Gesetztestexte zu "Aufnahmen in Wort- und Bild"

Memo

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03.04.2009
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Gesundheits- und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Allgemeine Chirurgie
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer KJP. Das Klientel beinhaltet überwiegend Pat. mit Persönlichkeitsstörung und Trauma. Es stellte sich die Frage im Team, ob Pat. über das Gelände mit einem voll-funktionierendem Handy (Smartphone)spazieren gehen dürfen..
Wie haben an sich die Regelung, Dass unsere Patienten ihr Handy ausschl. für eine Stunde am Abend nutzen dürfen. Wir haben aktuell einen Pat. da, welcher sich keinen MP3-Player leisten kann, dafür ein Zweithandy hat. Dieser möchte gerne diesen als MP3-Player nutzen können auf dem Gelände.
Hierzu bekommen ich leichte Bauchschmerzen und glaube auch, dass es feste Gesetze dafür gibt, dass dies untersagt ist, also nicht nur in den Regeln der Klinik, sondern Per Gesetz eines Gerichtes. Da sind Kollegen teilw. anderer Meinung, aber keiner weiß es genau. Hierzu ein paar fragen:
Falls es Gesetzte hierzu gibt, darf eine Klinik sich (auch wenn es sich um Privatgelände handelt) sich über das Gesetz stellen?
Ist es nicht rechtswidrig, dass ein Pat. ggf. heimlich Aufnahmen in Wort - und Bild (Video/Fotos) von anderen Machen darf?

Ich habe zwar im Netz gestöbert, jedoch unverständliches nur gefunden. Hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.
 
Hallo,

natürlich darf ich nicht einfach andere Menschen filmen oder fotografieren und schon gar nicht diese Bilder verbreiten, da spielt es auch keine Rolle ob ich Patient oder sonstige
Privatperson bin. Das ist aber an sich kein Grund jemanden das Nutzen eines Handys zu verbieten. Aus therapeutischer Sicht mag das eingeschränkte Nutzen eines Handys sinnvoll sein, muss man aber meines Erachtens individuell betrachten und eine einheitliche Regelung würde ich in Frage stellen wollen.

Müsste dann nicht jede Klinik darauf bestehen, dass Handys am Empfang abgegeben würden? Was passiert in der Stunde, in der die Patienten das Handys nutzen können. Passiert das nur unter Aufsicht weil ansonten Fotos gemacht werden können?
Das klingt für mich schon ein wenig abenteuerlich und konstruiert?
Gruss
Ludmilla
 
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Nein-ist nix kontruiert-hab nir versucht, es einfach wie möglich zu beschreiben.
Die kids sind bei uns in stationäre behandlung. Sie wohnen im einzelzimmer und bei der aufnahme müssen sie aus therapeutischen gründen ihre handys abgeben. Diese erhalten sie am abend zwischen 19:15 und 20:15 uhr. Die nutzung auf der station ist grundsätzlich nur im eigenem zimmer gestattet. Sie müssen also, falls sie ihr zimmer in dieser zeit auch verlassen möchten, das handy im dz ausgeschaltet abgeben ggf. Lagern, falls sie noch in der handyzeit später nutzen möchten.
An sich ist die nutzung des handys nur auf der station, im eigenem zimmer für eine stunde am abend gestattet.
Falls der pat. Nun die station verlassen möchte, z.b. um in den kiosk zu gehen, sollte dieser kein handy an sich tragen. Wir alle wissen, wie grausam manche kids sein können und cybermobbing ist kein kavaliersdelik und kann, besonders bei schon gebrandtmarkten pat. diesen völlig aus der bahn werfen . Dazu war schlichtweg die frage, ob es auch gesetzlich verboten ist, auserhalb der station bzw. Auf dem klinik-gelände zu nutzen. Verständlich?
 
