Gebe Elternkurse und Babytreffen - Freiberuflichkeit?

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Gast
Bin doch ziemlich verwirrt, jetzt....:gruebel::weissnix:

Sorry, dass ich jetzt wieder dieses Thema aufgreife, ich habe ganz viel gelesen,aber trotzdem nicht das passende gefunden:

Gilt es als freiberuflich, wenn ich Elternkurse (Beikost, Babymassage) und Babytreffen in einem Familienzentrum gebe ? (Bin noch Teilzeit festangestellt in einem Krankenhaus)
Was brauche ich dafür beim Finanzamt ? Ist da auch ein Gesundheitszeugnis und der ganze Kram nötig oder geht das etwas "unbürokratischer".
Ich mache diese og Kurse schon seit Jahren in der Einrichtung, habe das bisher als Selbständigkeit laufen lassen und brav versteuert.
Jetzt habe ich erfahren, dass es für freiberuflich Tätige einen Freibetrag von 2100€ / Jahr gibt, den ich auch nicht überschreiten würde.
Wie erklär ich das dem Finanzamt ???
Danke im voraus für die Antworten
Malu68
 
Du willst neben deiner Festanstellung Seminare geben? Korrekt?

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

ja, das tue ich bereits. Mein AG weiß auch davon und ist damit einverstanden.
Es handelt sich um einen Zeitaufwand von ca. 8- 10 Stunden im Monat, machmal auch weniger....
Ich leite die Kurse in einem Familienzentrum.
Ein Mutterkind-Treff alle 2 Wochen jeweils 2 Stunden sind die fixen Termine, die Kursangebote schwanken je nach Nachfrage, aber bisher bin ich mit 8-10 Stunden pro Monat hingekommen.

Mir geht es jetzt darum, ob ich diese Einnahmen wirklich unter "SElbständigkeit" versteuern muß oder ob ich dafür diese 2100 Euro Pauschale wirksam machen kann und wenn ja, welche Bescheinigungen ich dafür benötige.

Liebe Grüße
Malu68
 
Sowohl als auch.

Wie rechnest du mit dem Familienzentrum ab?
 
Ich bekomme von der Stadt in der das FamZentrum ansässig ist, einen Honorarvertrag über ein KOntingent an Stunden mit einem fest vereinbarten Stundenlohn. Wenn ich die Stunden abgeleistet habe, bekommt das Fam Zentrum einen Stundennachweis von mir und reicht den an die Stadt weiter. Dann überweist die Stadt mir das Geld auf mein Konto.
Ist das für irgendetwas entscheidend???:gruebel:

Malu68
 
Nun ja, das will das Finanzamt wissen.

Die wollen auch so eine Einnahme-Überschussrechnung von dir, auch wenn du es als Übungsleiterpauschale geltend machst.

Genaueres und verbindliches kann dir dein Steuerberater sagen, bzw. frag das Finanzamt, die helfen auch weiter.