Abschaffung von PA's

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Ich arbeite in einem Krankenhaus in Hamburg und es ist in Planung die Praxisanleiter abzuschaffen, und deren Aufgaben durch Mentoren erledigen zu lassen. Ich finde das eine Katastrophe, zumal die Qualität der praktischen Ausbildung im KH sowieso verdammt schlecht ist....! Der Stellenschlüssel ist so knapp bemessen, dass man sich freuen kann wenn im Frühdienst (auf einer Neurologie, 30 Patienten)..... 2 Examinierte und ein Schüler ist.....! Wie soll da jdn. noch irgendetwas zeigen oder anleiten?????
:kloppen: :wut:
 
Das würde die Gesetzgebung ignorieren, meines Erachtens ist das nicht möglich, so ist doch der Einsatz von Praxisanleitern gesetzlich vorgeschrieben, keine Einrichtung wird das einfach ignorieren können, dann dürfen die eben irgendwann nicht mehr ausbilden....

Kopfschüttelnde Grüße
Justine
 
Von wem kommt der Vorschlag? Geschäftsführung oder Schule?
Was soll mit den PA's werden? Werden die Stellen gestrichen oder werden die PA's auf Station versetzt?
Was sagt der Betriebsrat dazu?

Was den Stellenschlüssel angeht. Wieviel Stellen habt Ihr denn laut Soll-Stellenplan? Liegt es an Krankheitstagen, dass nicht besser geplant werden kann?
 
Das würde die Gesetzgebung ignorieren, meines Erachtens ist das nicht möglich, so ist doch der Einsatz von Praxisanleitern gesetzlich vorgeschrieben, keine Einrichtung wird das einfach ignorieren können, dann dürfen die eben irgendwann nicht mehr ausbilden....

Kopfschüttelnde Grüße
Justine

Stimmt! Im Gesetz steht unter §4 ganz klar:

Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichenden
Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit
entsprechender, abgeschlossener Hochschulausbildung für den theoretischen
und praktischen Unterricht,

In sofern sind eigentlich sämtliche Diskussionen hinfällig. Es sei denn, das Haus schickt seine Mentoren alle auf die FH. :lol1:
 
Stimmt! Im Gesetz steht unter §4 ganz klar:

Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichenden
Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit
entsprechender, abgeschlossener Hochschulausbildung für den theoretischen
und praktischen Unterricht,

In sofern sind eigentlich sämtliche Diskussionen hinfällig. Es sei denn, das Haus schickt seine Mentoren alle auf die FH. :lol1:

Jetzt so als Laien frage könnten Sie nicht einfach die bisherigen PA`s auf Station Schicken
und zu Mentoren machen? Das würde dann ja dem Gesetz genüge Tragen, da ja im Gesetz so
wie hier geschrieben nichts von Pa`s steht. Ich hoffe ja nicht das das so geht
da ich ja noch auf Ausbildungsplatz suche bin aber ich könnte es mir so vorstellen.
 
Nachweis einer im Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze ausreichenden
Zahl fachlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte mit
entsprechender, abgeschlossener Hochschulausbildung
für den theoretischen
und praktischen Unterricht,

Wieviele PAs haben einen pädagogischen Hochschulabschluß?

Elisabeth
 
Wieviele PAs haben einen pädagogischen Hochschulabschluß?

Elisabeth

Hmm gute Frage!
Allerdings fällt mir auf, dass (falls ich es nicht überlesen habe) nirgends steht wie das Verhältnis zwischen PA's mit pädagogischen Hochschulabschluß und Schülern sein muss.
 
hallo,
ich bin zwar neu hier, aber bei uns im haus gibt es seit 2 jahren keine pa´s mehr. das klappt zwar nicht ganz so gut, aber ea funktioniert auch so. die pa´s wurden dann einfach in eine andere position gesteckt.
also daher sind pa´s nicht notwendig, aber sinnvoll.
 
Hallo negi,
das würde aber nicht der Gesetzgebung entsprechen.
Mit welchem "Trick" wird denn das Krankenpflegegesetz umgangen?
 
Wieso wird das Gesetz umgangen?

Dort steht erstens das die Ausbildung durch hochschulgebildete Pädagogen zu erfolgen hat. Eine Praxisanleiterweiterbildung ist kein Studium.

Zweitens gibt es keine präzise Vorgabe zum Verhältnis von Lehrer zu Schüler. Was soll das sein: ausreichende Anzahl?

Ich befürchte, dass wir mal wieder den Kürzeren ziehen werden bei den derzeitigen Sparmaßnahmen. Die Zukunft und der Nachwuchs in der Pflege interessiert doch schon lange keinen mehr in den entsprechenden gesetzgebenden Gremien.

Elisabeth
 
Also für mich klingt das Gesetz so: ,und so wird es bei uns auch umgesetzt,
es reicht vollkommen aus wenn die Lehrkräfte die den theoretischen Unterricht in einer neuerdings meist ausgegliederten Schule machen eine bestimmte Anzahl von Praxisanleitungen machen und schon sind PA´s überflüssig.
Überflüssig in dem Sinne das ein Haus sie extra bezahlen muss!

