Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, sollten Sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren: Altmedikamente zählen zum Siedlungsabfall und können deshalb beispielsweise in den Hausmüll gegeben werden. Dies ist entgegen einer vielfach...
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