News Zahl der Ausbildungsplätze soll sich deutlich erhöhen

die Notenverteilunh und das Niveau der Klausurfen ist derart großzügig und niedrig angesetzt, genau so wie die Vorgaben zum Bestehen der Probezeit, dass auch diese Selektion nicht mehr greift.
Das Schlimme ist ja, daß der Pflegenotstand derartig schlimm ist, daß man (so scheint es mir jedenfalls) von verantwortlicher Seite gerne nicht ganz so genau hinschaut und sagt "wir können ja keinen durchfallen lassen, wir brauchen jede zukünftige Pflegekraft".
Wie sich dabei die Qualität der Lehre entwickelt, kann sich jeder ausmalen...
 
Das Schlimme ist ja, daß der Pflegenotstand derartig schlimm ist, daß man (so scheint es mir jedenfalls) von verantwortlicher Seite gerne nicht ganz so genau hinschaut und sagt "wir können ja keinen durchfallen lassen, wir brauchen jede zukünftige Pflegekraft".
Wie sich dabei die Qualität der Lehre entwickelt, kann sich jeder ausmalen...
Genau...
Aber das Niveau des Examens bleibt ja (zum Glück ) dennoch gleich. Die Quote derer die es bestehen, ändert sich auch nicht, wenn man mehr Leute durchschleift.

Ich vermute eher, dass wir Schüler billige Arbeitskräfte sind, die den Personalmangel kompensieren.
 
Ich vermute eher, dass wir Schüler billige Arbeitskräfte sind, die den Personalmangel kompensieren.
Ja. Genau das seid ihr.
Und man kann ja dann immer schön mit der Ausbildungsvergütung argumentieren...
Meine Hoffnung sind ja ein Stück weit die zukünftigen Pflegestudenten, die also die Pflege erstmals in Deutschland grundständig studieren (statt eine Ausbildung zu machen). Daher kann man die auch nicht einfach so als billige Arbeitskräfte verheizen, denn es sind ja offiziell Studenten, die Praktika absolvieren.
Vielleicht ändert sich dann endlich mal was.
 
Nur ist es in der Praxis heutzutage ganz schnell so, daß in solchen Fällen, wo die Ausbildung der Schüler gefährdet ist, diese bzw. deren Eltern gegen die Schule klagen.
Nun in meiner über 20jährigen Praxis habe ich noch nicht eine einzige Klage erlebt oder von Kollegen davon gehört. In der Probezeit brauche ich keine Begründung - also keine Klage möglich.
Versetzung nach einem Jahr - bis auf ganz wenige Ausnahmen alle Volljährig - klagt kein Elternteil mehr.
Ist es wirklich vorstellbar, dass ein AZUBI oder die Mami gegen den Ausbträger klagt für oder gegen eine Klassenarbeit?
Ich glaube kaum, dass einer auf so eine Idee käme.

Die Argumentation - so oder so ähnlich
"werden durch das Examen geschleust, gezogen, gedrückt etc."
Spätestens da ist Schluss - ihr vergeßt die schriftlichen Examensfragen werden zentral erstellt, beim mündlichen Examen ist der Reg.prüfer anwesend um das gleichwertige Niveau unter den Schulen zu gewähleisten.
Also spätestens da ist Schluss mit durchziehen, durchschleusen etc.
Wenn da dann zu viele Schüler durchfallen - das würde die Schulleitung nicht lange überleben, das wäre verdammt schlechte Presse für den Träger und die damit verbandelten Politiker die sich auch immer wieder auf Examensbilder in der Lokalpresse gerne in Szene setzen.