Ich kann durchaus die Gründe nachvollziehen, warum zeitliche Begrenzung der Handys bei einem Kind in psychiatrischer Behandlung sinnvoll ist. Eine generelle und einheitliche Regelung mag auch auf der Station leichter händelbar und durchsetzbar sein.
Warum es nicht möglich sein soll, eine individuelle Absprache mit einem Kind zu treffen verstehe ich jedoch nicht. Beispielsweise durch Kontrolle der gemachten Fotos, Sim-Karte ohne Internetfunktion usw.

Welches Gesetz sollte verbieten ein Handy zu benutzen? Eure interne Regelung ist eine aus dem therapeutischen Kontext heraus getroffene Regel und kein Gesetz. Und Beleidigungen, Diffamieren, Verletzen des Persönlichkeitsrechs u.ä. werden nicht verhindert, indem man den Kids ihre Handys wegnimmt und im übrigen auch jetzt schon verboten. Dennoch sind Handys erlaubt

Mir ist auch klar, dass Kinder grausam sein können und Cybermobbing verhindert werden sollte. Aber dafür brauch ich weder Videos noch Bilder. In der Stunde am Abend wären beleidigende Postings usw. ohne Probleme möglich. Das Bilder und Videos das wahrscheinlich verschärfen ist klar....
Nehmen wir an, der Jugendliche erhält Besuch und geht mit diesem raus. Muss dann der Besuch auch das Handy abgeben?
Ich kenne kein Gesetz was vebietet, ein Handy im Klinikgelände zu nitzen, kann mir das auch nicht vorstellen.
 
Okaydamit wäre meine frage beantwortet
 
Also solch ein Gesetz wäre mir völlig neu, scheint mir unvorstellbar und würde meiner Meinung nach auch an Diskriminierung grenzen...
 
Hallo zusammen!

Bloßes Telefonieren mit dem Handy sollte kein Problem sein, aber Bild- und Tonaufnahmen schon!
Die Klinik kann auf ihrem Gelände eigene Regeln aufstellen.

Das gilt dann aber nicht ausnahmslos für Patienten, sondern für alle die sich dort aufhalten! Und beinhaltet aber dann nicht das bloße Besitzen eines solchen Handys, sondern lediglich das Benutzen dieser Funktionen zum fotografieren oder filmen anderer Menschen. Und niemand darf Fotos und Filme von anderen Menschen einfach so verbreiten, Klinik hin oder her.
 
Hallo ludmilla!

Meine obige Aussage bezieht sich auf alle Personen, auch auf Patienten.

Im Ausgangspost wurde ja nach Gesetzestexten gefragt, die Video-/Foto-/Tonaufnahmen verbieten/einschränken können. In den genannten Links sind dazu zahlreiche Anregungen zu finden.

PS: Ich finde es ganz schön erschreckend, daß solche Basics der Persönlichkeitsrechte offenbar kaum bekannt sind.

Schönen Gruß, Gego
 
Also ich hatte das nicht so verstanden als ob im Eingangspost danach gefragt wurde ob es Gesetzestexte bzgl. Einschränkungen in Ton/Bild/Videoaufnahmen usw. überhaupt gibt sondern ob eine Klinik generell Patienten die Nutzung eines Handys auf dem Gelände verbieten kann um die Gefahr von solchen Aufnahmen zu minimieren... Das sind für mich nämlich zwei völlig verschiedene paar Stiefel...

Ok, den Eingangspost nochmal genau gelesen: Einerseits wird nach der Nutzung eines Handys als Mp3-player gefragt (das eine Klinik das verbieten kann, abgesehen von therapeutischen Gründen, wäre mir unbekannt), anderseits danach, ob Filmaufnahmen usw. verboten sind (ja klar ist das ohne Einverständnis des Gegenüber verboten, aber das gilt ja für Jedermann, da hätte ich persönlich jetzt bei Patienten in einer Klinik nicht mehr "Bauchschmerzen" als z.b. im Freibad...)...
 
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