Bitten um Arbeitsvertragsverlängerung

Wendy

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Hallo Zusammen!

Hat jemand von euch schon mal schriftlich um eine Arbeitsvertragverlängerung bei einem befristeten Arbeitsvertrag gebeten? Ich will dies nämlich tun weiß aber nicht was ich da rein schreiben soll.

:lamer:
 
Wann läuft dein Arbeitsvertrag denn aus??
Bis jetzt sind die immer zu mir gekommen und haben die Verlängerung mir vorgelegt.
Wenn nichts passiert verlängert er sich ja automatisch bzw. geht in einem befristeten über.
 
Hallo Wendy,
geht doch eigentlich ganz einfach:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Verlängerung meines bis zum .... befristeten Arbeitsvertrages, ggf. Prüfungs der Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag.
mfG
xy
Damit gehst du dann zu deiner Abteilungsleitung/Pflegedienstleitung und überreichst ihn. Dabei kannst du natürlich die Gesprächsgelegenheit nutzen, dich auch noch mal entsprechend darzustellen.

@ela80:
Nix passiert automatisch, der Vertrag endet einfach an dem im Vertrag genannten Datum.
 
Bei mir war es so, dass ich dann in einem unbefristeten Vertrag rein kam. Und das bei 2 Arbeitgebern.....
 
....

Wir haben spezielle Formulare die man eine gewisse Zeit vor Ablauf des Arbeitsvertrages vorlegen muss. Bei uns läuft der Arbeitsvertrag auch automatisch aus wenn man nichts macht.

mfg Stefan
 
Die Befristung geht bis zum 31.07.06 der Vertrag läuft auf jeden Fall aus wenn ich mich nicht bemühe um eine Verlängerung automatisch geht das auf keinen Fall.

Aber meint ihr da reicht ein Satz aus?
 
Nur mal so ein Gedanke.
Stellen Arbeitgeber in der ungewissen Zeit nicht eher einen neuen Arbeitnehmer mit befristeten Vertrag ein, als leichtfertig unbefristete anzustellen?

Jenny
 
Hallo Jenny!

Mein Vertrag läuft Ende Mai 2006 aus und da ich aber gerne bleiben möchte, bin ich einfach zu unserer Pflegedienstleitung hin gegangen und habe gefragt, wie es um eine Verlängerung steht. Sie hat dann gleich gesagt, dass ich auf jedenfall eine Verlängerung bekomme, sie muss nur noch mit dem Betriebsrat absprechen für wie lange (entweder 1 Jahr, 2 Jahre oder gleich einen unbefristeten). Im Moment sieht es eher so aus, das ich einen unbefristeten bekomme.

Fazit:
Die Pflegedienstleitung weiß ganz genau wessen Vertrag wann abläuft und macht sich dementsprechend auch ihre Gedanken, ob eine Verlängerung in Frage kommt oder nicht.
Wenn du dir nichts zu schulden kommen lassen hast, deine Krankheitstage sich im Rahmen halten und das Haus natürlich deine Stelle braucht und sie nicht wegrationalisiert, dann denk ich bekommst du auch eine Verlängerung!!!
Sie dürfen ja 2x Verlängern, bevor sie einen unbefristeten Vertrag ausstellen müssen! Also wären sie ja schön doof.

Ich wünsche dir viel Glück beim Kampf um eine Vertragsverlängerung!

Liebe Grüße MilSchok!
 
Hallo Wendy!
Hab soeben deine Frage gelesen,weil ich auch um eine Verlängerung des Arbeitsvertrages bitten möchte.Da es in "meiner" Klinik keinen speziellen Vordruck dafür gibt,haben mir die richtigen Worte gefehlt.Hast du nun den Vorschlag befolgt u wie ist es ausgegangen?

@ MilSchok
MEINE FRAGE: Ist es jetzt immernoch so,dass man nach 2 Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages einen unbefristeten angeboten bekommen muss oder können sie mir jetzt soviele Befristungen nacheinander geben wie sie wollen?

