Frage zur Geräteeinweisung!

monika13

Junior-Mitglied
Registriert
24.07.2007
Beiträge
46
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Intensiv
Hallo!!!
Wie ist das genau und rechtlich mit den Geräten!
Arbeite auf der Intensiv! Ab und zu haben wir Termine zu Geräteeinweissung, da gehe ich immer hin, und nehme mein Gerätepass mit!

Es ist aber oft so, dass man es alles vergessen hat, wenn man rauskommt!
Es gibt sogar geräte(zb. DEFIS!!!!!!!!!!) die ich nie benutzt habe und nicht kenne.....und keiner fragt mich!!!

Was soll ich machen,wenn ich nach der Eunweissung einiges vergessen habe?
Um ein Gerät zu bedinen muss ich einen Stempel haben im Gerätepass?, oder reicht es mündliche einweissung?
Muss ich mich selber um Einweissung kummern, wenn ich was nicht weiss und die Leitung ansprechen?

BITTE UM HILFE!!! ICH KENNE MICH MIT SOLCHEN SACHEN; WAS ICH DARF UND NICHT GAR NICHT AUS!!!!!
MAN KONNTE MICH ECHT VER*****EN!!!!!DAS WILL ICH ÄNDERN!!!!

DANKE MONIKA
 
Jede Station hat einen Gerätebeauftragten, der in der Regel für die Einweisung der Kollegen zuständig ist. Dieser Gerätebeauftragte wird von der Geschäftsführung, nach Rücksprache mit Stationsleitung und PDL ernannt.
Wenn DU fragen zu Geräten hast, solltest Du Dich an diesen Kollegen wenden.
Bei uns reicht es aus, wenn im Gerätepass der Gerätebeauftragte die Einweisung unterschreibt. Da gibt es keine Stempel oder ähnliches.

Verantwortlich dafür, dass Du die Einweisung gekommst, bist Du allein.
Ich bin selbst Gerätebeauftragter und habe ehrlich keine große Lust den einzelnen Kollegen hinterherzurennen.
 
Hallo!

Theoretisch ganz einfach. Der sogenannte Medizingerätepass ist nur für deine Unterlagen und hilft die herauszufinden in welchem Gerätebuch Du eingetragen bist
Geräte die dem Medizin Produkte Gesetzt unterliegen (Und das sind alle Geräte auf der Intensivstation) dürfen nur dann bedient werden, wenn du von der Firma oder einen von der Firma benannten Person eingewiesen worden bist.
Hier der noch passende Text
MPBetreibV - Einzelnorm

Gruß
werwers
:smoking:
 
Hallo Monika,

Das MPG, bzw. die Medizinprodukte Betreiber Verordnung sagt, dass du kein Gerät ohne Einweisung bedienen sollst. Allerdings hast du auch eine Holschuld, sprich du musst dich selbst um eine Einweisung bemühen.
Jede Station hat Gerätebeauftragte, die dich einweisen können und müssen.

Desweiteren besteht auch eine Nachschulungspflicht in Geräte die man nicht sicher beherrscht, also Geräte die du nicht ständig bedienst.

Wenn du aus einer Einweisung kommst und nichts verstanden hast, dann stimmte an der Einweisung etwas nicht, jede Einweisung beinhaltet auch eine praktische Übung mit dem Gerät.

Keine Anwendung ohne Einweisung - ansonsten haftest du für dein Tun wenn etwas schiefgeht.

Liebe Grüsse
Narde
 
Jede Station hat Gerätebeauftragte, die dich einweisen können und müssen.
Narde

Ich würde den Satz umformulieren: Jede Station sollte einen Gerätebeauftragten haben, die dich einweisen können und müssen. Oder gilt hier die Regel, wenn niemand ausdrücklich benannt ist, ist die Stationsleitung dafür verantwortlich....?
Liebe Grüße
Behid
 
Hallo Behid,

Gerätebeauftragte sind bei uns benannt, es kann auch die Stationsleitung sein. Der Gerätebeauftragte muss eine Herstellereinweisung haben und ist bei uns registriert.

Liebe Grüsse
Narde
 
Ich würde den Satz umformulieren: Jede Station sollte einen Gerätebeauftragten haben, die dich einweisen können und müssen. Oder gilt hier die Regel, wenn niemand ausdrücklich benannt ist, ist die Stationsleitung dafür verantwortlich....?
Liebe Grüße
Behid

Eigentlich nicht. Normalerweise sollte der Gerätebeauftragte eine Ernennungsurkunde oder ähnliches haben.
 
