeeautomaten? Wie stehts mit den Wasserflaschen für Pat.? Usw.
Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.
Bibel-Online.NET - - Lutherbibel 1912

Wenn Gerechtigkeit- dann für alle.

Elisabeth
 
Es geht ja auch darum, das es eine Dienstanweisung gibt. Wozu werden Sie denn erstellt, wenn sich niemand daran hält?
Ich denke, das der Arbeitgeber zurecht gehandelt hat.