LG,Nicole
 
Hallo Loewebraut,

theoretisch müssen sie dir nach der 2. Befristung einen unbefristeten Vertrag geben. Allerdings habe ich mir sagen lassen, dass es dann auch unter Umständen zu einer kurzen Pause kommen kann und du wieder mit einem befristeten Vertrag anfängst, also wieder alles von vorne.
Dies ist in unserem Haus derzeit noch nicht üblich, wohl aber in anderen Häusern.

Schönes Wochenende
Narde
 
Auch bei meinem alten AG war es so gehandhabt, dass wenn du bis 14 Tage vor Ablauf der Befristung keinen Schrieb ala "Es tut uns leid ihnen keine weitere Beschäftigung in unserem Haus anbieten zu können" im Postfach hattest, konntest du davon ausgehen, dass du bleibst. ABER ... so weit kam es bei mir und meinen Kolleginnen nie, da wir alle immer 2-3 Monate vorher schon die Vertragsverlängerung im Briefkasten hatten.

AG dürfen insgesamt 3 befristete Verträge am Stück ausstellen allerdings dürfen die Zeiten dabei 2 Jahre nicht überschreiten. Nach dem 3 Zeitvertrag ( oder anders 1 Vertrag + 2 Verlängerungen ) oder aber nach 2 Jahren muss der AG dir eine unbefristigte Beschäftigung anbieten oder Dich eben kündigen/gehen lassen.
 
Meines Wissens nach gibt es aber wieder verschiedenste Arten befristeter Verträge. Z.B. wurden bei uns welche aus einem anderen "Topf" finanziert wie die normalen Stellen und die durften x mal befristet weiterlaufen. Unser AG hat auch schon AN Zwangspausen von 1 Monat ( ---> arbeitslos) einlegen lassen, um sie danach wieder frisch und neu im Betrieb einzustellen.
Tolle Sache! :-( So richtig clevere Personalchefs finden immer irgendeine Möglichkeit sich seine Leute so preiswert und unverbindlich wie möglich zu halten.
Eine Freundin von mir hat einen für 4 Jahre befristeten Vertrag bekommen, OHNE einen Grund dafür. Der Betriebsrat konnte nichts erreichen.

Armes deutsches Gesundheits- (und Kranken-) wesen!

...wie es ja eigentlich analog zu unserer Berufsbezeichnung heißen müsste :-)

MFG
:lol1:
 
Hallo Arme Schwester,
ist Deine Freundin im Bereich des TVöD beschäftigt?
Wenn ja hat der BR bei der Zustimmung zum Arbeitsvertrag Deiner Freundin aber ganz schön gepennt. Lt. §30 Abschnitt 3 TVöD sollte ein befristeter Arbeitsvertrag, ohne dass der AG einen sachlichen Grund angibt, nicht länger als 12 Monate betragen, danach sollte dann entschieden werden, ob der Vertrag unbefristet verlängert wird oder weiterhin befristet verlängert wird.
Leider äußert sich der TVöD nicht dazu wie oft ein Vertrag befristet verlängert werden darf.
Gibt der AG bei einem befristeten Vertrag einen Grund an, so darf der diesen Vertag nach §30 Abschnitt 2 TVöD bis zu 5 Jahre möglich.
 
Hallo Wendy, bei mir läuft mein Vertrag auch ende Mai ab. Ich habe es so gemacht das ich zu meiner PDL gegangen bin und ihr gesagt habe das mein Vertrag abläuft und wie es jetzt weiter gehen soll. Ob ich bleiben kann oder ob ich mir etwas anderes suchen soll. Und dann war ich auch noch bei meiner cheffin,da ich mich über meine PDL beschweren mußte.(hat aber einen anderen Grund) Und dabei habe ich sie gefragt wie es weiter geht. Sie sagte mir nur ich brauch mir keine Gedanken machen. Ich habe dann in den nächsten 1 1/2 Wochen ein Gepräch mit beiden.


Liebe grüße sie24
 
Hallo Loewebraut,

theoretisch müssen sie dir nach der 2. Befristung einen unbefristeten Vertrag geben.

Theoretisch sicherlich - praktisch muss das aber nicht sein! :gruebel:

Seit 2005 gibt es ein Gesetz nach dem der Arbeitgeber beliebig oft die Befristung verlängern darf, wenn ein Grund für diese vorliegt.

