Aktive oder passive Sterbehilfe?

malabeba2206

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Ich habe eine Frage bezüglich Morphin Perfusor.Hatten auf der Intensivstation eine Patientin im Endstadium der COPD,die nicht mehr reaniemiert oder beatmet werden sollte,sich bereits im Sterbeprozes befand,und nicht mehr ansprechbar war.An dem besagten Tag lief Morphin Perfuzor bereits auf 10ml/h,schon seit 3 Tagen insgesamt,und die Dosis wurde von 5mg/h anfangs jeden Tag gesteigert und die Patientin "stönte"immer noch bei pflegerischen Massnahmen.Meine Kollegin die bereits erfahrene Krankenschwester ist, gab der Patientin noch ein Bolus Mopfhin von 5mg zusätzlich woraf die Patientin ruhiger wurde,aber nur noch ganz flach atmete und immer zyanotischer wurde.Nach dem wir sie dan gedreht haben verstarb die Patientin sofort.Ist Sie jetzt wegen dem zusätlichen Bolus sofort verstorben,oder ist es nur ein Zufall?Ist das nicht sofar etwas "Aktiv",oder zählt die Gabe zu "passiven"Sterbehilfe?Bin noch nicht so berufserfahren,deswegen Interessiert mich das.Vielen Dank für euere Antworten
 
Es kommt auf die Absicht an die deine Kollegin hatte.

Wollte sie schmerzen stillen ist sie ganz entfernt von einer Sterbehilfe. Wollte sie mit dem Bolus die Pat. "erlösen" wäre m.E. eine aktive Sterbehilfe.

Gerade bei Morphinen ist es so eine Sache. Zur Schmerzstillung nimmt man eben in kauf, das derjenige eher stirbt.
Ich denke bei der palliativen Versorgung hat man das häufiger.

Grundsätzlich kann in dem Fall aber keiner sagen ob das nun an dem zusätzlichen Bolus lag oder sie sowie so in dem Moment gegangen wäre.
 
die Absicht der Kollegin war definitiv der Patientin die pflegerischen Massnahmen die wir vorhatten mit Ihr noch durchzufuhren zu erleichtern,und da sie sich nicht mehr selber äussern konnte ob Sie Schmerzen hat oder nicht,sonder nur noch das stönen von sich gab,hatte das meine Kollegin als Schmerzen/Angst gedeutet und deshalb den Bolus gegeben.
 
Die Frage die sich mir stellt ist, wie sah der Medikamenten- und der Bedarfsmedikamentenplan aus.

gab der Patientin noch ein Bolus Mopfhin von 5mg zusätzlich

War das die ärztlich angeordnete Bedarfsmedikation?

So weit ich informiert bin, wirkt das Morphin dämpfend auf das Atemzentrum (Dämpfung der CO² Wahrnehmung.
Ich würde sagen, die Patientin verstarb durch ein Überangebot an CO². Sie konnte sehr wahrscheinlich, nicht mehr ihr CO² eigenständig abatmen).
 
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Opiate wirken in der Tat dämpfend auf Atemzentrum (aber nicht nur es wirkt genauso sedierend, in bestimmten Dosierungen sogar antiemetisch und auch dämpfend auf andere Organe wie den Darm) und es kommt genau zu dieser Reaktion.

Deswegen tuen sich die Ärzte auch mit einer entsprechenden Einstellung von Stufe 3 Schmerzmitteln schwer. Sie wollen nicht verantwortlich gemacht werden wenn der Pat. auf Grund der Atemdepression verstirbt. In der Palliativen Behandlung ist das leichter. Da hier die Minderung des Leid in Vordergrund steht. In der Kurativen eben die Wiederherstellung und der Erhalt der noch vorhandenen Gesundheit, dem würde ein Versterben ja im Wege stehen. Und die Rechtslage ist soweit ich weiß noch ungeklärt.

Ganz ehrlich och würde als Arzt auch nicht vor dieser Entscheidung stehen wollen.
 
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Für mich hörte sich das jetzt nicht so an als gäbe es da Probleme.
Wie mir scheint interessiert die TE sich einfach nur für den Fall bzw. Rechtslage.

