"Einarbeitung" nach Erziehungsjahr?

missy1607

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02.01.2009
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20
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Berlin
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Pflegeheim f. psych. Erkrankungen, z.Z. im Erziehungsjahr
Funktion
Praxisanleiterin seit 04/08
Ich habe eine wichtige Frage auf dem Herzen und hoffe ihr könnt mir helfen... Wie sieht es aus mit einer Einarbeitungszeit nach Erziehungsjahr? Eine Freundin fängt am 5.2. wieder an zu arbeiten ( Pflegeheim) nach einem Jahr Elternzeit, sie fängt mit 7 Spätdiensten an, 1 tag frei und wieder 7 Späte usw. Meine Frage nun ob das rechtlich so ok ist, in einem Jahr änderte sich vieles...sie kennt kaum noch Bewohner...auf die Frage ob sie vor Antritt eine größere Übergabe bekommen könnte kam die Aussage: " keine Zeit, ich muß ab heute die Nächte abdecken". Von der WBL kamen Aussagen wie: wir mußten das Jahr buckeln ( kein Ersatz be. und viele krank) nun können unsere Mutti´s mal ran... das kann doch so nicht ok sein ???? :wut:wer trägt die Verantwortung wenn etwas passiert???:gruebel: Ich fange selber am 1.6. nach Erziehungsjahr an ( selber AG) und mir geht jetzt echt die Muffe. ich meine sorr, aber Erziehungsjahr sollte man auch nicht mit Urlaub verwecheln....und wir haben uns d. ganzen Jahre davor den A... aufgerissen.:knockin:
Ok, hoffe einer von euch kennt sich vielleicht aus. Bin euch jetzt schon super dankbar.

Liebe Grüße, Missy
 
Naja die Aussagen sind schon ziemlich unverschämt und frech.
Aber wieso sollte es eine Einarbeitungsphase geben? 7 Spät, 1 Frei, 7 Spät sind zwar gleich zu Beginn ziemlich heftig, aber decken sich mit dem Arbeitszeitgesetz. Es geht ja nicht um eine Wiedereingliederung nach einer schweren Krankheit.
Das das Erziehungsjahr kein Urlaub war ist klar, aber wieso sollte der AG darauf Rücksicht nehmen? Du bist wieder da und kannst normal eingesetzt werden.
Unstrittig ist, meiner Meinung nach, jedoch, dass Du eine komplette ausführliche Übergabe erhalten musst, anders kannst Du Dein Dienst ja nicht adequat durchführen.

Zu den schwachsinnigen Äußerungen Deiner WBL sage ich nichts, das würde hier nur wieder den Rahmen sprengen. :)
 
Vielen Dank...das hilft mir schon mal weiter. Ich hab nur gedacht das man vielleicht erstmal im FD anfängt, zwecks kennenlernen neuer Bew. Wir wissen auch das sich vieles geändert hat (neue QM-Beauftragte) von Abläufen, Richtlinien usw. Sie hat sogar angeboten noch während d. Erziehungszeit zu einer Übergabe zu kommen..Reaktion hatte ich ja bereits geschrieben. Übergabe gehört ja zur Dienstzeit...wie wird die Reaktion sein wenn der 1. Dienst angetreten wird und sie bei jedem 2. Bew. sagt sie braucht ne komplette Neuvorstellung?? im Nachtdienst arbeiten wir WB- Übergreifend, sprich 4 Wohnbereiche ( 100 Bew.) mit einer PFK und einer PH...ganz ehrlich, diese Verantwortung möchte ich unter diesen Umständen nicht tragen... Vielleicht habt ihr ja noch ein paar ideen.
 
Wieso redet Deine Freundin nicht mal ganz in Ruhe mit der WBL. Sie kann ihr doch ganz klar ihre Bedenken offen legen.
Wenn das nix bringt würde ich mit der Vorgesetzten der WBL reden.
 
