Angesichts des großen Bedarfs im Gesundheitswesen sollen Schutzmasken unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise wiederverwendet werden können. Dazu seien besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten, teilten das Gesundheits- und das Arbeitsministerium nach einer Sitzung des Krisenstabs der Bundesregierung mit.
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