Einarbeitungstage

jiny1986

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24.02.2006
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Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Psychiatrie
Vielleicht kann mir jemand nen Tipp geben wie ich mich Verhalten soll...mein neuer Arbeitgeber (ab 1.Oktober) möchte das ich die 2 Einarbeitungstage vor offizieller Aufnahme der Tätigkeite mache...das Problem ich befind mich offiziell noch in der Ausbildung...habe bloss Urlaub und zudem bekomme ich mein Beruferlaubnis erst am 30.September! Ich kann mir nicht vorstellen das das rechtlich okay wäre (?) aber ich will das mein neuer Arbeitgeber denkt ich will net arbeiten oder so! Kann mir irgendjemand weiterhelfen?
 
Hallo,
sollst Du nach diesen 2 Tagen gleich voll mitarbeiten? Wo fängst Du denn an, kennst Du das Fachgebiet?
Ich kenn mich jetzt in rechtlichen Fragen nicht so gut aus, aber ich denke nicht, dass es Dir nachteilig sein kann wenn Du sagst, Du kannst nicht eher anfangen. Dein Arbeitsvertrag läuft ja erst ab 1. Oktober, oder?
 
Vielleicht kann mir jemand nen Tipp geben wie ich mich Verhalten soll...mein neuer Arbeitgeber (ab 1.Oktober) möchte das ich die 2 Einarbeitungstage vor offizieller Aufnahme der Tätigkeite mache...das Problem ich befind mich offiziell noch in der Ausbildung...habe bloss Urlaub und zudem bekomme ich mein Beruferlaubnis erst am 30.September! Ich kann mir nicht vorstellen das das rechtlich okay wäre (?) aber ich will das mein neuer Arbeitgeber denkt ich will net arbeiten oder so! Kann mir irgendjemand weiterhelfen?

Die Einarbeitungstage kannst Du nur nach Deiner Ausbildung beginnen, da Du offiziel Urlaub hast und es gesetzlich nicht erlaubt ist im Urlaub einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Weiterhin hast Du schon richtig erkannt, das Du noch gar keine Berufserlaubnis hast. Sprich bitte mit Deinem Arbeitgeber darüber, hat er kein Verständnis, solltest Du Dir vielleicht überlegen Dich noch anderweitig zu bewerben. Erwähnen sollte ich noch, das Du, sobald Du irgendwo anfängst und Du eingearbeitet wirst, Dir diese Tage auch bezahlen lassen solltest. Viele AG versuchen diese Tage unter den Tisch fallen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Susi_Sonnenschein: Ja ich soll dann nach den 2 Tagen voll arbeiten! Ich gehe in die Heimbeatmung bei nen privaten Pflegedienst! Und ja der Arbeitsvertrag beginnt ab 1.Oktober!

Vielen Dank ihr beiden für eure schnellen Antworten!:) Ich hab auch schon von mein 2 Klassenkameraden gehört das nen anderer ambulanter Pflegedienst nen Probearbeiten von ihnen verlangt hat um zum 1.Oktober eingestellt zu werden!Naja werd mein Arbeitgeber infomieren das ich das nicht machen werde!
 
In der Heimbeatmung haut das schon hin mit zwei Tagen Einarbeitung.
Ich hatte damals drei Tage, war zwar ganz froh drum, aber zwei bis drei Tage ist da normal (was ich so höre).

Ansonsten schließe ich mich Spyke an.

Wünsche dir nen guten Start, ist es ein größer Pflegedienst?
 
@yyyveb: Nein ist nen Kleiner der sich im Aufbau befindet,ich hab ja nichts gegen Einarbeitungstage...es geht mir nur drum ob das Rechtens ist ohne Berufserlaubnis usw. schon vor offiziellen Arbeitsbeginn arbeiten zu gehn!:daumen:
 
Hallo Jiny,

es ist sicher nicht die feine englische Art sich so dein Gehalt zu sparen, aber rechtens ist es sicherlich, du bist ja nicht alleine, sondern wirst angeleitet.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo Jiny,

es ist sicher nicht die feine englische Art sich so dein Gehalt zu sparen, aber rechtens ist es sicherlich, du bist ja nicht alleine, sondern wirst angeleitet.

Liebe Grüsse
Narde
Nicht allein aber ich hab trotzdem noch keine Berufserlaubnis und bin noch bei mein alten Arbeitgeber angestellt nur befind ich mich im Urlaub! Also kann ich doch nicht einfach 2 Tage Einarbeitung machen!?
 
Das ist deine Entscheidung - deine Urkunde hat hiermit nichts zu tun.

Dein neuer Arbeitgeber will vermutlich etwas sparen. Ob du es machst oder nicht bleibt ganz alleine dir überlassen. Schnuppertage sind allerdings durchaus üblich, auch bei Arbeitsplatzwechsel.

Du solltest es dir gut überlegen wie du dich entscheiden willst.

