Abmahnungen

espoir

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02.03.2007
Beiträge
224
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Krankenhaus
Hallo :)

normalerweise heisst es ja, wenn man 3 Abmahnungen hat, dann muss man gehen.
Wie kann es sein, dass man weitermachen kann wenn man 3 hat (schriftliche Zwischenprüfung, mündliche Zwischenprüfung und wegen schlechter praktischer Beurteilungen) ?
 
Hallo Espior,

wenn du 3mal wegen der gleichen Sache abgemahnt wurdest, ist es ein Grund zur Kündigung.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Bist du sicher das die Person eine Abmahnung bekommen hat, nur wegen einer schlechten Prüfung?
 
Ja bin ich mir sicher. Bei uns bekommt man eine Abmahnung, wenn man eine 5 in einer Zwischenprüfung hat, Dies war zweimal der Fall und ich habe alle 3 Abmahnungen gesehen, auch die für die praktischen Leistungen. Die Stationen weigern sich ihr überhaupt noch Beurteilungen zu schreiben.
3 mal die gleiche Sache wäre also z bsp: 3 mal schriftlich ne 5 und damit Abmahnung, oder im Mündlichen oder wegen den Beurteilungen ?
Dann macht das wenig Sinn, finde ich. Denn soviele Zwischenprüfungen werden nicht geschrieben, alsdass man wegen der gleichen Sache ne Abmahnung bekommen könnte. D.h. wiederum, wenn man die Probezeit besteht, ist es wirklich egal was man macht, kann soviele Abmahnungen sammeln wie man will, es passiert einem nichts ?
 
Also zuersteinmal MUSS ein Arbeitgeber nicht nach 3 Abmahnungen kündigen.
Er kann schon vorher, er kann es aber auch ganz lassen.

Wenn ich mir das aber überhaupt so überlege, dann wäre das ein Fall fürs Arbeitsgericht. Ich bin mir ziemlich unsicher, ob eine schlechte Prüfung ein Abmahnung rechtfertigt! Ich denke nicht...

Zu guter Letzt gibt es noch die Möglichkeit, dass eine Abmahnung bereits gelöscht wurde. Wann ein Arbeitgeber eine Personalakte löscht steht ihm zwar frei (und in der Ausbildung wärs Quatsch *g*), aber möglich ist es immerhin...
 
Hallo Espior,

ich halte es aus Sicht des Arbeitsrechts nicht als Grund für eine Abmahnung wegen einer schlechten Zwischenprüfung eine Abmahnung zu erteilen.

Möglich wäre eine Ermahnung.

Maniac hat Recht, der AG KANN es in Erwägung ziehen nach den 3 Abmahnungen aus dem gleichen Grund eine Kündigung auszusprechen.

Sonnige Grüsse
Narde
 
@maniac: ich danke Dir für die Antwort !
Wie das arbeitgerichtlich ist und ob das überhaupt rechtens ist mit den Abmahnungen weiß ich nicht, es wird bei uns so gehandhabt.
Normalerweise denkt man eben, nach 3 Abmahnungen gerade noch in der Ausbildung, wäre ein Grund zu kündigen. Es wurde ihr auch dringend angeraten zu gehen. Ich habe selbst mit ihr mal auf einer Station gearbeitet und es sind gravierende Defizite vorhanden. Auch in der Schule, da kann sie noch keinen Abschnitt zusammen fassen. Naja. Ich sehe eben die Gefahr, dass sie durch das Examen fliegt und auch bei der Wiederholung und dann vor dem nichts steht.
Andererseits ist es mit schleierhaft, dass sie noch da ist eben wegen den Abmahnungen und weil sie nur negative Rückmeldungen bekommt.
 
@flexi- welche Abmahnungen haben in der Ausbildung eine Relevanz? Wer spricht sie aus mit welcher Folge?

Elisabeth *neugierigbin*
 
Ich sehe eben die Gefahr, dass sie durch das Examen fliegt und auch bei der Wiederholung und dann vor dem nichts steht.

Jo, ich hab schon gemerkt, dass du sehr besorgt um sie bist...
 
Abmahnung:
Der Arbeitgeber muss den konkreten Sachverhalt benennen, durch den der
Arbeitnehmer gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben soll.

Nun, was steht im Ausbildungsvertragund was steht in der Abmahnung?

Eine Abmahnung dürfte hier nur aus Verhaltensgründen, nicht aber aus
Leistungsgründen rechtens sein.

Wiki weiß mehr
 
Fragen wir mal anders rum: Wieso lernt der Azubi diesen Beruf? Liegt hinter der Leistungsverweigerung ev. eine Verweigerung den Beruf zu ergreifen?

Elisabeth
 
Ich erinnere mich, dass eine meiner Mitschülerin im Unterricht chronisch unpünktlich war und sich dadurch eine Abmahnung eingefangen hat. Da halte ich das auch für rechtens.

Eine Abmahnung wegen schlechter Zensuren erscheint mir dagegen sehr zweifelhaft. Meines Wissens kann die Schule einem schlechten Schüler zwar nahe legen, das Examen z.B. um ein Semester zu verschieben. Eine wirkliche Handhabe hat sie jedoch nicht.