Frage zum Ortszuschlag

maustina

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Azubi Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo!
Ich fange demnächst meine Arbeit als exam. Schwester an. Nun weiß ich aber nicht, wer und wann bzw. warum man einen Ortszuschlag bekommt. Könnt ihr mir da vielleicht helfen?

Danke!
maustina
 
Nun weiß ich aber nicht, wer und wann bzw. warum man einen Ortszuschlag bekommt. Könnt ihr mir da vielleicht helfen?
Ich versuchs mal:

Wer:Wenn es im Tarifvertrag steht (z. B. BAT) alle Mitarbeiter, die für diesen Tarif arbeiten.

Wann:Monatlich mit dem Gehalt. Der Ortszuschlag ist Teil des Grundgehaltes.

WarumGute Frage; Ich vermute mal, dass dadurch das Preisgefälle in D ausgeglichen werden sollte.

Stell das vllt. lieber mal in einen extra Thread dann sehen das mehr Leute als hier am Ende eines nicht gerade vielgelesenen Threads. Es gibt hier 'ne Menge Leute und irgendwer wird das schon wissen (auch die geschichtliche Entwicklung:besserwisser:).

Ulrich
 
Ulrich Fürst schrieb:
Stell das vllt. lieber mal in einen extra Thread dann sehen das mehr Leute als hier am Ende eines nicht gerade vielgelesenen Threads. Es gibt hier 'ne Menge Leute und irgendwer wird das schon wissen (auch die geschichtliche Entwicklung:besserwisser:).
Hallo,
das habe ich für euch erledigt.

Sonnigste Grüsse
Narde
 
WarumGute Frage; Ich vermute mal, dass dadurch das Preisgefälle in D ausgeglichen werden sollte.
guten Morgen

der Ortszuschlag ist ein typischer Fall von "blöder Name", er hat nämlich gar nix mit dem Ort zu tun, sondern mit dem Familienstand. Er wird bundesweit einheitlich in drei Klassen bezahlt: ledig, verheiratet, ein Kind :P
 
Er wird bundesweit einheitlich in drei Klassen bezahlt: ledig, verheiratet, ein Kind :P

Ich habe fünf Kinder und immer wenn ein Kind "finanziell selbständig wird" und kein Kindergeld mehr bekommt gabs bei mir weniger Lohn- aktuell fiel logischerweise das Kindergeld weg und ca. 50 € netto (90 € Brutto).

Aber Achtung: ich habe einen Überleitungsvertrag- meint: ich habe Bestandsschutz. Ob das auch für den neuen Tarifvertrag gilt??? Sollte da nicht der Ortszuschlag abgeschafft werden für Neueinsteiger und das Gehalt entsprechend angepasst- natürlich auf der niedrigsten Stufe und ohne Berücksichtigung der Familiengröße?

Elisabeth
 
Ich habe fünf Kinder und immer wenn ein Kind "finanziell selbständig wird" und kein Kindergeld mehr bekommt gabs bei mir weniger Lohn- aktuell fiel logischerweise das Kindergeld weg und ca. 50 € netto (90 € Brutto).
stimmt, sorry -- für jedes weitere Kind erhöht sich der Ortszuschlag um 90,57 €.

Vorsicht: der Ehegattenanteil und der Kinderanteil wird, wenn beide Ehepartner im öffentlichen Dienst sind, nur 1x ausgezahlt, sprich jeder Ehepartner bekommt nur die Hälfte, der Kinderanteil wird an den ausgezahlt der das Kindergeld bezieht

edit: gerade gefunden
Familienbezogene Entgeltbestandteile, wie der Verheiratetenzuschlag sowie die Kinderzuschläge im Ortszuschlag und der Erhöhungsbetrag im Weihnachtsgeld, fallen zukünftig ganz weg
 
Moin,
in den neuen Tarifverträgen TvÖD bzw. TdL gibt es keinen Ortszuschlag mehr, dieser Anteil wurde in das Grundgehalt eingerechnet und somit erhält jeder, egal ob ledig, verheiratet oder Kinder hat das gleiche Gehalt.
Zur zeit gibt es für Mitarbeiter, die noch unter dem BAT beschäftigt waren Überleitungstarifverträge, womit z.T. noch Ausgleichszahlungen stattfinden, damit man nicht plötzlich weniger verdient.
Gruß
 
Moin,
in den neuen Tarifverträgen TvÖD bzw. TdL gibt es keinen Ortszuschlag mehr, dieser Anteil wurde in das Grundgehalt eingerechnet und somit erhält jeder, egal ob ledig, verheiratet oder Kinder hat das gleiche Gehalt.
Zur zeit gibt es für Mitarbeiter, die noch unter dem BAT beschäftigt waren Überleitungstarifverträge, womit z.T. noch Ausgleichszahlungen stattfinden, damit man nicht plötzlich weniger verdient.
Gruß

Was aber nichts hilft wenn man nach nem anderen Tarif bezahlt wird, der noch nen ortszuschlag vorsieht...
 