Mit ausgegliederter Schule sind die Schulen gemeint die für mehrere Krankenhäuser in einem Verbund die theoretische Ausbildung anbieten.
 
jaja.... also stellenschlüssel ist mir leider net bekannt, da selbst auszubildener und die aufgabe der PA sollen die mentoren wohl übernehmen....! An den Betriebsrat geht morgen ein Beschwerdebrief von 150 SchülerINEN.....! Ob es etwas bringt ist die andere Frage....! Und naja zu einem Gesetzestext nur so viel.... die Verantwortlichen(....) wissen ganz genau dass sie fast alles durchdrücken lässt wenn man das gesetz nur geschickt "mehr oder weniger umgeht..."! Fakt ist doch eine sinnvolle Alternative mit gleicher Qualifikation/zeit wie PA gibt es wohl kaum.....!Und wer sind die gear.......? Wir! Wenn wir alt und grau und PFLEGEBEDÜRFTIG sind waschen uns 1 euro kräfte und "pflege" findet von "SCHLECHT AUSGEBILDETEM" Personal statt.....!
 
Dann schauen wir mal in die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe der Krankenpflege:
Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen die Praxisanleitung der
Schülerinnen und Schüler nach § 4 Abs. 5 Satz 3 des Krankenpflegegesetzes durch
geeignete Fachkräfte sicher. Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Schülerinnen und
Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben
heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten. Hierzu ist ein
angemessenes Verhältnis zwischen der Zahl der Schülerinnen und Schüler zu der Zahl
der Praxisanleiterinnen und -anleiter in dem jeweiligen Einsatzgebiet entsprechend
der Anlage 1 Buchstabe B sicherzustellen. Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen
mit einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes
, die über
eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische
Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen.
Und spätestens bei der Prüfung muss einer mitbenannt werden:
Bei jeder Schule wird ein Prüfungsausschuss gebildet,.........
.....
sowie
4. mindestens einer Fachprüferin oder einem Fachprüfer, die oder der als
Praxisanleitung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 tätig ist.

 
was willste uns damit mitteilen.....?
*umguck* Ich?

Was an dem Gesetzestext versteht Du nicht? Der bezieht sich auf Dein Thema: Abschaffung von PAs?

Der Gesetzestext gibt vor, DASS es Praxisanleiter und Praxisanleitung geben muss.
UND welche Qualifikation diese Anleiter mindestens haben müssen.

Was es nicht regelt:
Wie das Haus dies umsetzt. Praxisanleiter könnten komplett freigestellt sein, oder aber auch auf Station arbeiten.
Wenn das Haus allerdings keine Freiräume/Freistellungen (und damit Planstellen) für Praxisanleiter bereithält, dann lässt sich die z.B. DKG-empfohlene jährliche Zahl an praktischer Anleitung (10% des Praxiseinsatzes) nicht verwirklichen. Das wäre immerhin 7,7 Std Anleitung je 2 Wochen.

Außerdem, und das lässt sich schwerer verheimlichen, MUSS ein Prüfer im praktischen Examen ein Praxisanleiter sein.
Demnach kann ein Ausbildungshaus diese nicht abschaffen.(Dein Thema) Aber vielleicht gibt´s PAs in Hamburg auch Leihweise zum Examen über die Zeitarbeit ;-)

n8
Michl
 
An den Betriebsrat geht morgen ein Beschwerdebrief von 150 SchülerINEN.....! Ob es etwas bringt ist die andere Frage....!

Wenn Ihr einen cleveren BR habt kann dieser damit schon ziemlich viel anfangen. Ich gehe mal davon aus, dass die 150 SchülerInnen Eurer Schülergesamtzahl so ziemlich entspricht, oder?
Wenn der BR der Geschäftsführung dies vorlegt muss selbst der "härteste" Geschäftsführer mal anfangen nachzudenken. Sowas lässt sich nicht einfach unter den Tisch kehren.
Ich drücke Euch auf jeden Fall die Daumen, dass Ihr was erreicht.
 
also, pa´s sind mentoren und heißen bei uns pa von station. es wird kein gesetz dadurch gebrochen. und beschwerde brife hatten wir auch mit 200 unterschriften. es bringt nichts. natürlich kann man es probieren, aber die kommen mit dem argument: mentoren können das auch. das es nicht so ist wissen wir alle, aber es sind halt sesselpupser, die so etwas entscheiden. früher gab es schließlich auch keine pa´s.
 
Hallo negi,
habt Ihr die Unterschriftenliste nur der Geschäftsführung vorgelegt oder habt Ihr damit im gesamten Haus ein wenig für Unruhe gesorgt?
Wer war alles an der Unterschriftenliste beteiligt (Schüler, Examinierte, BR, JAV?). Eine weitere Frage ist, bist Du in einem kirchlichen oder öffentlichen Haus?
 
wir hatten mehrere listen. unruhe im haus kann man so nicht sagen. unser mentoren kreis hat es auch mehrmals probiert. es nützte alles nichts.
bin im öffentlichen haus.
 
Hallo an Euch,

ich habe den Thread verfolgt, und muß nun doch mal meinen Mein ung dazu abgeben!

Michl hat ganz klar die Gesetzesinhalte definiert, was ist daran unverständlich?:weissnix:

Bildet ein Krankenhaus oder eine Einrichtung aus, muß sie entsprechend dafür weitergebildete Praxisanleiter stellen!

Mentor entspricht nicht dem Praxisanleiter!

Kann die Einrichtung/ Krankenhaus keinen Praxisanleiter nachweisen, darf sie nicht ausbilden! Punkt!

Grüßle Manu