Eintragungen mit Bleistift

Toa

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20.08.2006
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Kann mir jemand sagen, wo ich genau nachlesen kann, dass man nicht mit Bleistift in die Dokumentationsunterlagen schreiben darf. Auch nicht Eintragungen, die dann später mit Kugelschreiber überschrieben werden. Meines Wissens dürfen Eintragungen nicht mit Bleistift vorgenommen werden. Man darf nichts radieren oder mit Tipp-Ex übermalen. Konkret geht es um Eintragungen von bevorstehenden Untersuchungen mit Bleistift. Wenn die Untersuchung gelaufen ist, wird mit Kugelschreiber überschrieben.
Gruß Toa
 
Kann mir jemand sagen, wo ich genau nachlesen kann, dass man nicht mit Bleistift in die Dokumentationsunterlagen schreiben darf. Auch nicht Eintragungen, die dann später mit Kugelschreiber überschrieben werden. Meines Wissens dürfen Eintragungen nicht mit Bleistift vorgenommen werden.
Meines wissens darf man, es ist halt nicht gültig. Sprich: was auch immer das steht, steht nicht da (rechtlich gesehen) da nicht dokumentenecht.

Du machst ja nichts unkenntlich wie z. B. mit Tipp-Ex oder überkleben; wo dann keiner weiß, wann das wer gemacht hat und folglich unklar ist, ob das obere oder das untere die "echte" Dokumentation ist.

Ulrich
 
Hallo!

Hab was gefunden unter DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe in der Rubrik rechtliche Aspekte bei der Pflege- oder Krankendokumentation, oder einfach mal googeln unter Pflegedokumentation oder Wernerschnell etc.
Dort steht eindeutig kein Bleistift erlaubt.

MFG Skuld:ccol1:
 
Tach auch
Das Dokumentieren mit Bleistift ist VERBOTEN!!!.
Begründung:
Wenn jemand mit dem Bleistift dokumentiert kann jeder dritte mit einem Radiergummi die Eintragung verändern oder löschen. Beim MDK gilt das als nicht Erbrachte Leistung.
Dazu muss jeder Kollege die nachlesen können was der Andere dokumentiert hat. Der Bleistift kann verwischt oder wegradiert sein und wichtige Informationen können dadurch nicht vermittelt werden.

MFG Keen01
 
Jetzt wäre der Begriff Dokumentation zu definieren ... das was Toa da vorhat ist ja eine geplante Untersuchung per Bleistift. Es wird kein Zustand, Ergebnis, oÄ dokumentiert...
 
Tach auch
Das Dokumentieren mit Bleistift ist VERBOTEN!!!.
Begründung:
Wenn jemand mit dem Bleistift dokumentiert kann jeder dritte mit einem Radiergummi die Eintragung verändern oder löschen. Beim MDK gilt das als nicht Erbrachte Leistung.
Dazu muss jeder Kollege die nachlesen können was der Andere dokumentiert hat. Der Bleistift kann verwischt oder wegradiert sein und wichtige Informationen können dadurch nicht vermittelt werden.

MFG Keen01

Dem stimme ich voll zu Keen01:daumen:


Liebe Grüße
Necki
 
Hallo Toa!

Also wenn ich dich richtig verstanden habe, dann sind deine Bleistiftnotizen nur eine Art Merkzettel in der Mappe. Du schreibst eindeutig, dass du weißt, wie man richtig dokumentiert....
Also an alle... es geht hier nicht um erbrachte Leistungen o.ä., die nachgeweisen werden sollen, sondern ob es generell erlaubt ist, etwas mit Bleistift in der Akte vorzumerken. oder?? Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!!!

Da du schon selbst schreibst, dass erbrachte "Leistungen" (Also Untersuchungen etc.) später, wenn gelaufen, mit Kugelschreiber eindeutig dokumentiert werden, sehe ich deinem Tun nichts falsches! Es ist halt nur eine Notiz, die ebenso mit kleinen Klebezetteln in der Akte sein könnten, was alles jedoch unübersichtlicher machen würde.

Mach also die Notizen in Belistift, aber denke an die spätere Domkumentation mit einem geeigneten Stift!!!

Lieber Gruß
Tinussi
 
Hallo,

ich kann mich da Maniac und Tinussi nur anschließen.
Wir schreiben auch die Untersuchungen die wir angemeldet haben mit Bleistift in die Kurve.Wenn diese dann gelaufen sind werden sie mit Kugelschreiber korrekt in die Kurve eingetragen.
Ist wie Tinussi schon gesagt hat eine Art "Merkzettel"
 
Hallo, soweit ich weiß sind jegliche Eintragungen mit Bleistift untersagt.
Auch nicht als Merkzettel, denn es kann doch auch mal passieren das man vergisst diesen Eintrag mit Kuli zu übermalen.
Wir benutzen zur Zeit einen Optiplan der hat für Untersuchungen 2 Spalten
angemeldete Diagnostik und durchgeführte Diagnostik. Als wir diese Kurve noch nicht hatten gab es bei und ein Untersuchungsbuch in dem alles rein geschrieben wurde und dann wenn die Diagnostik gelaufen ist kam der Eintrag in die Kurve.

