Feiertagsregelung

schwesterspz

Junior-Mitglied
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05.04.2012
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Hallo.

Mein Freund (Lohnempfänger) bekommt an einem gesetzl.Feiertag,an dem er nicht gearbeitet hat, 8 Arbeitsstunden bezahlt.Vorrausgesetzt dieser Feiertag ist an einem Wochentag.Wenn er an einem Feiertag arbeiten würde,dann würde er sogar die doppelten Arbeitsstunden berechnet kriegen.Das hat aber nichts mit Zuschlägen zu tun,die kommen dann noch extra.Ich habe darüber mit seiem Arbeitgeber gesprochen und das ist tatsächlich so richtig.
Ich bin Krankenschwester,bekomme Gehalt, in einer priv.Praxis u arbeite so gut wie jeden Feiertag u bekomme den Tag nicht bezahlt u auch keine doppelten Arbeitsstunden angerechnet.Gibt es da einen Unterschied zwischen Lohn-u Gehaltsempfänger?

danke
 
ich bekomme 35% zuschläge,wenn ich gearbeitet habe.wenn nicht,dann bekomme ich auch kein geld für den feiertag
 
Hallo schwesterspz!

Ich glaube du verwechselst Äpfel mit Birnen?

Was macht dein Freund beruflich? Ist das vielleicht ein Anreiz des AG deines Freundes, um gute MA zu motivieren und zu halten? Welcher Tarifvertrag liegt dort zugrunde?

Nun zu dir:
Du arbeitest in einer privaten Praxis so gut wie jeden Feiertag? :-?
Welcher Tarifvertrag wird von deinem Chef angewandt, wenn überhaupt?
In einer privaten Einrichtung ist es wohl immer davon abhängig, was im AV steht, wie solvent die finanzielle Lage deines Chefs ist und inwieweit er die Angestellten daran teilhaben lässt. Dort gibt es keine Grundlage, sondern nur das "good will" des AG.

Die Frage ist also nicht so einfach zu beantworten.

LG opjutti
 
ich krieg den tag bezahlt plus zuschläge aber eben nur wenn ich arbeite.warum kriegt mein freund den tag bezahlt obwohl er nicht gearbeitet hat?ist das gesetz so?
 
er ist elektriker u ich habe keinen tarifvertrag.sein chef meinte das ist eigentlich so üblich.und in seiner alten firma war das auch schon so.
 
Als Elektriker unterliegt er wahrscheinlich dem Tarifvertrag der IG Metall. Da musst du dort mal die Regelungen nachlesen.

Das kannst du nicht mal im Ansatz mit dem TVöD vergleichen.

Und du unterliegst gar keinem TV, weil bei einem privaten AG angestellt. Die gesetzlichen Anforderungen wird er erfüllen, aber mehr nicht.

Also, entweder deinen AV neu verhandeln, oder akzeptieren, wie es ist.

LG opjutti
 
Wird bei dir vielleicht der Feiertag von deinem Monatssoll abgezogen? Somit würde sich das egalisieren...
 
Du bekommst ihn sicher bezahlt, du arbeitest ja nicht für lau, dafür hast du doch sicherlich unter der Woche frei?

Zuschlag nur nach Vereibarung im AW oder TV.
 
Gehen wir mal davon aus, dass du ein Monatsgehalt beziehst und eine 5-Tagewoche hast. Dann hast du eine festgelegte Wochensarbeitszeit, die durch 5 Tage geteilt deine Tagesarbeitszeit ergibt. Und diese Tagesarbeitszeit mal der Anzahl der Werktage in einem Monat ergibt die Anzahl der Stunden, die du in dem Monat arbeiten musst. Wenn du nur an Werktagen arbeitest, geht das automatisch auf. Arbeitest du auch an anderen Tagen (z. B. an Feiertagen) wird die Arbeitszeit, die du da arbeitest dir mit anderen Tagen verrechnet. Du bekommst aber für jede Stunde , die du da gearbeitet hast an Sonn- und Feiertagen Zuschläge ausbezahlt.
Dein Freund hat aber wahrscheinlich einen Job, der nach Arbeitsstunden (Arbeiter) bezahlt wird und an dem nur werktags gearbeitet wird. Da gilt dann das Entgeltfortzahlungsgesetz §2(1): Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
 
ja ich bekomme ihn bezahlt,wenn ich gearbeitet habe plus zuschläge.aber eben nicht wenn ich feiertag frei habe.wir haben eher selten frei,um genauer zu sein,hatten wir alle seit mai jeder nur einen freien tag im monat.bis auf sonntag,da ist eh zu.
 
Bei mir ist es so, dass ich bei einem privaten Pflegedienst in Vollzeit arbeite und ein Festgehalt beziehe. Meine Arbeitszeit verteilt sich auf 12 Tage in 2 Wochen, also nur jedes 2. Wochenende frei. Normal gehören da auch die Feiertage zu, aber für die Stunden die ich an einem Feiertag arbeite, bekomme ich die entsprechende Stundenanzahl gutgeschrieben und kann mir die daraus resultierenden Überstunden auszahlen lassen oder abfeiern.Falls ich an einem Feiertag frei habe, bekomme ich dafür nichts abgezogen, es wird getan als ob ich die Stunden gearbeitet hätte, aber eben auch nichts zusätzlich. Zusätzliche Feiertagszuschläge bekomme ich, im Gegensatz zu dir, nicht. Ansonsten denke ich, dass es bei dir ähnlich ist. Bei Leuteen die nach Stundenlohn bezahlt werden, tauchen die Feiertagsstunden oft zusätzlich auf dem Gehaltsstreifen auf, da die entsprechenden Stunden ja sonst fehlen würden, du bekommst sie sicher mit deinem Festgehalt genauso bezahlt, hast ja durch den freien Feiertag kein minus.