Allerdings ist es ein heikles Thema. Zudem kann sie die Absichten der anderen Schwester nicht wissen.
Ich glaube kaum das eine Schwester mit den Worten "jetzt spritze ich sie tot" da ran geht.

Aber wie du sagtest. Mich würde auch interessieren ob die Schwester da eigenmächtig gehandelt hat oder ob es Bedarf gab?
 
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Liebe Bachstelze,

das wünsche ich mir auch. Schmerzfrei gehen zu dürfen, das hört sich gut an.
Es mir nur genug Bedarfsmedikation, für diesen Fall angeordnet sein, so dass die Krankenpfleger / in den Bolus spritzen und dokumentieren kann.
 
Leider gibt es immer noch Ärzte, die kleckern anstatt zu klotzen.
 
Ich will nen Udo Jürgens machen. Schön wäre ein warmer Frühjahrstag mit blühenden Rapsfeldern. Meinetwegen auch mit 70. Ich will gut leben, nicht lange. Verpflichtet bin ich niemanden. Ich hinterlasse nur Menschen die selber für sich sorgen können.

Meine Angehörigen wissen das bei mir das ab einem gewissen Punkt die Lebensqualität vor der länge des Lebens steht.
 
Will das nicht jeder?

Ich hab noch von keinem gehört, dass er sich langes, qualvolles Siechtum wünscht...
 
Es gibt aber Menschen, die derart an ihrem Leben hängen, daß sie auch bereit sind, dafür einiges an Qualen in Kauf zu nehmen... bei ALS z. B. hab ich Leute erlebt, die erst sagten, Beatmung, PEG usw. will ich alles nicht; als es aber ans Sterben ging, entschieden sie sich um.
 
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hallo zusammen,bei uns auf St ist das so das der Arzt eine Anordnung macht(wenn jemand in sterben liegt und nicht mehr reanimiert werden soll),und zwar Morphin Perfuzor,anfangs mit 2-5mg die Stunde,und die Krankenschwestern die den Patienten jeden Tag betreuen,und sein Zustand und Bedürfnise,als auch die Schmerzen gut einschätzen können,dürfen vollkommen selbständig die Dosis erhöhen,und auch bei Bedarf jeder Zeit selbsständig Bolis geben(z.B. v Pfl Massnahmen oder wenn Pat unruhig und aggietiert).Mich interessiert tatsächlich nur die Rechtslage falls es zu eine Diskusion gekommen wäre,was zwar nicht passierte,aber einfach weil ich unerfahren bin,und es mich interessiert,ob das als indirekte(erlaubte)Sterbehilfe eingrupiert wäre,oder als sogar aktiv weil der Patient direkt danach verstarb.Ich glaube das wir über die Absichten der Kollegin gar nicht diskutieren sollen,denn warum sollte sie jemanden der ehe stirbt umbringen wollen,warum sollte das irgendwer wollen?Solche Schwestern kenne ich nicht;))
 
die Krankenschwestern die den Patienten jeden Tag betreuen,und sein Zustand und Bedürfnise,als auch die Schmerzen gut einschätzen können

Genau, eine gute Krankenbeobachtung und eine Schmerzskala, sind gute Hilfsmittel, für eine bedarfsgerechte und somit angepasste schmerzstillende Medikation (welche der Arzt angeordnet hat)

dürfen vollkommen selbständig die Dosis erhöhen

Im Rahmen der verordneten Tageshöchstdosis (zum Beispiel: 30 mg Morphin), die sich aus der Tagesdosis (zum Beispiel: 8.00 Uhr - 5 mg Morphin, 16.00 Uhr - 5 mg Morphin, 0.00 Uhr - 10 mg Morphin) und der Bedarfsmedikation (zum Beispiel:zusätzlich 2 x 5 mg Morphin) zusammensetzt.

auch bei Bedarf jeder Zeit selbsständig Bolis geben

Also ist die Bedarfsmedikation vom Arzt angeordnet.
 