Moin,
meine Antwort bezog sich in der Hauptsache auf die ursprüngliche Frage von "maustina", und die Tarifverträge wo es einen Ortszuschlag gibt werden immer weniger.
Gruß
 
Hallo Ostfriese,

wie kommt man denn an einen Überleitungstarifvertrag dran ?

Gruß Uschi 06
 
Moin Uschi 06,

du meinst zum Lesen?

Bei deinem Arbeitgber, in der Personalabteilung, dort muss er zu deiner Einsicht vorliegen.
Oder bei deinem Personalrat/Betriebsrat, auch der hat ihn und kann ihn dir sicher erläutern.
Oder, wenn du gewerkschaftlich organisiert bist, bei deiner Gewerkschaft.
oder du googelst mal mit dem Wort Überleitungstarifvertrag.
 
Vorsicht: der Ehegattenanteil und der Kinderanteil wird, wenn beide Ehepartner im öffentlichen Dienst sind, nur 1x ausgezahlt, sprich jeder Ehepartner bekommt nur die Hälfte, der Kinderanteil wird an den ausgezahlt der das Kindergeld bezieht

edit: gerade gefunden

Das ist so nicht ganz korrekt, es gibt mittlerweile Gerichtsurteile die eine Teilung des Ortszuschlages untersagen. Ich suche es die Tage mal raus .



Gruß
Dennis
 
ok, dann hat sich was geändert. Mach dir wegen mir nicht die Mühe was rauszusuchen -- ich bin raus aus dem öffentlichen Dienst :)
Trotzdem danke für die Info
 
Na ja, vielleicht interessiert es hier noch jemanden :-D oder du willst wieder zum öffentlichen Dienst wechseln. :-D :knockin:

Gruß
Dennis
 
Hallo flexi- sorry-

habe mich total verkehrt ausgedrückt.
Meinte eigentlich : welche Vorteile hat man tatsächlich durch den Überleitungstarifvertrag ?
Auch wenn ich gegoogelt habe, habe ich das trotzdem nicht verstanden.
Wenn 's OT ist- bitte verschieben....

Ich habe bei meinem neuen AG diesen Vertrag beantragt- war über 20 Jahre im öffentlichen Dienst, Kündigung aus betriebsbedingten Gründen bekommen, einen Monat danach arbeitslos, zwei Monate bin ich nach Haustarif bei einem Privatmann bezahlt worden ( kein öffentlicher Dienst ) und bin nun seit Mai direkt bei NRW beschäftigt- die Überleitung hat der AG von sich aus angeleiert.

Trotz diesen Vertrages habe ich große Lohneinbußen hinnehmen müssen.
Die KR Eingruppierung ist gleich geblieben- nur die Stufe hat sich von 6 auf 2 vermindert- mir wurde das von der Gewerkschaft so erklärt, das ich ja im Prinzip bei einem neuen AG angefangen bin- deshalb die Rückstufung.

Wozu ist dann der Überleitungstarifvertrag gut ?
Vielleicht kannst du ja ein wenig Licht in mein Dunkel bringen....

LG Uschi06
 
Hallo Uschi,

Überleitungstarifverträge sind dafür dienlich, bei Wechsel in einen neuen Tarifvertrag (z.B. von BAT -->> TVöD) den Beschäftigten beim Übergang die erworbenen Rechte aus dem alten Tarifvertrag so zu erhalten, dass sie nicht schlechter gestellt werden.
Details dazu musst du schon in dem für dich gültigen Ü-TV nachlesen, es existieren davon eine Unmenge mit im Detail unterschiedlichen Vereinbarungen.
 
Danke dir Flexi, dann muß ich doch wohl noch beim Personalrat vorbeischauen und nachfragen !


LG Uschi06
 
Ich befürchte, dass du die Lohneinbussen hinnehmen musst. Die Überleitverträge gelten nur für langjährige Mitarbeiter in dem Betrieb.
Jeder neue Mitarbeiter fängt zum Gehalt eines Anfängers an. Sehr lukrativ für die Arbeitgeber- bekommen sie doch so Erahrene zum Anfängergehalt.
Diese Regelung hat zur Folge, dass die Fluktuation im Gesundheitswesen deutlich rückläufig ist. Viele überlegen sich, ob sie den Arbeitsplatz wirklich wechseln wollen wenn die Bedingungen sich verschlechtern.

Verdi hat auch dieses Mal bei den Tarifverhandlungen keinen Weitblick bewiesen. Mir ist das Geld für diese Gewerkschaft mittlerweile zu schade. Ich bin ausgetreten.

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

hmmm,- warum hat mir dann der AG eine Überleitung in die Wege geleitet ?
Bin doch brandneu ?

Ich wäre gerne bei meinem AG geblieben, durch die Sparmaßnahmen werden sicher noch so manche den Job verlieren und sind gezwungen, zu wechseln.

Du glaubst gar nicht, wie schwer es ist, momentan woanders unter zu kommen.

LG Uschi06
 

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