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Curly-Sue75

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30.09.2008
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10
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33790 Halle b. Biele
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
OP
Hallo Zusammen

ich habe so allgemein mal eine frage an alle op-schwester/pfleger und die ota's

wie im gesundheitswesen ja im allgemeinen herscht personalknappheit. an allen ecken und enden fehlen sie. egal ob pflegekräfte oder ärzte
genau da liegt der punkt meiner frage.

ich arbeite in einem haus mit 5 op-sälen.
es ist, zum teil an der tagesordnung das wir als pflegepersonla, ärztliche tätigkeiten mit übernehmen.

dazu gehören nicht "nur mal eben" einen hacken halten.
teilweise und am meisten gehäuft machen wir nicht nur den instrumentierenden part,sondern auch den 1 assistenten..."mal eben so nebenbei"

ich arbeite seit 10 jahren im op und ich traue mir das durchaus zu aaber wie ist die rechtliche lage???

was ist wenn wirklich mal etwas passiert? was wird aus uns, wie stehen wir da?
sind wir da irgendwie abgesichert oder stehen wir quasie auch mit einem beim vorm kadi??

wenn man die leitung fragt,heisst es nur "ich kümmere mich dadrum" geht man in die nächst höhere instanz, heisst es : wir kümmern uns dadrum.

frage ich den arzt: was passiert mit mir wenn mal wirklich etwas schief geht. da kommen dann nur so antworten wie
: och schwester, sie machen das so klasse und hier kann sogut wie nichts passieren oder aber ich als arzt bin der verantwortliche.
das mag ja auch sein, aber wenn es hart auf hart kommt, weiss der doc dann immer noch was er zu uns/mir gesagt hat??

gibt es gesetze oder urteile die mir als krankenschwester sagen, was ich machen darf und was nicht, oder was ich selber zu verantworten habe?

ich hoffe es kann mir jemand helfen.

vg iris
 
hallo
und herzlich willkommen hier.
wenn du die suche benutzt, wirst du einige ähnliche themen hier in diesem unterforum finden
die übernahme der 1. oder 2. assistenz ist in einigen häusern an der tagesordnung.
die etablierung von cta in der diskussion.

die übernahme der assistenz durch pflegepersonal ist rechtlich nicht komplett abgesichert.

hinzu kommt, dass die übernahme der ass. das problem von der ärztlichen seite auf die pflegerische verlagert, was einer lösung oder bearbeitung des problems entgegenwirkt.

eine finanzielle vergütung dieser tätigkeiten für die betreffenden pflegekräfte gibt es nicht. ich wäre überrascht hier etwas anderes zu lesen.

ein gern zitierter beitrag:
"Pflege im OP" Urteil zur Assistenz bei Operationen

übernahme ärztlicher assistenz durch pflegekräfte - Google Search
 
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