Frage zu Recht

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Psycho

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Hi,

folgendes ist passiert.
Eine Schülerin hat beim Abstöpseln einer Infusion Blut über die Hände bekommen. Der Patient hat HIV. Als ich davon hörte habe ich die Schülerin sofort in die Infektiologie und zum D-Arzt/Sicherheitsingeneurin geschickt, also den korrekten Weg eingehalten.
Auf meine Frage, ob ich das der Schule melden soll, meinte die Schülerin "Nein, das möchte sie nicht, wenn dann macht sie das selbst". Sie ist über 18 Jahre alt.
Wie würdet ihr euch verhalten? Muss man das respektieren, bzw. unterliegt das dem Persönlichkeits- oder Datenschutzrecht?
Muss ich es melden?

Danke für eure Hilfe
 
Das ist auch nicht deine Aufgabe das in der Schule zu melden.

Die Schülerin muss in die Notaufnahme damit der Unfall aufgenommen wird und zum Betriebsarzt, dieser muss sie bei Bedarf an die Infektiologie verweisen.

Du musst eigentlich garnicht tätig werden, ausser die Schülerin losschicken.

lg
Narde
 
das Gesundheitsamt hat hier nichts am Hut.

Ob diese amtliche Stelle zuständig ist oder nicht, kann und wird imho die Behörde entscheiden. Auch wenn diese meine Antwort die zuständige Moderatorin vielleicht nicht mag. ;-)

(Bei kritischen die Allgemeinheit betreffenden Infektionsangelegenheiten ist das Gesundheitsamt zuständig soviel ich weiß.)
 
Hallo Neuron,

man merkt du bist nicht vom Fach. Bist du dem Link gefolgt?

Da steht die korrekte Vorgehensweise, welche nicht auf meinem Mist gewachsen ist.

Du darfst mir allerdings glauben, in dem Bereich in dem ich arbeite weiss man auch mit NSV korrekt umzugehen.

Es handelt sich nicht um eine die Infektionskrankheit die das Allgemeinwohl der Bevölkerung gefährdet um beim Amtsdeutsch zu bleiben.

Schönen Abend
Narde
 
...
Im Anschluss an die Sofortmaßnahmen legt der D-Arzt das weitere Prozedere bzgl. Schutzimpfung (Tetanus- und HBV-Impfschutz, ggf. weitere), HIV-PEP und serologischer Untersuchungen (AK gegen HIV und HCV, ggf. weitere) im Einverständnis mit dem Betroffenen fest.
...
http://www.rki.de/cln_151/nn_753398...y=publicationFile.pdf/pep_empfehlungen_08.pdf S.12

Ein Durchgangsarzt – kurz: D-Arzt – ... . Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen zuständig.
...
Der D-Arzt hat unter Anderem folgende Aufgaben:
- Feststellung der medizinischen Diagnose und Ermittlung des Sachverhaltes (z. B. ob es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall handelt)
fachärztliche Erstversorgung
- Erstellung des Durchgangsarztberichtes für den Unfallversicherungsträger
falls nötig Hinzuziehen von anderen Fachärzten
Der D-Arzt legt weiterhin fest, welcher Arzt die weitere Behandlung durchführen soll.
...
Durchgangsarzt ? Wikipedia

Was soll das Gesundheitsamt hier machen? Was meinst du mit: die Allgemeinheit betreffenden Infektionsangelegenheiten?

Elisabeth
 
Muss man das respektieren, bzw. unterliegt das dem Persönlichkeits- oder Datenschutzrecht?
Muss ich es melden?

Die Frage war nur rethorisch gemeint, oder? Warum wolltest du den Fakt der Schule melden?

Elisabeth
 
Ähm, hab ich das Post jetzt falsch verstanden??

Es gibt hier keine Nadelstichverletzung. Da hat jemand Blut über die Finger bekommen. Das desinfiziert man - und gut ists...

Es sei denn, es gab Hautläsionen auf Seiten der Schülerin.
Möchte sie aus Sicherheitsgründen das volle progrmm, OK.
Aber das der Schule zu melden halte ich für völligst überzogen.
 
Es handelt sich nicht um eine die Infektionskrankheit die das Allgemeinwohl der Bevölkerung gefährdet um beim Amtsdeutsch zu bleiben.

Aus diesem Grunde habe ich den letzten Satz den ich geschrieben habe, in runde Klammern gesetzt.

@narde2003: Ist vielleicht mal eine neue Lesebrille erforderlich?

PS: Wahrlich habe ich nicht immer Lust dazu, hier alles bis ins "Kleinkarierte" vorzukauen. :-(
 
Ähm, hab ich das Post jetzt falsch verstanden??

Es gibt hier keine Nadelstichverletzung. Da hat jemand Blut über die Finger bekommen. Das desinfiziert man - und gut ists...

Es sei denn, es gab Hautläsionen auf Seiten der Schülerin.
Möchte sie aus Sicherheitsgründen das volle progrmm, OK.
Aber das der Schule zu melden halte ich für völligst überzogen.
Es ist Blut über die Haut gelangt. Dieses Blut war HIV positiv.
Somit ist es wie eine NSV zu behandeln, erstmal.
Der Betriebsarzt und die "aufnehmende" Stelle entscheiden über das weitere Vorgehen.
Eine Meldung an die Schule darf wenn dann nur von der betroffenen Person (Schülerin) erfolgen. Wir haben noch immer so etwas wie Datenschutz.

Sollte die Schülerin lieber einen anonymen HIV Test sich unterziehen wollen, so kann sie diesen natürlich beim Gesundheitsamt machen, bringt nur für die BG nix.

Schönen Tag
Narde
 
@Neuron- Wieso muss das Gesundheitsamt eingeschaltet werden? Du begründest mit
Es handelt sich nicht um eine die Infektionskrankheit die das Allgemeinwohl der Bevölkerung gefährdet um beim Amtsdeutsch zu bleiben.
Was meinst du damit? HIV bedroht das Allgemeinwohl? Der Pat. ist eine Gefahr für das Allgemeinwohl? Die Schülerin ist eine potentielle Gefahr für das Allgemeinwohl?

Deine Aussage ist für mich unklar. Es wäre sehr nett, wenn du hier Licht ins Dunkel bringen würdest: Zusammenhang zwischen dem Vorfall und dem Gesundheitsamt.

Oder war das Ganze ein Irrtum deinerseits aus Unkenntnis, wie mit entsprechenden Verletzungen im Krankenhaus umgegangen wird?

Die Meldepflicht ist in den Arbeitsanweisungen für den Fall einer Feststellung einer HIV-Exposition verankert, man muss also keine Behörden unnötig beschäftigen, wenn man lesen kann.

Dies ist übrigens sogar dem Laien bekannt. Er kanns ergoogeln.

Besteht eine Meldepflicht?
Wenn HIV im Rahmen eines Tests festgestellt wird, dann besteht eine nicht-namentliche Meldepflicht. Das heißt, dass der Befund an das Robert-Koch-Institut in Berlin gemeldet wird, aber ohne den Namen der betreffenden Person bekannt zu geben. Mit Hilfe dieses Meldesystems soll die Ausbreitung von HIV in Deutschland gemessen werden.
Die | Aids-Hilfe Dresden | im Netz
Meldepflicht besteht also nicht beim Gesundheitsamt.


Elisabeth
 
Es ist Blut über die Haut gelangt. Dieses Blut war HIV positiv.
Somit ist es wie eine NSV zu behandeln, erstmal.
Steht das irgendwo??
Nie gehört...

Wo fängt das denn an, wo hört das auf?

Generell bei Blut sicher nicht.
Bei welchen Erregern??
 
Das ist bei uns in der Infektiologie so festgelegt, wenn der Patient HIV oder Hep C (Hep B bei ungeimpften Empfänger) positiv ist.

Allerdings bisher noch nie nötig gewesen, da jeder Handschuhe trägt wenn er mit Blut zu tun hat und erst recht bei diesem Patientenklientel.
 
Man nimmt an, dass an den Händen immer von Mikroläsionen ausgegangen werden muss. Und dann:

Kontamination von Haut, Auge oder Mundhöhle: Intensive Spülung mit nächst erreichbarer geeigneter Flüssigkeit, z.B. Leitungswasser
• Hautexposition (geschädigte oder entzündlich veränderte Haut): Gründliches Waschen mit Wasser und Seife. Danach, falls verfügbar, Abreiben der Hautoberfläche mit großzügiger Einbeziehung des Umfelds um das kontaminierte Areal mit einem mit Hautantiseptikum satt getränkten Tupfer.
http://www.rki.de/cln_151/nn_753398...y=publicationFile.pdf/pep_empfehlungen_08.pdf

Elisabeth
 
Klar...!

Nur Behandlung wie Nadelstichverletzung, also inkl. der entsprechenden HIV-tests, ist mir neu.

Bei uns gibts das so nicht, ist nur von STichverletzungen die rede :)
 
Ja und nun zu den eigentlichen Fragen:

Muss es die zuständige Krankenpflegeschule, auch wenn die Schülerin es nicht möchte, darüber informiert werden?

Meine Chefin (Schule) hat sich etwas empört im Nachherein, als sie davon erfahren hat. Und ich wüsste gern, ob zu Recht.


Danke
 
Nein, das muss sie nicht.

Es gibt eine Schweigepflicht, die gilt auch für dich.

Wenn es die Schülerin erzählt ist es ihre Sache. Für alles weitere ist der Bertriebsarzt zuständig.

Ich würde mich darüber empören, warum die Schülerin keine Handschuhe trug zum Infusion abstöpseln - wie konnte das passieren?
 
Frag doch mal deine Chefin, wie sie Datenschutz buchstabiert?

Elisabeth
 
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