Ausbildung trotz Vorstrafen

Maja22

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ab den 1.10.08 Azubi zur Gesundheits- und Krankenpflegerin
Hallo im Moment beschäftigt mich etwas und zwar würde es mich interessieren ob alle Schulen ein Polizeiliches Führungszeugnis möchten...
Und kann man die Aubildung auch machen wenn man z.B. schon Vorstrafen hat geht es da trotzdem???Würde mich wirklich über eure Antworten freuen oder veschiedene Erfarung wenn jemand schon welche hatte hatte...:emba:
 
Hi Maja,
so weit ich weis, muß man an allen Schulen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, da man ja Kontakt mit Betäubungsmitteln hat.
Wahrscheinlich kommts auch drauf an , um was für Vorstrafen es sich handelt.
Probier´s einfach, verschweigen nützt nix, da sonst evetl. das Ausbildungsverhältnis beendet werden kann.
Gruß
 
Hallo Maja,

ich stimme meinem Vorschreiber zu.
Bekommst Du den Ausbildungsplatz, musst Du ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Was mich persönlich nicht daran hindern würde mich zu bewerben.
Wichtig ist, nach meiner Meinung mit "offenen Karten" zu spielen.

LG Suzu
 
Bei uns muß ebenfalls ein Führungszeugniss vorgelegt werden, mit Vorstrafen gibts an unserer Schule keinen Platz.
 
bei mir steht im Brief ich werde nur eingestellt wen ich auch ein einwandfreies Führungszeugnis habe.

aber die krankenpflegeschule in meiner heimatstadt verlangt glaube ich keins.
 
aber die krankenpflegeschule in meiner heimatstadt verlangt glaube ich keins.

Hallo,
soweit ich weiß braucht man spätestens zum Examen ein Führungszeugnis, ich würd mich auf jeden Fall davor genau informieren, nicht dass drei Jahre lernen umsonst waren, wenn kurz vor dem Examen wg. dem Führungszeugnis Schluss ist!
 
Hallo!

Ich denke auch, dass du mit offenen Karten spielen solltest gleich beim Vorstellungsgespräch. Danach brauchst du ja erst dein Führungszeugnis beantragen (normalerweise). Also weiß dein Arbeitgeber ja sofort was los ist. Das ist besser und du hast auf jeden Fall chancen.
Aber ich schließ mich meinen Vorgängern an, finde heraus ob du trotz Vorstrafe zur Prüfung zugelassen wirst.:gruebel:
Gruß Kittelbiene
 
Benutzt bitte auch mal die Funktion Suchen oben rechts in der blauen Leiste mit Vorstrafe* bzw. Führungszeugnis !
 
Am einfachsten ist du beantragts selbst ein polizeiliches Führungszeugnis und siehst nach was drin steht , denn längst nicht jede Vorsrafe steht darin. Insbesondere bei Strafen nach den Jugendstrafrecht gibt es Ausnahmen. Und wenn sie doch drin stehen ,kannst du in deiner Bewerbung darauf eingehen , hier gilt Ehrlichkeit und Reue zeigen. Unser Strafrecht ist darauf ausgelegt Straftaten zu sanktionieren, und nicht und nicht jedwede Zukunftsaussichten zu verbauen.
Nur Mut
Flocky
 
Huhu Flocky,

war hierbei nicht der Knackpunkt, dass ein "Führungszeugnis 0 für Behörden" gefordert wird? Meines Wissens stehen da andere Dinge drin (ausführlicher) als in anderen Zeugnissen...

Unsere Schule hat nach der Privatisierung sogar das Problem, dass sie die Zeugnisse nicht mehr selbst in die Hand bekommen - wenn ich meines für die Zulassung zum Examen beantrage, wird das direkt an die zuständige Behörde geschickt, um die Schule zu umgehen. Somit wäre das kein gangbarer Weg... Zumal man u.U. wissen muss, welche Vorstrafen zum Ausschluss führen würden.

Ich denke, da bleibt nur, mit offenen Karten zu spielen...

Viel Erfolg,
Gizmo
 
Hey ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir meine Frage beantworten,...