Schönen Abend
Narde
 
Seit 01.09.2008 bin ich Altenpflegerin, habe mich überall in der Umgebung beworben und nach den vielen Vorstellungsgesprächen kamen dann viele "Probearbeiten", die ich entweder im Urlaub, den freien Tagen gemacht habe oder ich von meinem Ausbildungsbetrieb dafür frei gestellt worden bin.

Dein neuer potentieller AG möchte Dich ja kennenlernen und ich denke, wenn dieser Betrieb noch im Aufbau steckt, möchte er vielleicht AN, auf die man sich verlassen kann und die ihre Arbeit auch stets gut erledigen.

Wenn diese aber wirklich als Einarbeitungstage gelten sollten, würde ich die Finger davon lassen, denn eigentlich ist doch der AG verpflichtet, Dich mit dem Arbeitsvertrag, der am 01.10.08 in Kraft tritt, ordentlich einzuarbeiten.

Aber erst ab 01.10.08!!!

Übrigens habe ich mit dem Probearbeiten viele Pflegeheime und ambulante Dienste kennengelernt...letztlich hat mich dann mein Ausbildungsbetrieb ab 01.09.08 als Pflegefachkraft übernommen.

Ich wünsch Dir viel Glück!!!:nurse:


Was meinst Du mit Berufserlaubnis? (Das Prüfungszeugnis oder die Urkunde, dass Du diese Berufsbezeichnung führen darfst?
Denn wenn Du diese Urkunde meinst, die hab ich auch noch nicht, das dauert etwas, bis Du die in den Händen halten kannst.

Fakt ist mit bestandener Prüfung und dem Zeugnis darfst Du dann arbeiten.)

Liebe Grüße Jacqueline
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
ich gebe die rechtliche Seite bezüglich des Versicherungsschutzes zu bedenken...wer haftet, wenn Du in den "Einarbeitungstagen" etwas kaputt machst, obwohl Du offiziell ja noch gar nicht arbeitest (und ergo auch noch nicht der Versicherung gemeldet bist)?
Wie bist Du abgesichert, wenn Du Dich verletzt...und vielleicht 4 Wochen ausfällst?
Solche "Hospitationstage" laufen dann eventuell auf eigenes Risiko.
 
Hallo,

mal kurz zur rechtlichen Seite.

1.) Einarbeitungstage auf "eigene Kosten" vor Beginn der Vertragsaufnahme sind grundsätzlich unzulässig! Es würde dadurch bereits automatisch ein unbefristeter Vertrag entstehen

2.) Sofern ich noch in einem anderen Arbeitsverhältnis stehe, dürfte ich dies nicht ohne Zustimmung meines alten Arbeitgebers tun, da dies ja in diesem Augenblick wie eine Nebentätigkeit zu werten ist.

Zulässig sind allerdings Probearbeitstage (Hospitation), wenn sie für beiden Seiten dazu dienen sollen, sich einen Eindruck von diesem Arbeitsplatz zu machen, um danach (!!!) eine Entscheidung treffen zu können, ob man einen Arbeitsvertrag abzuschließen möchte. Sie haben also eine ähnliche Bedeutung wie ein Vorstellungsgespräch.
Eine Hospitation als Einarbeitstag auszunutzen, ist absolut unzulässig!
 
Vielen Dank für die vielen Antworten...:) noch mal es soll als Einarbeitungstage gelten so das ich voll ab 1.Oktober ohne Hilfe arbeiten gehn kann! Meine Beruferlaubnis + Zeugnis erhalte ich am 30.September wenn ich offiziell mein letzten Tag als Auszubildene habe!Naja es sind hier irgendwie alle anderer Meinung aber ich werde definitiv nicht das Risiko eingehn schon vorher arbeiten zu gehen...wenn irgendwas passiert dann gibt es bestimmt nur Ärger!

Edit: Ich habe den Arbeitsvertrag schon unterschrieben deshalbist es kein Probearbeit..dafür hab ich ja meine Pobezeit!
 
Wie? Du hast einen Vertrag unterschrieben, der z.T. parallel läuft mit dem Ausbildungsvertrag?
Beginn des Arbeitsvertrages nach deinen Aussagen: 1.10. minus 2 Tage = 29.9.
Ende des Ausbildungsvertrages: 30.9.

Elisabeth
 
Ja hab ihm unterschrieben...aber im Arbeitsvertrag steht nicht das ich schon vorher 2 Einarbeitungstage machen muss...das möchte nur mein neuer Arbeitgeber (1.Oktober)
 
Du hats den Vertrag ab dem 1.10. unterschrieben und stehst dem AG demzufolge auch erst am 1.10. zur Verfügung.
Wie Lillebrit schon erwähnte bist du bei den "Probetagen" nicht versichert. Außerdem hat dein bisheriger "AG" ein Anrecht auf die Erfüllung deiner Arbeitspflicht. Er hat doch sicher keine Nebentätigkeiten genehmigt, oder?

