Hallo Elisabeth, das stimmt so nicht.Die Überleitverträge gelten nur für langjährige Mitarbeiter in dem Betrieb.
In diesem Überleitungstarifvertrag http://www.tdl.bayern.de/Ueberleitung/Tariftexte/TV%DC-L%20%2017.10.06.pdf steht im § 1:
Näheres kann man an der oben genannten Quelle nachlesen.§ 1
Geltungsbereich
(1) 1Dieser Tarifvertrag gilt für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter (Beschäftigte),
- deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist, über den 31. Oktober 2006 hinaus fortbesteht, und
- die am 1. November 2006 unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für
den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses.