Frage zu Dienstplänen

carpenoctem

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Hallo an Alle,

meine SL hat schon den Vorplan für Januar 2017 ausliegen und es hieß man solle die Wünsche dort eintragen.
Nun der Plan ist ja noch nicht genehmigt und somit hab ich eben einen Wunsch geäußert.
Meine SL kam auf mich zu und sagte, dass der Wunsch nur realisierbar wäre, wenn ich mit jmd. tauschen würde.

Hallo ? Der Plan ist noch nicht mal genehmigt und sie selbst kann doch noch Änderungen veranlassen oder sehe ich das falsch ? Leider haben wir kein offizielles Wunschbuch ausliegen.

Wie sind denn da die rechtlichen Grundlagen und wer kann mir weiterhelfen?


Vielen Dank im Vorau
 
Auch ein "offizielles Wunschbuch" garantiert nicht, dass ein Wunsch in Erfüllung geht. Ohnehin sehe ich keinen nennenswerten Unterschied zwischen einem Wunschbuch und Vorplan, in dem Wünsche eingetragen werden können.

Die rechtliche Grundlagen findest Du im Arbeitszeitgesetz, in Deinem Arbeitsvertrag sowie in den Dienstvereinbarungen Deines Arbeitgebers; mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Recht der Stationsleitung, einen Dienstplan zu schreiben, dort nicht eingeschränkt. Du hast keinerlei Recht auf Wunschfrei etc., selbst die Wahl Deiner Urlaubstage hat der Gesetzgeber eingeschränkt.

Die Leitung hat die Notwendigkeit des Tauschens doch sicher begründet. Habt ihr regelmäßige Dienst- und Frei-Wochenenden und Dein Wunsch bezieht sich aufs Arbeitswochenende? Ist der Vorplan bereits fertig, der Stichtag für die Wünsche schon überschritten, und Tauschen wäre leichter als jetzt nochmal den ganzen Plan neu zu schreiben? Betrifft es die Schulferien, wo viele Eltern gern frei oder Urlaub hätten (und der Gesetzgeber diesen unter "sozialen Gesichtspunkten" ausdrücklich den Vorrang gibt)? Oder warum hält sie den Tausch hier für unumgänglich?
 
Rehi,

nur zum Verständnis wir haben Oktober und meine SL hat schon den Vorplan für Januar 2017 fertig. Und alle deine Fragen sind mit Nein zu beantworten, weder viel Urlaub noch Schulferien und es ist auch kein Dienst We.

Verstehe nur nicht warum man schon soweit voraus einen Vorplan schreibt, obwohl sehr viele MA u.a. ich diesbezüglich noch eine. wünsch haben. Und ja danke ich weiß auch wo ich die Gesetzte finde.


Vielmehr wollte ich wissen, ob das wirklich nötig ist im Oktober schon den Plsn für Januar zu schreiben ohne das MA Wünsche äußern dürfen und dann eher auf das tauschen gelenkt werden, wobei der Januarplan noch geändert werden kann und noch gar nicht genehmigt ist.
 
Vielmehr wollte ich wissen, ob das wirklich nötig ist im Oktober schon den Plsn für Januar zu schreiben ohne das MA Wünsche äußern dürfen
Wahrscheinlich ist das nicht nötig, aber das kann dir nur deine SL bzw. PDL sagen, warum der DP so früh geschrieben wird.
Ist das Neu?
Wurde bisher der DP auch soweit im voraus geschrieben und hat sich in der Organisationsstruktur etwas geändert, dass dies jetzt notwendig sein sollte?
Hast du mit deiner SL schon gesprochen, falls dies jetzt neu ist, warum sie dies macht?

Und ja danke ich weiß auch wo ich die Gesetze finde
Dann weißt du auch, dass du rechtlich da nichts machen kannst ausser reden, reden, reden um zumindest zu Verstehen und bei keiner Einigung es letztendlich zu akzeptieren.

Was sagen denn deine Kollegen dazu?
 
