- Registriert
- 03.12.2018
- Beiträge
- 2
- Akt. Einsatzbereich
- Ambulante Pflege
- Funktion
- Schulbegleitung
Hallo, seit dem GuK-Examen arbeite ich in einem ambulanten Pflegedienst als medizinische Schulbegleitung für ein Grundschulkind.
Soweit so gut. Jetzt sind mir allerdings so ein paar arbeitsrechtliche Dinge aufgefallen.
Demnächst steht eine Übernachtung der Schüler im Rahmen der Vorweihnachtszeit an und dann sähe mein Dienst so aus:
8:00-15:30 7,5h + 20:00-8:00 12h :O
Nächstes Jahr Klassenfahrt 3x24h????
Mag ja sein, dass das bei Lehrern normal ist aber, das geht doch nicht bei ner Pflegekraft oder sehe ich das falsch ?
Mit einer Ersatzkaft brauch ich nicht rechnen, die gibt es nicht, ich arbeite auch krank.
Soweit so gut. Jetzt sind mir allerdings so ein paar arbeitsrechtliche Dinge aufgefallen.
Demnächst steht eine Übernachtung der Schüler im Rahmen der Vorweihnachtszeit an und dann sähe mein Dienst so aus:
8:00-15:30 7,5h + 20:00-8:00 12h :O
Nächstes Jahr Klassenfahrt 3x24h????
Mag ja sein, dass das bei Lehrern normal ist aber, das geht doch nicht bei ner Pflegekraft oder sehe ich das falsch ?
Mit einer Ersatzkaft brauch ich nicht rechnen, die gibt es nicht, ich arbeite auch krank.