Elternzeitvertretung

marmelso

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24.09.2012
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Hallo,
ich habe seit dem 1.1.12 eine neue Stelle. Jetzt läuft mein Vertrag zum 31.12.12 aus. Heute war ich bei der PDL und sie sagte mir ,daß ich jetzt eine Elternzeitvertretung bin? Vertrag bis Elternzeitende 31.12.13

Die Kollegin ist allerdings erst nach dem ich eingestellt worden bin schwanger geworden. Ist das zulässig?

LG
 
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Das wäre eine Frage für einen Anwalt für Arbeitsrecht. Die kennen alle 140 Querverweise, die dem eben gelesenen Paragraphen widersprechen...

Meiner Meinung nach spricht aber nichts dagegen. Der Arbeitgeber kann ja problemlos argumentieren, daß Du gar keine Vertragsverlängerung erhalten hättest, wenn die Mitarbeiterin nicht schwanger geworden wäre.
Befristungen mit Sachgrund können meines Wissens auch nach einer Tätigkein von 2 Jahren (ohne Sachgrund) weitergeführt werden....

Ist das in der Pflege? - Welcher Arbeitgeber leistet sich da noch Befristungen ... v.a. ohne Sachgrund????
 
Ja in der Pflege, Krankenhäuser natürlich!!

Auch Krankenhäuser können sich das eigentlich nicht mehr leisten. Stichwort Fachkräftemangel.

Aber rein rechtlich spricht gegen die erneute Befristung nicht.
 
...
Ist das in der Pflege? - Welcher Arbeitgeber leistet sich da noch Befristungen ... v.a. ohne Sachgrund????
Das leisten sich mehr als du denkst. Man muss nur außerhalb der Ballungsgebiete schauen.

Elisabeth
 
Woher wissen wir denn, dass die erste Befristung keinen Sachgrund hatte?
 
Woher wissen wir denn, dass die erste Befristung keinen Sachgrund hatte?

Das ist völlig egal. Interessant ist die Sache nur, wenn die erste Befristung einen Sachgrund hat und die zweite dann nicht mehr. Das geht nicht. Wenn man erste eine Befristung ohne Sachgrund hat und dann mit, geht das. Das gilt auch wenn sowohl die erste als auch die zweite Befristung einen Sachgrund haben. Der Arbeitgeber kann, mit Angabe von Sachgründen, so lange und so oft befristen wie er lustig ist.
 
Wobei die Befristung ohne Sachgrund meines Wissens verlängert werden kann, bis zwei Jahre voll sind. Trifft bei der TE ja nicht zu.

Ganz ohne Befristungen mit Sachgrund geht es doch gar nicht, wenn ich den Leuten in der Erziehungszeit, der zeitlich befristeten Arbeitszeitreduzierung, den Langzeitkranken gerecht werden will. Ich kann nicht gleichzeitig deren Arbeitsplatz garantieren und unbefristet neue Leute für sie einstellen.
 
Wenn ich Leute als Elternzeit- oder Krankheitsvertretung einstelle habe ich doch einen Sachgrund. Natürlich kann ich auch Leute ohne Sachgrund einstellen, aber eben max. 2 Jahre. Dann muss entweder die Entfristung kommen, oder ein Sachgrund her. In sofern verstehe ich Deinen zweiten Abschnitt nicht ganz.
 
Weiter oben wundern sich Leute, welche Klinik sich heutzutage noch Befristungen leistet. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass Befristungen mit Sachgrund so gut wie unumgänglich sind.
 
Weiter oben wundern sich Leute, welche Klinik sich heutzutage noch Befristungen leistet. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass Befristungen mit Sachgrund so gut wie unumgänglich sind.

Naja freie Stellen gibt es genug und mittlerweile stellen viele Kliniken fast nur noch unbefristet ein, da sie sonst keine Leute bekommen.
Wenn jedoch befristet, dass wirklich nur mit Sachgrund, dass stimmt.