Ich vermute eher, dass wir Schüler billige Arbeitskräfte sind, die den Personalmangel kompensieren.
Ach nö - bitte das jetzt nicht auch noch.
Schüler sind verdammt Teuer, wenn man berechnet, dass die Schüler dem AG ca 60-70% gar nicht zu Verfügung stehen weil sie dann woanderst sind:
Schule, Fremdeinsätze, Urlaub und dazu noch u.a. Lehrer, Schulgebäude, PA, Verwaltung finanziert werden muss.

und deshalb
wird meistens als erstes die Schule dichtgemacht, wenn private Träger ein KH übernehmen.
Sicher nicht weil die Schüler soooo billige Arbeitskräfte sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Bachstelze
Die Auszubildenden haben mit der Schule einen Vertrag, stimmt doch?
Nein mit dem Träger bzw. dem KH in der GuK und GuKK, AP zwei Verträge mit Träger und Schule.
Bei Fehlverhalten kann also schriftlich ermahnt - abgemahnt werden, stimmt doch?
Nein, in der Schule kann man einen Verweis erhalten - im Schulrecht gibts keine Abmahnung
Nach Abmahnung kann es dann auch zur Kündigung kommen, stimmt doch?
Nein, wenn ein Schüler die Probezeit überstanden hat ist er de facto nicht mehr Kündbar.
Es sei denn, schwere Verfehlungen:
mehrfaches unenschuldigtes Fehlen, Diebstahl, Körperverletzung gegenüber Pat. etc.
 
Ok, war mir so nicht bekannt, ich (bzw meine Eltern) haben 1976 nur einen (Vergesslichkeit meinerseits?) Vertrag unterschrieben
 
Nun in meiner über 20jährigen Praxis habe ich noch nicht eine einzige Klage erlebt oder von Kollegen davon gehört. In der Probezeit brauche ich keine Begründung - also keine Klage möglich.
Und ich habe dies schon des öfteren gehört, so unwahrscheinlich ist das nicht, nachdem die Leute immer "klagefreudiger" werden...
Prüfung Gesundheits- und Krankenpflegerin durchgefallen
VG Gießen, Urteil vom 30.05.2012 - 8 K 2122/11.GI - openJur
https://www.htwsaar.de/sowi/fakulta...nd_benotungsregelungen_verfassungsgemaess.pdf
https://www.htwsaar.de/sowi/fakulta...uefungsentscheidung_-_muendliche_pruefung.pdf
Die Argumentation - so oder so ähnlich
"werden durch das Examen geschleust, gezogen, gedrückt etc."
Spätestens da ist Schluss - ihr vergeßt die schriftlichen Examensfragen werden zentral erstellt, beim mündlichen Examen ist der Reg.prüfer anwesend um das gleichwertige Niveau unter den Schulen zu gewähleisten.
Also spätestens da ist Schluss mit durchziehen, durchschleusen etc.
Wenn da dann zu viele Schüler durchfallen - das würde die Schulleitung nicht lange überleben, das wäre verdammt schlechte Presse für den Träger und die damit verbandelten Politiker die sich auch immer wieder auf Examensbilder in der Lokalpresse gerne in Szene setzen.
Na genau das schreibe ich doch sinngemäß. :roll:
Ach nö - bitte das jetzt nicht auch noch.
Schüler sind verdammt Teuer, wenn man berechnet, dass die Schüler dem AG ca 60-70% gar nicht zu Verfügung stehen weil sie dann woanderst sind:
Schule, Fremdeinsätze, Urlaub und dazu noch u.a. Lehrer, Schulgebäude, PA, Verwaltung finanziert werden muss.
Die Schüler sollten zuallererst zum LERNEN und nicht als Arbeits-Hiwis auf Station sein. In der Praxis läuft es aber häufig genau andersrum, und zwar vermutlich auch noch mit der (Schein)Argumentation von Dir.
Jedenfalls hatte ich es regelmäßig erlebt, daß eine Station halb zusammenbricht, wenn dann der Schüler in der Schicht ausfällt - kein Wunder, wenn man sich mal die Dienstpläne anschaut! :angryfire:
Und genau das hatte Rhona_Licht sicherlich gemeint, und da kann man nur zustimmen!
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Rhona_Licht
nachdem die Leute immer "klagefreudiger" werden...
o.k. zum Examen ja, wenn jemand das zweite Mal nicht bestanden hat, da gehts um viel Geld und ganze Lebensentwürfe, oder gegen das Verfahren zum Zustandekommen der Noten klagt, wie auch in deinen links dargestellt.
Da du aber Eltern ins Spiel gebracht hast, musste ich davon ausgehen, dass du das Examen NICHT meinst, denn da sind die Schüler immer volljährig. Deshalb mein Hinweis auf Klassenarbeiten.
Na genau das schreibe ich doch sinngemäß. :roll:
War jetzt nicht direkt auf dich, sondern auf mehrere threads gemeint, in denen dies angeklungen ist.
Die Schüler sollten zuallererst zum LERNEN und nicht als Arbeits-Hiwis auf Station sein. In der Praxis läuft es aber häufig genau andersrum, und zwar vermutlich auch noch mit der (Schein)Argumentation von Dir.
Bitte nichts hineininterpretieren oder unterstellen.
Es geht lediglich um eine einfache betriebswirtschaftliche Rechnung, was 1Schüler in 3Jahren kostet und was eine examinierte GuK/GuKK kostet, nicht mehr und nicht weniger, rein um die Kosten und sonst nichts.
Dann kann man nicht behaupten das wären BILLIGE Arbeitskräfte für den AG.

