Zitat:
Zahlungsfrist der Weihnachtszuwendung-AVR-Caritas, Anlage 1, Abschnitt XIV Weihnachtszuwendung, Absatz (f)
[FONT="]„(f) Zahlung der Weihnachtszuwendung[/FONT]
[FONT="]Die Weihnachtszuwendung soll spätestens am 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres gezahlt werden. Bei Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses bzw. bei Eintritt des Ruhens des Dienstverhältnisses ( § 18 Abs. 4 AT) soll die Weihnachtszuwendung bei Beendigung bzw. bei Eintritt des Ruhens des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses gezahlt werden.“[/FONT]
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Mein Dienstverhältnis (AVR-Caritas) wurde nach Dienstvertrag bis zum 31.05. 2009 befristät (auf 2 Jahre) und zu diesem Zeitpunkt wirklich beendet. Am 01.06.2009, habe ich nahtlos, zu neuem (auch AVR-Caritas)
Arbeitsgeber (auf unbestimmte Zeit Bescheftigung) gewechselt.
Ich habe von altes Dienstgeber zum Beendigung des Dienstverhältnisses -31.05.2009 die Zahlung der anteilige Weihnachtszuwendung von 5/12, angefordert,
aber Dienstgeber hat Zahlungfrist 01.12.2009 gegeben (unter Voraussetzung unterbrochene Beschäftigung am 01.12.2009 weiterhin in AVR Einrichtungen).!!!
Bitte Ihre Meinung, welche Zahlungsfrist ist richtig nach AVR-Caritas!
Liebe Grüsse
Andrea
Zahlungsfrist der Weihnachtszuwendung-AVR-Caritas, Anlage 1, Abschnitt XIV Weihnachtszuwendung, Absatz (f)
[FONT="]„(f) Zahlung der Weihnachtszuwendung[/FONT]
[FONT="]Die Weihnachtszuwendung soll spätestens am 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres gezahlt werden. Bei Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses bzw. bei Eintritt des Ruhens des Dienstverhältnisses ( § 18 Abs. 4 AT) soll die Weihnachtszuwendung bei Beendigung bzw. bei Eintritt des Ruhens des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses gezahlt werden.“[/FONT]
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Mein Dienstverhältnis (AVR-Caritas) wurde nach Dienstvertrag bis zum 31.05. 2009 befristät (auf 2 Jahre) und zu diesem Zeitpunkt wirklich beendet. Am 01.06.2009, habe ich nahtlos, zu neuem (auch AVR-Caritas)
Arbeitsgeber (auf unbestimmte Zeit Bescheftigung) gewechselt.
Ich habe von altes Dienstgeber zum Beendigung des Dienstverhältnisses -31.05.2009 die Zahlung der anteilige Weihnachtszuwendung von 5/12, angefordert,
aber Dienstgeber hat Zahlungfrist 01.12.2009 gegeben (unter Voraussetzung unterbrochene Beschäftigung am 01.12.2009 weiterhin in AVR Einrichtungen).!!!
Bitte Ihre Meinung, welche Zahlungsfrist ist richtig nach AVR-Caritas!
Liebe Grüsse
Andrea