Ergo: Dem neuen AG mitteilen, dass du bis zum 30.9. im Dienst eingeteilt bist und demzufolge keine Einarbeitungstage vor dem 1.10. machen kannst.

Elisabeth
 
Hallo,

nur zur Klarstellung:

Die Berufserlaubnis beginnt mit bestandener Prüfung. Das Datum des Zertifikates ist maßgeblich, nicht das Datum der Beendigung des Ausbildungsvertrages.

Man dürfte also theoretisch schon in diesem Beruf arbeiten, auch wenn der Ausbildungsvertrag noch einige Tage läuft.

Du könntest dir also problemlos diese "Schikane" antun, wenn dir der neue Job soviel wert ist, denn nur der Arbeitgeber setzt sich hier ins Unrecht und muß evt. Folgen daraus vertreten.
 
Hallo,

nur zur Klarstellung:

Die Berufserlaubnis beginnt mit bestandener Prüfung. Das Datum des Zertifikates ist maßgeblich, nicht das Datum der Beendigung des Ausbildungsvertrages.

Man dürfte also theoretisch schon in diesem Beruf arbeiten, auch wenn der Ausbildungsvertrag noch einige Tage läuft.
Hallo Medsonet,
dieser Klarstellung muss ich aber widersprechen!

Vielleicht musst du dich mal mit den Besonderheiten des Krankenpflegegesetzes auseinandersetzen.
1. Es gibt keine Berufserlaubnis, sondern nur eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, die erteilt wird, wenn die durch das Krankenpflegegesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden ist.
2. Die vorgeschriebene Ausbildungszeit "dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre", also an unserem Beispiel bis incl. 30.09.!!
3. Das BBiG, an dessen Regelungen du wahrscheinlich denkst, ist auf die Krankenpflegeausbildung per § 22 KrPflG ausgeschlossen.
4. Somit kann in der Urkunde nach den gesetzlichen Regelungen als Beginndatum der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung in unserem Fall frühestens der 01.10.2008 drinstehen. Der Text dort heisst:
"X.Y erhält auf Grund des Krankenpflegegesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die
Erlaubnis, die Berufsbezeichnung...zu führen".
5. Du darfst folgedessen nur bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten (ersatzweise natürlich Urlaub haben), allerdings ohne Rechtsanspruch auf vollwertige Bezahlung, da der Status noch Auszubildende ist.

Ansonsten finde ich es als Unverschämtheit und Nötigung des neuen Arbeitgebers, Probearbeitstage gleichzeitig als Einarbeitung zu deklarieren, und diese dann höchstwahrscheinlich noch ohne Bezahlung. Schnupper- oder Probearbeitstage halte ich für legal, wenn danach das (Nicht-)-Zustandekommen folgt, aber nicht, wenn wie in diesem Fall bereits ein Arbeitsvertrag abgeschlossen ist.
 
Hallo Medsonet,
dieser Klarstellung muss ich aber widersprechen!

Vielleicht musst du dich mal mit den Besonderheiten des Krankenpflegegesetzes auseinandersetzen.
1. Es gibt keine Berufserlaubnis, sondern nur eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, die erteilt wird, wenn die durch das Krankenpflegegesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden ist.
2. Die vorgeschriebene Ausbildungszeit "dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre", also an unserem Beispiel bis incl. 30.09.!!
3. Das BBiG, an dessen Regelungen du wahrscheinlich denkst, ist auf die Krankenpflegeausbildung per § 22 KrPflG ausgeschlossen.
4. Somit kann in der Urkunde nach den gesetzlichen Regelungen als Beginndatum der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung in unserem Fall frühestens der 01.10.2008 drinstehen. Der Text dort heisst:
"X.Y erhält auf Grund des Krankenpflegegesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die
Erlaubnis, die Berufsbezeichnung...zu führen".
5. Du darfst folgedessen nur bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten (ersatzweise natürlich Urlaub haben), allerdings ohne Rechtsanspruch auf vollwertige Bezahlung, da der Status noch Auszubildende ist.

Ansonsten finde ich es als Unverschämtheit und Nötigung des neuen Arbeitgebers, Probearbeitstage gleichzeitig als Einarbeitung zu deklarieren, und diese dann höchstwahrscheinlich noch ohne Bezahlung. Schnupper- oder Probearbeitstage halte ich für legal, wenn danach das (Nicht-)-Zustandekommen folgt, aber nicht, wenn wie in diesem Fall bereits ein Arbeitsvertrag abgeschlossen ist.

Vielen Dank Flexi...:nurse:ich danke noch mal allen für ihre Bemühungen...ich werd mein Arbeitgeber mitteilen das ich erst am 1 Oktober anfangen werde so wie es im Arbeitsvertrag steht!