Das Problem bei der Sache ist, daß vorher ein gutes Verhältnis zw. beiden bestend, z.T. auch mit privatem Kontakt. Soweit ich weiß hat sie mehrfach versucht m. ihr zu sprechen wurde aber immer m. dem Spruch das sie keine Zeit hat abgewürgt. Ich habe ihr geraten erstmal zu gucken wie es sich auf Arbeit entwickelt und falls nötig der Hierachie entsprechend Gespräche führen (WBL,PDL,MAV...). Jedenfalls habe ich mir das so vorgenommen. Glaube was anderes bleibt uns erstmal nicht übrig :cry: Vielen Dank für deine Antworten,
liebe Grüße :flowerpower:
 
Das Problem bei der Sache ist, daß vorher ein gutes Verhältnis zw. beiden bestend, z.T. auch mit privatem Kontakt. Soweit ich weiß hat sie mehrfach versucht m. ihr zu sprechen wurde aber immer m. dem Spruch das sie keine Zeit hat abgewürgt. Ich habe ihr geraten erstmal zu gucken wie es sich auf Arbeit entwickelt und falls nötig der Hierachie entsprechend Gespräche führen (WBL,PDL,MAV...). Jedenfalls habe ich mir das so vorgenommen. Glaube was anderes bleibt uns erstmal nicht übrig :cry: Vielen Dank für deine Antworten,
liebe Grüße :flowerpower:

Die MAV würde ich unabhängig von den anderen Gesprächen einschalten. Das kann die Sache nur beschleunigen.
 
Das Ganze klingt, als müsse Deine Freundin sich für Ihre Familienplanung rechtfertigen oder schuldig fühlen.

Kann es denn eventuell Neid sein?
Bestand während des Erziehungsjahres Kontakt zwischen Deiner Freundin und ihren Kolleginnen?

Würde ihr jedenfalls raten, sich nicht einfach so abspeisen zu lassen. Auch wenn sie schon vorher in diesem Haus gearbeitet hat, so heißt das noch lange nicht, dass sich an den Begebenheiten Nichts geändert hat
-> weder im Haus, noch bei ihr selbst.

Nicht umsonst wird jeden Tag an jede Schicht eine Übergabe gemacht, in der jeder Patient oder Bew. genannt und auf Änderungen im Besonderen aufmerksam gemacht wird. Alles Andere währe fahrlässig.

Auf eine angemessene Einarbeitungszeit würde ich bestehen.

Wenn ihr Fehler unterlaufen würden, wäre sie sonst selbst schuld.
 
anfangs bestand Kontakt, sie war auch mehrfach auf Arbeit m. Kind, seit ca. " Monaten ist es so. Sie war vor kurzem erst nochmal auf Arbeit und wurde erstmal im vollen Dienstzi. ignoriert. Ich versteh das alles nicht, bei uns sind einige mit Kinder ( auch die Chefin!!!)...und wir habn jetzt das Gefühl alle haben das Recht Kinder zu bekommen außer wir... Bzw. es scheint so als müsse man das "wieder gut machen". Bin nur geschockt, da wir mit so etwas nicht gerechnet haben. Ich danke euch für eure Antworten, mit der MAV ist eine gute Idee. Kann ja nicht sein das man vor Arbeitsantritt schon Magenschmerzen hat. :cry:
 
Hallo,

arbeitsrechtlich ist die Frage einfach zu beantworten. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Einarbeitungszeit. Durch die Qualifikation meiner Berufsausbildung habe ich den "Pflichtteil" erfüllt. Jeder Arbeitgeber kann daher für sich selbst regeln, wie er "neue Mitarbeiter" in einen Job einführt, oder nach längerer Abwesentheit wiedereingliedert.

Ich gebe dir moralisch natürlich recht, sinnvoll wäre es in diesem Fall auf jeden Fall. Ein "guter Arbeitgeber" würde dies auch tun, denn wenn durch fehlende Einarbeitung "Fehler" entstehen, schädigt er sich nur selbst.

Gruß

medsonet.1
 

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