Bahncardrückerstattung bei Familienheimfahrt?

SimonB

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17.10.2009
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Ich hab eine Frage zur Rückerstattung der Fam.Heimfahrt Kosten

Ich bin bisher immer per Baden-Württemberg-Single-Ticket gefahren, das macht
12*2*21 € = 504€ im Jahr
jetzt hieß es ich bekomme nur die Fahrt mit Bahncard 50 erstattet.
also 12*2*15,05 € = 361,2€, also zahle ich Momentan ~140€/Jahr drauf
Eine ermäßigte BahnCard 50 2.Klasse kostet 118,- Euro, also lohnt die sich für mich auf jeden Fall.
Wenn die Schule/Krankenhaus fordert dass ich ne BahnCard 50 als Ermäßigung nehme, muss sie dann nicht auch für die Karte aufkommen, denn ermäßigte Kosten + BahnCard wären ja billiger als 12* ein BaWü-Ticket.

In der Verwaltung hieß es, das ist schon immer so und es hat sich noch nie jdm beschwert, irgend nen Amt in Karlsruhe hätte das auch bestätigt dass es so richtig ist und ne "Betriebsrichtlinie" aus dem Jahr '97 sagt dass auch aus.

Ich bin der Meinung die müssten mir Tickets + BahnCard zahlen oder eben meine BaWü-Tickets. Wer liegt richtig?

Vielen Danke
 
Welcher Tarifvertrag? Das ist nämlich unterschiedlich geregelt.

Im TVÖD ist es meines Wissens das günstigste Ticket, unter Benutzung aller Rabattmöglichkeit. D.h. wenn Du eine Bahncard hast, nimmst Du die auch für die Familienheimfahrt. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die Schule Dir die Bahncard finanzieren muss.

Fände ich auch nicht gut. Die Bahncard kannst Du ja auch für andere Fahrten nutzen - die aber muss die Schule nicht sponsoren.
 
TVAöD,

Ich habe aber keine BahnCard also ist für mich 2* Single BaWü ticket das billigste, die Schule/Krankenhaus will mir aber nur 2 * einfache Fahrt mit BahnCard 50 erstatten die ich mir dann Selber Kaufen Müsste. Also müsste ich für meine 12 Heimfahrten dann die 118€ für die BahnCard zahlen.

§ 10a Familienheimfahrten

Für Familienheimfahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte zum Wohnort der Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners werden den Auszubildenden monatlich einmal die im Bundesgebiet entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z. B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen. Satz 1 gilt nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte weniger als vier Wochen beträgt.
Niederschriftserklärung zu § 10aTVAoD- Besonderer Teil Pflege:
Die Fahrtkosten für Familienheimfahrten umfassen die Kosten für die Hin- und Rückfahrt.
damit würde es doch eben nicht die kosten voll umfassen, oder?
 
Wende Dich an den Betriebsrat. Die müssten Dir sagen können, ob "Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen" bedeutet, dass Du zum Erwerb der Bahncard verpflichtet bist.

Für Azubis ist die Bahncard meines Wissens verbilligt. Kannst Du sie Dir nicht zu Weihnachten wünschen?:wink:
 
Ich finds doch immer wieder erstaunlich, wie gut ausgebaut das Bahn-Netz inzwischen ist.

BaWü bis Australien für 504Euro/y ist auch top

^^

Sry, konnts mir nicht verkneifen ;)

Zur eigentlichen Frage lässt sich eigentlich nichts definitives sagen. Wenn dein AG (inkl MAW/BR) dir genau nur DAS zahlen will wie angesprochen, dann bleibt dir nur der Gang zum Richter um die letzten paar Mark raus zu holen.
Du könntest höchstens mal nach Präzedenzurteilen suchen und das als Argumentationshilfe hinzuziehen und hoffen, dass du nicht zum Äußersten schreiten musst.
 
Hallo Simon,
die Aussage bezieht sich auf die Erstattung des Fahrpreises- was in meinen Augen nicht heisst, das Du diesen Preis auch bezahlt hast.
Du kannst zum Normalpreis fahren und bekommst den billigtsen Tarif erstattet. Die Differenz zahlst Du - was nicht gleichbedeutend ist mit der Tatsache, das Du eine Bahncard haben musst.
Theroretisch kannst Du auch mit dem Auto fahren...Du wirst aber eben nicht die real anfallenden Kosten bekommen.