Mich würde mal interessieren, ob das wirklich beinahe überall so ist oder ob das der fromme Wunsch des Gesetzgebers ist.
Bei uns auf der Station gibt es keinen offiziell benannten Gerätebeauftragten und ich werde immer belächelt, wenn ich zu den Geräteeinweisungen seitens des Herstellers meinen prall gefüllten Gerätepass mitbringe. Ich jedenfalls sorge dafür nur mit eingewiesenen Geräten zu arbeiten, jedenfalls für mich selbst, da ich auf diverse Anfragen an die Stationsleitung nur ausweichende Antworten bekomme.
Ich kenne aus früheren Arbeitsbereichen auch Gerätebeauftragte, ne Urkunde hatte niemand, aber sie waren offiziell als Gerätebeauftragte von Station xy geführt, haben alle neuen MA eingewiesen und regelmäßig Schulungen durchgeführt.
Habe ich aber seither nicht mehr erlebt. In einer anderen Klinik kam zu jeder Geräteeinweisung ein Mitarbeiter der Medizintechnik udn der hat im Bedarfsfall dann die Einweisungen wiederholt.
Das war, fand ich, auch eine gute Lösung.
Gruß
Behid
 
Hallo Behid,

eine Urkunde hat bei uns auch kein Gerätebeauftragter.
Wir haben einen Koordinator für das MPG der sich um die Geräteeinweisungen von den Herstellern kümmert, bzw. auch selbst auf Geräte einweist, wenn es auf der Station keinen Mitarbeiter gibt der auf z.B. Perfusor einweisen darf.
Der Koordinator dokumentiert auch die Einweisungen im PC und kann dem Mitarbeiter bei Bedarf seine Einweisungen ausdrucken und aushändigen.

Auf jeder Station gibt es Listen in denen die geschulten Mitarbeiter geführt werden, diese sind zusätzlich zur EDV hinterlegt.

Wie es in anderen Häusern aussieht kann ich dir nicht sagen, aber in allen Häusern in denen ich bisher gearbeitet habe, war es ähnlich.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Hmm, dann scheinen wir ja besonders gründlich zu sein. Ich habe jedenfalls eine Art Ernennungsurkunde, zusammen mit einem dicken Wälzer mit den Rechten und Pflichten eines Gerätebeauftragten bekommen.
 
Hallo Joerg,

welchen Sinn hat diese Urkunde?
Die Rechte und Pflichten des Gerätebeauftragten sind in der Dienstanweisung zum MPG hinterlegt und für jeden Mitarbeiter sowohl im Intranet als auch im MPG-Ordner nachzulesen.
Gerätebeauftragte werden jährlich abgefragt und kontrolliert ob es noch für alle Geräte beauftragte Personen gibt.

Sonnige Grüsse
Narde
 
welchen Sinn hat diese Urkunde?
Die Rechte und Pflichten des Gerätebeauftragten sind in der Dienstanweisung zum MPG hinterlegt und für jeden Mitarbeiter sowohl im Intranet als auch im MPG-Ordner nachzulesen.
Gerätebeauftragte werden jährlich abgefragt und kontrolliert ob es noch für alle Geräte beauftragte Personen gibt.
Keine Ahnung was für ein Sinn diese Urkunde haben soll, sie liegt in einen Unterlagen und erfreut sich ihres Daseins. Sehen will die sicher keiner mehr.

Das Gerätebeauftragte jährlich abgefragt werden ist mir neu, da scheinen wir doch net so gründlich zu sein, aber sinnvoll wäre es auf jeden Fall.

Wenn neue Geräte in Umlauf kommen, werden die Gerätebeauftragten der betroffenen Abteilungen zusammengetrommelt und bekommen dann ihre Einweisung, da ist unsere Med.-Technik gut hinterher.
 
Geräte die dem Medizin Produkte Gesetzt unterliegen (Und das sind alle Geräte auf der Intensivstation) dürfen nur dann bedient werden, wenn du von der Firma oder einen von der Firma benannten Person eingewiesen worden bist.
Nein. Das gilt nur für Geräte die in der Anlage 1 genannt werden. Andere Geräte dürfen durchaus auch von "anderen wissenden" eingewiesen werden.

Ulrich
 
Hallo Ulrich,

das stimmt, aber das betrifft nicht nur die Intensivstationen.

Sonnige Grüsse
Narde
 

Ähnliche Themen