Gruß
Dirk
 
Auch nicht als Merkzettel, denn es kann doch auch mal passieren das man vergisst diesen Eintrag mit Kuli zu übermalen.

Dann läge der Fall eben so, als wenn du die Untersuchung garnicht reingeschriben hättest ...
Überhaupt - was soll daran schlimm sein? Muss man eben in die Befundmappe oder in die Anordnungen gucken was geplant war oder was gelaufen ist...
 
Hallo,
nun und wenn der Pat dann zufälligerweise in ein anderes Krhs. oder auf eine andere Station verlegt wird oder oder ... was dann, dann bleibt der Eintrag mit Bleistift. Dann ruft die Kollegin der anderen Station an und fragt nach..(zu dumm die Befundmappe ist auch nicht da, aber warte mal ich frage die Kollegin hinter mir die war gestern da, ach die weiß es auch nicht genau ..) ich könnnte jetzt noch so weiter machen, aber ich glaube du wirst wissen worauf ich hinaus will. Kugelschreibereinträge unter gelaufene Diagnostik und allen wäre klar auch in einem anderen Krhs. oder vor Gericht die Untersuchung ist gelaufen.
Hingegegen einen Bleistifteintrag kann man nur interpretieren.

Gruß
Dirk
 
Und wo ist jetzt der Unterschied ob man es vergisst und nix da steht oder ob man es vergisst und es mit Bleistift da steht?
Vergessen was zu schreiben ist immer *******e, aber wenn da was mit Bleistift steht, sieht manw enigstens das es geplant war...

Vor Verlegung soltle das eh durchgeguckt werden...
 
Hallo, da hast Du recht lieber Bleistift als nichts geschrieben.
Aber mich persönlich ärgert es immer wenn man nachfragen muss, ob etwas gelaufen ist oder nicht.
Aber ich werde mal meine Unterlagen durchforsten, wo geschrieben steht das keinerlei Einträge mit Bleistift, keine wasserlösliche Stifte, kein Tippex usw. in einer Dokumentation benutzt werden dürfen. Da unsere Dokumentation Rechtsgrundlagen sind z.B. im Rechtsstreit.
Ich kann mich daran erinnern, da wir vor ca. 2 Jahren eine IBF hatten zu Recht und Pflicht bei einer Dokumentation. Danach wurden Bleistifteinträge bei uns im Haus verboten, zuvor war es üblich angemeldete Diagnostik mit Bleistift einzutragen.

Gruß
Dirk
 
Scheint also hausintern je nachdem geregelt zu sein.

wie das bei uns ist, weiß ich nicht - wir schreiben aber auch nichts mit Bleistift...

Kenne das so aber noch aus Ausbildungszeiten.
 
ich kenne das nur mit bleistift vorzuschreiben! und da wurde noch nie was vergessen was umzutragen!

denn wenn ein pat. entlassen oder verlegt wird schaut man sich die kurve sowieso noch mal "intensiv":wink: an, bevor man sie weg legt.

z.b. bei einem konsil.. ich schreibe mit bleistift das ich es in auftrag gegeben habe und wenn der doc da war, schreibe ich es in kuli ein und jeder mensch weiss das es gelaufen ist! wie macht ihr sowas denn??
 
Hallo,

vielen Dank für eure Antworten, auch wenn es mir nicht weiterhilft. Ich war immer der Meinung, dass Eintragungen immer ersichtlich sein müssen, d.h. Bleistift wegradiert ist untersagt. Ich trage übrigens nichts mit Bleistift ein, ich möchte nur eine rechtliche Quelle, da unsere PDL der Meinung ist, das wäre erlaubt. Die frühere PDL hat es eindeutig untersagt.

Gruß Toa
 
Ich war immer der Meinung, dass Eintragungen immer ersichtlich sein müssen
Das stimmt doch auch. Deshalb ist es m. E. rechtlich auch egal ob da was mit Bleistift steht. Für den Richter existiert das einfach nicht...

Ulrich
 
Hallo, ich habe mich mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt.
Also es ist nicht verboten mit Bleistift Eintragungen zumachen, solange diese als Merkzettel gelten.
Nicht erlaubt sind ärztliche Anordnungen, Dokumentationen und Pat. relevante Daten.
Aber bei uns gibt es wegen der möglichen Manipulation keine Bleistifteinträge.
Gruß
Dirk