Dienstwagenregelung nach Elternzeit

sonne2010

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06.12.2011
Beiträge
22
Ort
Berlin
Beruf
Kinderkrankenschwester
Akt. Einsatzbereich
amb.Intensivpflege
Funktion
stellv.PDL
Hallo Zusammen,
ich habe seit 12/2006 einen Dienstwagen mit Überlassungsvertrag und 1%Regelung.Ich durfte das Auto nach Übernahme der Position der stellv.PDL durch "Bestandschutz" auch behalten.Nun bin ich seit 28.03.11 in der Elternzeit und habe den Dienstwagen wie vertraglich geregelt (aufgrund der Freistellung) nach dem Mutterschutz abgegeben.Ende Dezember werde ich meine Tätigkeit wieder aufnehmen und habe erfahren, dass ich keinen Dienstwagen mehr erhalte.
Meine Frage nun dazu: Ich persönlich sehe die Dienstwagenüberlassung als Sachleistung/geldwerten Vorteil zu meinem Gehalt.Gibt es rechtlich die Möglichkeit im diesem Fall einen finanziellen Ausgleich zu fordern?Der Überlassungsvertrag wurde bis heute nicht gekündigt, enthält dazu aber auch keine Regelung?!
Vielen Dank vorab.
 
Solange der Vertrag nicht gekündigt wurde steht dir der Dienstwagen zu. Sollte der AG diesen verweigern steht dir ein finanzieller Ausgleich in Höhe des zu versteuernden Zusatzaufkommens zu, heißt, dein Bruttogehalt muß um genau die Summe erhöht werden, welche du für den Dienstwagen bisher berechnet bekommen hast.

lg
 
Vielen Dank! Stimmt genau mit dem überein,was ich "gelernt" habe.
Leider sieht mein AG das anders und beruft sich nach 2 Jahren auf die Tatsache, dass ich dienstlich keine 25.000 km mehr fahre (....bis zum nächsten Personalmangel :( ), aber das steht als Bedingung auch nirgendwo.Werde ihm jetzt von Kündigung nichts sagen, sondern erstmal bezüglich des Ausgleiches "handeln"....denn das Auto bekomme ich definitiv nicht zurück, das steht fest.
 
Viel Erfolg.
 

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