Hallo Zusammen,
ich habe seit 12/2006 einen Dienstwagen mit Überlassungsvertrag und 1%Regelung.Ich durfte das Auto nach Übernahme der Position der stellv.PDL durch "Bestandschutz" auch behalten.Nun bin ich seit 28.03.11 in der Elternzeit und habe den Dienstwagen wie vertraglich geregelt (aufgrund der Freistellung) nach dem Mutterschutz abgegeben.Ende Dezember werde ich meine Tätigkeit wieder aufnehmen und habe erfahren, dass ich keinen Dienstwagen mehr erhalte.
Meine Frage nun dazu: Ich persönlich sehe die Dienstwagenüberlassung als Sachleistung/geldwerten Vorteil zu meinem Gehalt.Gibt es rechtlich die Möglichkeit im diesem Fall einen finanziellen Ausgleich zu fordern?Der Überlassungsvertrag wurde bis heute nicht gekündigt, enthält dazu aber auch keine Regelung?!
Vielen Dank vorab.
ich habe seit 12/2006 einen Dienstwagen mit Überlassungsvertrag und 1%Regelung.Ich durfte das Auto nach Übernahme der Position der stellv.PDL durch "Bestandschutz" auch behalten.Nun bin ich seit 28.03.11 in der Elternzeit und habe den Dienstwagen wie vertraglich geregelt (aufgrund der Freistellung) nach dem Mutterschutz abgegeben.Ende Dezember werde ich meine Tätigkeit wieder aufnehmen und habe erfahren, dass ich keinen Dienstwagen mehr erhalte.
Meine Frage nun dazu: Ich persönlich sehe die Dienstwagenüberlassung als Sachleistung/geldwerten Vorteil zu meinem Gehalt.Gibt es rechtlich die Möglichkeit im diesem Fall einen finanziellen Ausgleich zu fordern?Der Überlassungsvertrag wurde bis heute nicht gekündigt, enthält dazu aber auch keine Regelung?!
Vielen Dank vorab.