hallo zusammen,bei uns auf St ist das so das der Arzt eine Anordnung macht(wenn jemand in sterben liegt und nicht mehr reanimiert werden soll),und zwar Morphin Perfuzor,anfangs mit 2-5mg die Stunde,und die Krankenschwestern die den Patienten jeden Tag betreuen,und sein Zustand und Bedürfnise,als auch die Schmerzen gut einschätzen können,dürfen vollkommen selbständig die Dosis erhöhen,und auch bei Bedarf jeder Zeit selbsständig Bolis geben(z.B. v Pfl Massnahmen oder wenn Pat unruhig und aggietiert).Mich interessiert tatsächlich nur die Rechtslage falls es zu eine Diskusion gekommen wäre,was zwar nicht passierte,aber einfach weil ich unerfahren bin,und es mich interessiert,ob das als indirekte(erlaubte)Sterbehilfe eingrupiert wäre,oder als sogar aktiv weil der Patient direkt danach verstarb.
Es ist etwas schwierig, Dir zu folgen, daher bin ich nicht ganz sicher, ob ich alles verstanden habe...
Also wie schon gesagt, würde ich die Bolusgabe Deiner Kollegin in Richtung indirekte Sterbehilfe einordnen; vorausgesetzt, sie erfolgte zur Schmerzlinderung und NICHT mit der Absicht, zu töten.
Und ich hoffe, daß auch die Bolusgabe ausdrücklich ärztlich angeordnet wurde, sonst könnte es für die Kollegin verdammt eng aussehen!
Ich glaube das wir über die Absichten der Kollegin gar nicht diskutieren sollen,denn warum sollte sie jemanden der ehe stirbt umbringen wollen,warum sollte das irgendwer wollen?Solche Schwestern kenne ich nicht;))
Warum das wer wollen sollte? Was glaubst Du denn, wie viele selbsternannte "Todesengel" sich unter uns tummeln? Die ja "nur" den Pat. von seinen Schmerzen befreien wollen?
Sei froh, daß Du so jemanden nicht kennst - ich hoffe, ich kenne auch keinen!
 
okeee,ne so jemanden kenne ich zum Glück nicht,und so würde ich auch selber nie werden wollen,wie jede gute Krankenschwester möchte ich meine Arbeit immer zum Wohle meiner Patienten tun,auch am Ende Ihres Lebens möglichst keine Fehler machen,und für Schmerzfreiheit sorgen,ohne mich dabei unwissend strafbar machen.Ich denke das es trotz aller Unschuld und Richtigkeit ein komisches Gefühl sein muss,wenn der Pat stirbt nach dem man Ihn Morphin gespritzt hat,oder sogar wärend man am spritzen ist,aber da ich erst amAnfang meiner Karriere als Krankenschwester auf Intensiv stehe,wird es mich vielleicht auch das eine oder andere mal treffen,deswegen ist es immer gut die Gesetzliche Lage zu kennen,und andere Erfahrungen zu hören,um kein schlechtes haben zu müssen

Vielen Dank an alle
 
Meine Kollegin die bereits erfahrene Krankenschwester ist, gab der Patientin noch ein Bolus Mopfhin von 5mg zusätzlich woraf die Patientin ruhiger wurde,aber nur noch ganz flach atmete und immer zyanotischer wurde.Nach dem wir sie dan gedreht haben verstarb die Patientin sofort.Ist Sie jetzt wegen dem zusätlichen Bolus sofort verstorben,oder ist es nur ein Zufall?
Da ich ähnliche Situationen bereits erlebt habe, halte ich für meinen Teil eher die Drehung für den letzendlichen Auslöser des Sterbevorgangs, wobei der ja hier längst begonnen hatte. Ohne den Lagerungswechsel wäre die Patientin vielleicht einige Minuten später verstorben, verhindert werden konnte und sollte dies ja nicht mehr.

Für die Schmerzfreiheit eines Patienten zu sorgen und die (ärztlich verordnete) Bedarfsmedikation auszuschöpfen ist glücklicherweise nicht strafbar, sondern Sterbebegleitung.
 
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