Betriebswirtschaftlich wird in einem KH ein Schüler für die Forecastberechnung/Budgetplanung für Personalkosten, je nach größe und Struktur des KH mit 50%-80% höher angesetzt wie eine GuK.
Warum der Unterschied :
Nur ein Aspekt an dem es besonders deutlich wird - Schüler an einer psych. Klinik werden viel mehr Ausseneinsätze machen müssen als eine große städt. Klink, die fast alle Facheinsätze in der eigenen Klinik anbieten kann.
Unikliniken bei denen Geld eine untergeordnete Rolle spielt lassen wir mal aussen vor - sind auch insgesamt gesehen wenig Ausb.plätze.

Dass man Ausbilden muss und dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist - ja klar - selbstverständich und dass die Gesellschaft da investieren muss - klar - ändert aber grundsätzlich nichts an der Kostenrechnung und den Zahlen.

Erschließt sich auch ganz einfach, wenn AZUBIS so billlig wären dann:
hätte JEDER private KH und AHbetreiber ein möglichst große Schule - oder?
Die Praxis zeigt - das Gegenteil ist der Fall.
Der überwiegende Teil der Schulen ist in öffentlicher Hand, die privaten Träger erhalten massive Zuschüsse, an privaten KH wird man sehr selten eine BFS finden.
 
Die Auszubildenden haben mit der Schule einen Vertrag, stimmt doch?
Nein- in de Regel mit der Klinik...die Schule ist kein Arbeitgeber!

Bei Fehlverhalten kann also schriftlich ermahnt - abgemahnt werden, stimmt doch?
Nach Abmahnung kann es dann auch zur Kündigung kommen, stimmt doch?
Wir sollten uns langsam abgewöhnen, dass 2/3 Schüler über die gesamte Klasse bestimmen können, zugelassenes Stören ist Führung der Störenden.

Bei Unterrichtsstörungen liegt die "Handhabe" im direkten mündlichen Ermahnen in der Situation, Führen eines Gespräches im Büro, Änderung des Sitzplanes, "verdonnern" zu Ordnungsdiensten oder einer schriftlichen Ermahnung, die dem AG zugeht. In der Probezeit ist das natürlich ein Grund zur Kündigung ….aber mehr geht nicht.
Ob der AG eine Abmahnung schreibt liegt in seinem Ermessen - bei solchen "Geringfügigkeiten" aber eher nicht. Eine Kündigung wird nach der Probezeit wegen Unterrichtsstörungen ganz sicher nicht ausgesprochen ;-)

Ich bleibe da gelassen - spätestens in den Zwischenprüfungen fallen solche Schüler ganz böse "auf die Nase" . Wer die Kurve dann nicht bekommt, der schafft auch sein Examen nicht auf Anhieb....das sind dann Dinge, für die sich die betreffenden rechtfertigen müssen.