Unsere Schulleitung sprach vor kurzen davon, das es ihr möglich wäre, zur Zulassung zum Examen nicht das normale Führungszeugnis zu beantragen sondernen eins in dem jede Kleinigkeit drin steht...?! Zum einen weiß ich nicht wirklich was sie für eins meinen könnte und zum anderen interessiert es mich ob sie das wirklich kann?
Ich habe einen Eintrag im Bundeserziehungsregister und Angst das ich nun in 2 Jahren nicht zum Examen zugelassen werde... und somit meine ganze Zukunft verbaut habe!
Ich weiß das es eine große Dummheit war und bereue es zu tiefst.

Ich danke euch für euere Antworten.
 
Keine Sorge :)

Es gibt noch das sgn große Führungszeignis. Bzw hieß das früher so, es bezeichnet das "Behördenführungszeugnis". Der Name ist Programm, will heißen, wenn eine BEHÖRDE einen Grund hat ein Führungszeugnis anzufordern, dann bekommt sie Dies. Deine Schule ist keine Behörde und bekommt es nicht!

Davon ab, steht dort auch nichts von deiner Geschichte da drin. Das Bundeserziehungsregister ist NICHT identlisch mit dem oben genannten Führungszeugnis.
Außerdem wird es mit deinem 24. (oder 25....?) Lebensjahr gelöscht. Dann ists weg und niemand kriegt es je wieder zu Gesicht :)

(Hatte da auch mal was drin und war froh als ich 24/25 war *g*)

Edit: Laut Wiki: "Sämtliche Eintragungen werden mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs entfernt, wenn keine Freiheits-, Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist."
 
Ich brauchte für mein Examen auch ein spezielles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. In dem steht mehr drinnen als im Normalen aber frag mich nicht was.
 
auszg aus wiki:besserwisser::besserwisser:

Ab einem Alter von 14 Jahren wird das Führungszeugnis auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt.
Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt. Ob, und wie lange Vorstrafen in dem Register gespeichert und Auskünfte darüber erteilt werden, ergibt sich aus den Vorschriften zum Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe § 46 BZRG). Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (siehe unten). Auch gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5 oder 10 Jahre, vgl. § 34 BZRG). Kommt vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. (§ 38 (2) BZRG).

Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):
-Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
-erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2)5 BZRG),
-erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 (2)6 BZRG erfüllt sind.

Zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber genügt ein einfaches (privates) Führungszeugnis. Das Führungszeugnis wird der antragstellenden Person zur Einsicht übersandt, die dann entscheiden kann, ob sie es an ihren zukünftigen Arbeitgeber weitergeben will oder nicht.
Für Bewerbungen bei einem öffentlichen Arbeitgeber (Behörde) wird auf Antrag der betroffenen Person in der Regel das behördliche Führungszeugnis unmittelbar an die Einstellungsbehörde übersandt (§ 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG), wobei die Behörde dem Bewerber auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat. Alternativ kann gem. § 30 Abs. 5 Satz 3 BZRG das Zeugnis an das dem Wohnort des Bewerbers nächstgelegene Amtsgericht übersandt werden. Dort kann geprüft werden, ob Einträge vorhanden sind und ob das Führungszeugnis an die Einstellungsbehörde weitergeleitet oder vom Amtsgericht vernichtet werden soll.


folglich heisst das, nicht jede kleine straftat steht im führungszeugnis. nur freiheitstrafen (also wenn du im knast warst, länger als 3 monate) oder ne geldstrafe die über 90 tagessätzen lag wegen einer straftat bezahlen musstest.
auch wenn man mal mit nem bißchen btm erwischt wurde und keine strafe über 90 tagessätze zahlen musste, steht da nichts von drin!
 
Also ich weiß leider zufällig was im Behördlichen Führungszeugnis drinsteht. Im Normalen stehen Straftaten drin...Sachen für die du verknackt worden bist. Im Behördlichen stehen alle Sachen drin die du "verbrochen" hast auch wenn es keine strafgesetzlichen Konsequenzen mit sich gezogen hat. Also unter anderem stehen dort Suizidversuche(mit Polizeibeteiligung), wenn du besoffen aufgegriffen wurdest usw.


Das weiß ich weil du das behördliche auch für den Führerschein brauchst... und die ham mir damals gesagt was da alles drinsteht ^^
 
Das weiß ich weil du das behördliche auch für den Führerschein brauchst... und die ham mir damals gesagt was da alles drinsteht ^^
Doch sie hatten keine Ahnung wovon sie sprachen...
 
Mag sein... ich frage mich dann nur wieso die eben solche Sachen wussten. Nix mit Vorstrafen oder so sondern halt mal der Polizei aufgefallen usw.
 

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