Vielmehr wollte ich wissen, ob das wirklich nötig ist im Oktober schon den Plsn für Januar zu schreiben ohne das MA Wünsche äußern dürfen und dann eher auf das tauschen gelenkt werden, wobei der Januarplan noch geändert werden kann und noch gar nicht genehmigt ist.
Nein, es ist nicht notwendig um Deine Frage klar zu beantworten, sofern keine Vereinbarungen, Dienstanweisungen oder ähnliches in Eurem Haus existieren.
Ich unterstelle Deiner PDL allerdings, dass sie Gründe dafür hat. Warum Du jetzt mit Deinem Wunsch einen Tauschpartner brauchst wird nur sie Dir sagen können. Ich empfehle, wie renje auch, miteinander zu reden. Klärt vieles, erspart oftmals Aufregung oder wie leider sehr oft nacjhgefragt auch erst mal die Suche nach irgendwelchen Gesetzen.
Wolltest Du aber erst mal hier Dampf ablassen, kann ich das verstehen, dann eben als nächstes auf zur STL und reden.
 
Danke für eure Rückmeldungen,

nur leider, bringt das Reden bei uns relativ wenig. Und ja auch meine Kollegen/innen finden das nicht gut, dass die Dienstpläne so früh geschrieben werden. Nein es hat keine Struktur im Hause gewechselt. Lt. PDL ist das schreiben des Dienstplanes auch so früh nicht vereinbart, allerdings hält sich unsere SL nicht an die Vereinbarung mit der PDL.
Wir hatten auch bis vor kurzem noch einen "Blankovorplan" in dem nur für die MA frei drin stand, du auch deine Wünsche und Nachtdienste eintragen konntest und alle MA´s waren davon sehr angetan.
 
Man kann es halt nie allen recht machen.
30 Mann freuen sich, wenn der Dienstplan 10 Wochen vorher da ist, 35 Mann wollen ihn erst 5 Tage vorher haben, weil sie so lange noch Einfluss nehmen können.

Anscheinend gibt es schon einen Grund, warum dein Wunsch nicht erfüllbar ist. Den erfährst du aber nur, wenn du höflich fragst, ob sie es dir erklärt.

Übrigens ist es deutlicher geworden, warum euch das so nervt, als zu lesen war, dass ihr bis vor kurzem die Dienstpläne scheinbar selbst geschrieben habt ;)
 
Hallo
Bei uns (Tvöd) muss der Dienstplan erst von der PDL genehmigt und vom Betriebsrat freigegeben werden, dann ist er verbindlich und kann nur noch mit einverständnis des Mitarbeiters geändert werden. Belange der Mitarbeiter müssen Berücksichtigung finden, soweit sie nicht dringenden betrieblichen Belangen entgegenwirken. Soweit die Theorie. Bei uns wird in einigen Abteilungen versucht diese Vorgaben nicht zu berücksichtigen. Da ist dann der Betriebstat gefordert und auch die Mitarbeiter, die sich mit ihrer Leitung auseinandersetzen um ihr klarzumachen dass nicht allein der Wille des Dienstplan gestalters zählt. Macht es schwieriger einen Dienstplan zu schreiben, aber die Mitarbeiterzufriedenheit ist größer, dadurch die Motivation zu arbeiten. Das kommt allen zu Gute.
Alesig
 
Bei uns (Tvöd) muss der Dienstplan erst von der PDL genehmigt und vom Betriebsrat freigegeben werden, dann ist er verbindlich und kann nur noch mit einverständnis des Mitarbeiters geändert werden.
Der Dienstplan ist grundsätzlich verbindlich, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Auszug:
"- Gemäß § 11 ArbZG müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei
bleiben. Nur über eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann nach § 12 ArbZG die
Anzahl der freien Sonntage auf 10 pro Jahr reduziert werden.
- Wenn ein Dienstplan genehmigt und unterschrieben ist, ist er verbindlich und darf –
ohne entsprechende Ankündigungsfrist – nicht geändert werden.
- „Arbeit auf Abruf“ ist in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt. Selbst
wenn „Arbeit auf Abruf“ im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, setzt das Gesetz vier
Kalendertage als kürzeste Frist voraus (§ 12 Abs. 2 TzBfG).
- Ein Anruf im „Frei“ ist echten Notfällen vorbehalten. Der Ausfall einer Kolleg/in durch
Krankheit oder sonstiges stellt keinen Notfall dar. Anrufen darf übrigens auch nur die
Chefin."
Quelle: https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Mein-Recht-auf-Frei_Sammelband-2016.pdf
 