Ich arbeite seit März 2003 in meinem jetzigen KH und bekomme wahrscheinlich im August meinen 6. befristeten Vertrag ( wahrscheinlich für ein Jahr - es gibt aber mittlerweile auch 3 Monatsveträge!!! - das ist echt Sch...! :angry: Man kann überhaupt nichts mehr planen und kann sich beim Arbeitsamt dauersuchend melden!).:cry1:
Ich habe die Stelle von zwei 50% Schwestern die aufgrund ihrer Kinder im unbezahlten Urlaub sind (die Elternzeit war beendet und dann kann man in den unbezahlten Urlaub gehen) und das ist machbar bis zum 18 LJ., so wie es aussieht werde ich in dieser Klinik nie einen festen Vertrag bekommen.
So wie mir geht es noch einigen anderen Kolleginnen und das ist ja das Beste was einem Arbeitgeber passieren kann.

Er kann unsere Verträge einfach auslaufen lassen. :x

Ich bin jeden Tag aufs neue gefrustet und nehme vieles stillschweigend hin um eine Verlängerung nicht zu gefährden. :weissnix:
Gruß BiMie
 
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Theoretisch sicherlich - praktisch muss das aber nicht sein! :gruebel:

Seit 2005 gibt es ein Gesetz nach dem der Arbeitgeber beliebig oft die Befristung verlängern darf, wenn ein Grund für diese vorliegt.

Ich arbeite seit März 2003 in meinem jetzigen KH und bekomme wahrscheinlich im August meinen 6. befristeten Vertrag ( wahrscheinlich für ein Jahr - es gibt aber mittlerweile auch 3 Monatsveträge!!! - ...

Das ist meines Wissens kein Gesetz, sondern im Tarifvertrag steht einfach nichts mehr drin, dass man nach 2 Befristungen einen unbefristeten Vertrag bekommen muss, oder eben gar keinen mehr.

PS: Im Bereich des TVöD sind 3 Monatsverträge übrigens nicht erlaubt. (siehe § 30 Abs. 3 TVöD)
 
PS: Im Bereich des TVöD sind 3 Monatsverträge übrigens nicht erlaubt. (siehe § 30 Abs. 3 TVöD)

Vielleicht sind sie nicht erlaubt, aber wenn du in der Situation bist und den Job brauchst, dann gehst du nicht hin und sagst :besserwisser: "das ist aber nicht erlaubt"...da ist der Job schneller weg als man gucken kann. Und lieber drei Monate als gar kein Job...Wir sind ein Betrieb mit über 5000 Mitarbeitern, da ist nur wichtig, dass eine Stelle besetzt ist - wer sie besetzt ist egal :cry1: .
Es wird immer jemanden geben, der sich über nichts beschwert...:down:
 
Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren ob Ihr einen Betriebsrat habt und wenn ja, wie dieser solchen Vertägen dann zustimmen kann?
 
Hallo Zusammen!

Hat jemand von euch schon mal schriftlich um eine Arbeitsvertragverlängerung bei einem befristeten Arbeitsvertrag gebeten? Ich will dies nämlich tun weiß aber nicht was ich da rein schreiben soll.
Hallo Wendy,
am besten du schaust erst einmal hier:
TzBfG - Einzelnorm

Das Teilzeitbefristungsgesetz §14 regelt wie und weshalb der AG einen befristeten Vertrag beliebig oft oder auch nicht verlängern kann.

Ansonsten würde ich besonders, in dem Schreiben, auf deine soziale und finanziele Lage hinweisen, wenn es zu keiner Verlängerung kommt, dies hat sich besonders der kirchlichen / AVR Bereich auf die Fahnen geschrieben.
Kontaktiere auf jeden Fall deine MAV / Betriebsrat o.ä. sie können oft weiterhelfen und haben, wenn sie gut sind, einen Plan wo evtl. etwas frei wird und du bleiben kannst.
 
@ Joerg

Nein meine Freundin ist leider auch nicht mehr nach TVÖD angestellt und somit ist die Befristung auf 4 Jahre ohne einen Grund dafür bestimmt auch möglich ;-(
Noch ne Frage: Kann man sich im Nachhinein durch eine Mitgliedschaft bei verdi den TVÖD einklagen?
 

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