Dienstwagenüberlassung

IvonneK

Newbie
Registriert
12.12.2010
Beiträge
12
Ort
Dinslaken
Beruf
Krankenschwester, Fachweiterbildung Palliative Care
Akt. Einsatzbereich
amb. Pflege
Hallo,

ich arbeite seit 3 Jahren bei einem amb. Pflegedienst und seit ca. einem Jahr habe ich ein Dienstwagen nach der 1% Regelung. Wenn ich freies Wochenende hab oder auch nur Spätdienst und es ist mal wieder ein Auto zu wenig da, wird mal eben "mein" Dienstauto mit dem Ersatzschlüssel vor meiner Tür weggeholt, oft auch ohne Absprache. Für mich geht das mal gar nicht, ich zahl schliesslich für die Kiste. Bin grad voll angenervt, weil jetzt ist der Ersatzschlüssel verschwunden (lag immer offen im Büro, vor/auf den Fächern mit den anderen Schlüsseln) und heute klingelte es dann 6.50 Uhr bei mir, weil man den Originalschlüssel von mir wollte. Den hab ich vorhin auch wiederbekommen, mit der Ankündigung, morgen bräuchte man den Schlüssel schon vor 6.00 Uhr.

Ich such schon seit einiger Zeit nach irgendwelchen Gerichtsurteilen oder Gesetzestexten, ob sowas überhaupt rechtens ist, find aber nix, was auf meinen Fall passt.
Ich denke aber, das ist nicht zulässig, ich zahl hier für ein Auto, das ich nicht zur Verfügung hab, wenn ich es brauch.
Vielleicht kennt ja jemand eine Seite, wo ich so etwas nachlesen kann.
 
Wenn du einen Dienstwagen mit der 1% Regelung überlassen bekommst, steht er auch zu deiner alleinigen Verfügung. Wer zahlt die Spritkosten? Wer zahlt die Spritkosten wenn deine Kollegen damit fahren? Mußt du Spritquittungen abgeben?

Der Wagen ist über deinen AG versichert? Gibt es eine vertragliche Regelung zu dem Dienstwagen? Wenn ja welche?
 
Hallo,

die Spritkosten zahlt die Firma, wenn ich viel privat fahre, tanke ich einen Teil auf meine Kosten, sonst reichts, wenn ich die Autowäsche etc. auf meine Kosten mache. Quittungen muss ich keine abgeben.
Versichert ist das Auto über den Arbeitgeber.

Eigendlich gibts auch einen Vertrag, aber ich hab den nicht unterschrieben, weil der unter anderem vorsieht, dass ich für alle Schäden in Höhe der Selbstbeteiligung hafte, den Verlust von Schadensfreiheitsrabatten trage etc.
Sehe ich nicht ein. Wenns auf einer Privatfahrt passiert okay, müsste ich ja dann auch bei einem privaten Auto tragen, aber nicht im Dienst.

Ansonsten steht im Vertrag:
Die Firma kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die Rückgabe des Fahrzeuges verlangen. Insbesondere behält sie sich vor, das Fahrzeug bei Erkrankung, nach Ausspruch einer Kündigung, wärend einer Freistellung oder eines Urlaubs von Frau F...(<---hier steht auch noch ein falscher Name) anderweitig einzusetzen.

Im Fall eines Wiederrufs ist das Fahrzeug am darauffolgenden Arbeitstag am Sitz der Firma mit allen Papieren und Schlüsseln an einen Bevollmächtigten der Firma zu übergeben.
Ein Zurückbehaltungsrecht von Frau K... ist ausgeschlossen.

Lohnsteuerrechtlich wird die Privatnutzung nach den jeweils maßgeblichen steuerrechtlichen Vorschriften pauschal versteuert. Danach sind zurzeit (Abschnitt 31 Abs. 7 Nr.1 LStR) zu versteuern monatlich 1% vom Bruttolistenpreis sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich 0,03% des Bruttolistenpreises/Entfernungskilometer.

Den geldwertigen Vorteil der Privatnutzung trägt Frau K....

Wie gesagt, den Vertrag habe ich nicht unterschrieben. Zumal ich die 300,- Selbstbeteiligung schon zahlen musste, für einen Schaden, der im Dienst entstanden ist.