Der Dienstplan ist grundsätzlich verbindlich, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Und wo steht hier, dass der Januar-Plan nicht bereits im Oktober geschrieben werden darf? Darum ging's doch.
 
Und wo steht hier, dass der Januar-Plan nicht bereits im Oktober geschrieben werden darf? Darum ging's doch.
Richtig, ich bezog mich aber auf die Aussage von Alesig, daß der Dienstplan (bei ihr) erst von der PDL genehmigt und vom Betriebsrat freigegeben würde, DANN sei er verbindlich.
Ich weise nur daraufhin, daß es dafür überhaupt keiner Zustimmung eines Betriebsrates braucht - in meiner alten Klinik hatten wir keinen. Trotzdem galten die Gesetze auch dort, das wollte ich mit meinem Link belegen.
Zu der Eingangsfrage kann ich leider auch nichts beitragen, außer dem (bereits erfolgten Ratschlag), mit der SL zu reden - irgendeine Rechtsgrundlage dazu ist mir nicht bekannt.
 
Lieber Martin,im BetrVg § 80, sind die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates nieder geschrieben. Um diese Aufgaben erfüllen zu können hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Dienst - und Urlaubsplänen. Wird ein Dienstplan vom BR abgelehnt, dann darf (threoretisch) nicht danach gearbeitet werden. Das kann im Ernstfall bis vor Gericht gehen. Gibt es bei carpenoctem einem Betriebsrat, dann sollte sie sich an den wenden. Das Vorliegen eines Tarifvertrages, bedeutet nicht dass der BR nichts mehr zu Sagen hat. In Einrichtungen ohne Betriebs- oder Personalrat kann der Arbeitgeber (theoretisch) machen was er will, da die Kontrollinstanz zur Einhaltung der Gesetze, des Tarifvertrages,Rechte wahrnehmen der Arbeitnehmer etc. fehlt.
Schönes Wochenende Alesig
 
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Hallo Alesig,
ich wollte jetzt eigentlich nicht den Betriebsrat angreifen/kritisieren, sondern nur klarstellen, daß die Gesetze auch für Leute/Betriebe Gültigkeit haben, die keinen Betriebsrat haben. Als Beispiel, meine (ehemalige) Klinik war bis 2010 bei der Diakonie, d. h. es gab nur eine MAV (die praktisch nix zu melden hat). Deswegen galt trotzdem für uns auch damals schon der Grundsatz, daß ein Dienstplan grundsätzlich verbindlich ist. Das hat nur keiner gewußt - bis ich mal beim Berufsverband nachgefragt hab, und das dann meiner SL (die mir/uns ständig Dienste reindrücken wollte) auch gesagt hab; sie war anschließend ziemlich klein mit Hut, die PDL hat sich tunlichst jeden Kommentars enthalten...
Das Vorliegen eines Tarifvertrages, bedeutet nicht dass der BR nichts mehr zu Sagen hat.
Das hab ich auch nicht gesagt.
In Einrichtungen ohne Betriebs- oder Personalrat kann der Arbeitgeber (theoretisch) machen was er will, da die Kontrollinstanz zur Einhaltung der Gesetze, des Tarifvertrages,Rechte wahrnehmen der Arbeitnehmer etc. fehlt.
Ja, die Kontrollinstanz mag fehlen, aber rechtsfreier Raum sind auch solche Betriebe nicht. Das wollte ich nur sagen.
Aber Du hast natürlich völlig recht, sollte es im Betrieb von carpenoctem einen Betriebsrat geben, umso besser!
Dir auch ein schönes WE! :wink1:
 

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