Aushangpflicht

Elfriede

Poweruser
Registriert
13.02.2014
Beiträge
1.141
Ort
Niedersachsen
Beruf
KrSr
Akt. Einsatzbereich
ambulante
--- Glosse --

Es gibt "aushangpflichtige Gesetze" - Punkt.
Das Arbeitszeitgesetz ist eines davon - Punkt.
Es ist in unserem Betrieb ausgehängt - Punkt.

Nur leider hängt es im Büro der PDL, das, ohne deren Gegenwart, nicht zugänglich ist.
 
In Zeiten von Internet & Co wirklich ein Problem?
 
Hallo Elfriede,

ich habe leider auch keinen Schlüssel zum Büro deiner PDL.:gruebel:
Somit kann ich dir oder deinen KollegInnen diese Türe nicht öffnen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass du diesen Punkt mit der PDL direkt ansprechen solltest und "die Herausgabe" der Gesetze fordern musst.
Zur Unterstreichung deiner Forderung ggf. noch die an den Gesetzen interessierten KollegInnen mitnehmen, ggf. Sitzstreik vor der Bürotüre:mrgreen: der PDL bis diese die Gesetze freigibt.
Der Betriebsrat könnte vielleicht auch noch hilfreich sein.
Im Zweifelsfall einschalten der Gewerkschaft oder der Besuch einer Bibliothek und dort heimlich still und leise, ganz ohne PC die Gesetze studieren.
Wahlweise die Gesetze auch im Internet herunterladen, ausdrucken (Geld sammeln für Papier und Tonerkartusche) und dann verbreiten.

:cheerlead:

Schönen Tag
Narde - die immer für konstruktive Vorschläge gut ist :freakjoint:
 
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Danke Narde !

Den Vorschlag: "drucken und auslegen" werde ich in Erwägung ziehen.
Wegen den Fingerabdrücken werde ich mir wohl eigene Handschuhe kaufen müssen.
Die firmeneigenen sind abgezählt und mit Handzeichen zu quittieren.
 
Grüße zuvor!
In was für einem Betrieb arbeitest Du?
Ganz naiv fragt
Stephan
Sry, da hab ich nicht aufs Datum geguckt und krieg es nicht gelöscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zeit ist relativ.

Moin Stephan !

Das Motto gilt sowohl für Forenbeiträge, als auch für die Tourenpläne unserer PDL.
Ich arbeite in einem ambulanten Klein(st)betrieb.
Wir fahren i.d.R. Teildienste, und die Tourenpläne sind --- äußerst optimistisch gestaltet,
um die ges. Ruhezeiten - i´wie - nachweisbar zu haben.

Die Handschuhe und dgl. quittieren wir tatsächlich ungefähr. Schließlich sind sie von der 40Euro-Pauschale der Patienten gekauft (via Abtretung) und werden dann den pflegenden Angehörigen - auf Abruf - geliefert.
Was dabei übrig bleibt --- reicht dann auch noch für die SGB V-Patienten, den Check des Reifendrucks und des Ölstands und für Chefin ihren Garten.

Direkte Antwort auf Deine Frage:
Für einen, der Profitmaximierung kreativ lebt.

L.G. Frieda
 
Schätze dann muss der Ölstand zukünftig ohne Handschuhe geprüft werden - was aber kein Problem sein sollte, da der Ölstab idR sauber ist. Händewaschen genügt.
 
@Lukmiricred

Der "kleine Reporter" sollte sich eine Tankstelle ausgucken, wo Pflegedienstwagen tanken.
Da kann er Pflegekräfte "in freier Wildbahn" befragen.
Mag ja sein, dass der Eine oder die Andere seinen/ihren Job riskiert, um sich Luft zu machen.

@Maniac

Kein Problem: Unsere Wagen sind alle Benziner und in einer Größenordnung, dass der Peilstab die Zigarettenlänge kaum übersteigt.
Müsste ich "Chef sein´Diesel" prüfen, bräuchte ich ein MRSA-Set.