Das Auto wird oft einfach so morgens weggeholt, man steht auf, weil man das Kind in den Kindergarten bringen muss, schaut aus dem Fenster und freut sich tierisch, weil das Auto mal wieder weg ist und man mal eben im strömenden Regen eine halbe Stunde in den Kindergarten laufen darf.
Oder man schaut aus dem Fenster, freut sich, Auto ist da, kuschelt noch ein bissschen mit dem Kind, steht etwas später auf und auf einmal kommt ein Anruf: Steht dein Auto bei dir? Wir brauchen das jetzt, die M... holt das eben. Hurra, abhetzen um noch pünktlich in den Kiga zu kommen.
Oder so wie jetzt, früh am Morgen bimmelt es, weil der Ersatzschlüssel verschlampt wurde. Und ich habe grad nicht frei, ich habe Spätdienst.
An meinen freien Wochenenden wird es sogut wie immer geholt, ich wohn halt nicht ganz so abseits wie die anderen, die noch ein Dienstauto nutzen.

Alle möglichen Leute sagen mir, dass das so nicht rechtens ist, aber ich brauch was handfestes, damit ich zu den Obrigkeiten gehen kann.
 
Hallo,

die Spritkosten zahlt die Firma, wenn ich viel privat fahre, tanke ich einen Teil auf meine Kosten, sonst reichts, wenn ich die Autowäsche etc. auf meine Kosten mache. Quittungen muss ich keine abgeben.
Eigendlich gibts auch einen Vertrag, aber ich hab den nicht unterschrieben, weil der unter anderem vorsieht, dass ich für alle Schäden in Höhe der Selbstbeteiligung hafte, den Verlust von Schadensfreiheitsrabatten trage etc.
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Also wenn du hören willst, was mein gesunder Menschenverstand dazu sagt, wenn etwas so klar nicht eindeutig geregelt ist, kann die Firma machen was sie will.
Und der Satz: Die Firma kann jederzeit ohne Angabe von Gründen die Rückgabe des Fahrzeuges verlangen...könnte auch für temporäre Rückgaben gelten, wie sie dir gerade passieren.
Seltsam, das.
 
Temporäre Rückgaben sind ausgeschlossen, es seih denn, diese sind vorher vertraglich vereinbart. Da es aber bei dir, so wie ich das lese, nur im Urlaub, Freistellung (nicht mit Freien Tagen verwechseln) oder einer Krankmeldung geht, ist es nicht rechtens, das Auto mal eben so abzuholen. Und ohne vorherige Absprache geht das gar nicht. Der AG mus das Auto mit einer Frist zurückverlangen, und du must es ihm bringen, nur wenn du die Fristen nicht einhälst, kann er den Wagen auf deine Kosten holen lassen.
Die 1% Regelung gilt übrigens bereits für jeden Monat, wenn du den Wagen benutzt. Auch, wenn du den Wagen nur einen Tag nimmst.
By the Way: Wenn du einen Dienstwagen beschädigst, dann must du die Selbstbeteiligung übernehmen, egal, ob du Dienstlich oder privat damit fährst, wenn dieses im AV oder Überlassungsvertrag geregelt ist.

Fazit: An deinen freien Tagen darf der AG nicht den Wagen abholen, du könntest sogar einen Nutzungsausfall geltend machen.

lg
 
HI ycassyy,
danke für die klare Antwort.
So problematisch wie bei IvoneK läuft es bei mir nicht, aber unsicher ist es trotzdem.
Jetzt habe ich gerade mal gegoogelt und im Netz gibt es sehr gute Kfz-Überlassungsverträge als Vorlage. Meine Kollegin hat auch einen Dienstwagen bekommen und da kamen nun Fragen auf wie: darf mein Mann auch das Auto nutzen etc., die sich für mich eigentlich als logisches Nein ergaben, aber auf manche Fragen muß man ja erst einmal kommen.

Zu IvonneK: der Dienstwagen ist doch Teil Deines Gehalts. Wenn er nun morgens einfach nicht da ist müßte es ja auch bedeueten, dass andere Mitarbeiter, die keinen Dienstwagen haben in einigen Monaten einfach mal weniger ausbezahlt bekommen - wie sähe denn das aus? Meine Kollegen waren auch mal auf dem Tripp, sie bräuchten mal dringend meinen Dienstwagen, weil sonst keiner da wäre. Da habe ich sie gefragt, ob sie mir denn auch einen Teil ihres Gehalts zur Verfügung stellen. :angryfire:
 
Hallo,

auch wenn ich mich lange nicht gemeldet hab (viel Stress im Moment), ich bin noch immer an dem Thema dran. Vielen dank für eure Beiträge. Und mitlerweilen bin ich so frustriert, dass ich kurz davor bin, zu kündigen (naja, da kommen noch ein paar andere Gründe dazu, aber es summiert sich langsam).

Durch einen Freund hab ich folgenden Link bekommen: Dienstwagen: Information - Begriff - Definition im JuraForum.de

Ausserdem hab ich mich jetzt noch in dem Juraforum angemeldet und nachgefragt, die Antwort steht aber noch aus.

Aber wenn ich genaueres weiss, meld ich mich wieder.