Arbeitszeitgesetz bei Schulbegleitung/Schulübernachtung/Klassenfahrt

Schubi

Newbie
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03.12.2018
Beiträge
2
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Pflege
Funktion
Schulbegleitung
Hallo, seit dem GuK-Examen arbeite ich in einem ambulanten Pflegedienst als medizinische Schulbegleitung für ein Grundschulkind.

Soweit so gut. Jetzt sind mir allerdings so ein paar arbeitsrechtliche Dinge aufgefallen.

Demnächst steht eine Übernachtung der Schüler im Rahmen der Vorweihnachtszeit an und dann sähe mein Dienst so aus:
8:00-15:30 7,5h + 20:00-8:00 12h :O

Nächstes Jahr Klassenfahrt 3x24h????

Mag ja sein, dass das bei Lehrern normal ist aber, das geht doch nicht bei ner Pflegekraft oder sehe ich das falsch ?

Mit einer Ersatzkaft brauch ich nicht rechnen, die gibt es nicht, ich arbeite auch krank.
 
Mag ja sein, dass das bei Lehrern normal ist aber, das geht doch nicht bei ner Pflegekraft oder sehe ich das falsch ?
Du wirst dich wundern: Auch Lehrer bekommen dafür keine Überstunden oder eine Sondervergütung !!!!

Ich kann zwar nicht beurteilen, wie konkret deine Arbeitsbelastung ist. Aber wenn es möglich ist, mit deinem Schützling extern zu übernachten, handelt es sich wohl eher um "Bereitschaftsdienst" Dann sind 24-Stunden-Dienste bei "Teilzahlung" und nur "Teil-Zeitberechnung" durchaus rechtlich möglich.

LG Einer
 
Ergänzende Fragen:
Welche Einschränkung hat dein Schützling und welchen Betreuungsgrad hat es?
Ist eine externe Übernachtung überhaupt durchführbar?
Wäre eine Teilbetreuung durch ein Elternteil möglich?
 
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