Das ist die Info hierzu bezüglich der
Bildungschecks in NRW:
Seit dem 23. Januar 2006 vergibt das Land Nordrhein-Westfalen Bildungsschecks für Personen, die in Nordrhein- Westfalen wohnen oder arbeiten.
Mit diesen Bildungsschecks unterstützt Nordrhein- Westfalen die beruflich orientierte Fortbildung von Arbeitnehmern, die in kleinen oder mittelgroßen Unternehmen beschäftigt sind und seit zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung mehr besucht haben.
Gefördert werden berufsbezogene Fortbildungen, wie z. B. Lehrgänge zum Erwerb von Sprach- und EDV-Kenntnissen und Qualifizierungen im kaufmännischen und technischen Bereich. Für diese Fortbildungen übernimmt das Land Nordrhein- Westfalen die Hälfte der Kursgebühren –
bis maximal 750,-- €. Die Fördergelder stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Eingelöst werden können die Bildungsschecks auch für Weiterbildungsmaßnahmen beim ILS. Denn das Fortbildungsinstitut Ihrer Wahl muss nicht in NRW liegen.
Die
Bildungsgutscheine hingegen werden nur in gesonderten Fällen , bei Arbeitslosigkeit bezahlt....und dann auch nur in begrenztem Umfang:
Der Bildungsgutschein (BGS) ist seit dem 1. Januar 2003 Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Er dient dabei als Zusage der Bundesagentur für Arbeit über die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer längeren Weiterbildung, gem. § 77 Abs. 3 SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II.
Ab Ausstellungsdatum des Bildungsgutscheins hat dieser eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Beginn der Weiterbildung. Er kann entweder sehr frei formuliert sein, sodass der Adressat des Bildungsgutscheins selbst eine geeignete Bildungsmaßnahme suchen kann, oder aber die
Maßnahmeträger werden vom
Arbeitsvermittler vorgegeben.
Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine so genannte
Kann-Leistung, d. h. der Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein bei
Notwendigkeit einer Weiterbildung zur nachhaltigen Eingliederung des Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vergeben, muss dies aber nicht. Grundsätzlich wird die Ausgabe eines BGS aufgrund massiver Kosteneinsparungen durch die BA zunehmend restriktiv gehandhabt, so dass die wenigsten Arbeitslosen einen BGS erhalten. Alternativ können kürzere Bildungsmaßnahmen bis zu 12 Wochen Dauer als
Trainingsmaßnahmen gefördert werden.
Wer an einer Bildungsmaßnahme mittels BGS teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Während der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Empfänger von Arbeitslosengeld I nicht auf
Arbeitslosengeld II gestuft werden, sondern das Arbeitslosengeld I wird bis 30 Tage nach Kursende weiter ausgezahlt. Wer einen Bildungsgutschein hat, bei dem werden die Kosten für den Lehrgang, für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen, sowie Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung, übernommen. Falls der Teilnehmer außerhalb seines Wohnortes übernachten muss, können die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte erstattet werden. Muss der Teilnehmer auswärts übernachten, bekommt er die Kosten für die An- und Abreise sowie die Kosten für eine Fahrt zur Familie oder für den Besuch des Partners oder Kindes einmal pro Monat erstattet. Hierbei handelt es sich um eine Entfernungspauschale die 0,36 € für
Der Bildungsgutschein (BGS) ist seit dem 1. Januar 2003 Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Er dient dabei als Zusage der Bundesagentur für Arbeit über die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer längeren Weiterbildung, gem. § 77 Abs. 3 SGB III und § 16 Abs. 1 SGB II.
Ab Ausstellungsdatum des Bildungsgutscheins hat dieser eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten bis zum Beginn der Weiterbildung. Er kann entweder sehr frei formuliert sein, sodass der Adressat des Bildungsgutscheins selbst eine geeignete Bildungsmaßnahme suchen kann, oder aber die
Maßnahmeträger werden vom
Arbeitsvermittler vorgegeben.
Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine so genannte
Kann-Leistung, d. h. der Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein bei
Notwendigkeit einer Weiterbildung zur nachhaltigen Eingliederung des Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt vergeben, muss dies aber nicht. Grundsätzlich wird die Ausgabe eines BGS aufgrund massiver Kosteneinsparungen durch die BA zunehmend restriktiv gehandhabt, so dass die wenigsten Arbeitslosen einen BGS erhalten. Alternativ können kürzere Bildungsmaßnahmen bis zu 12 Wochen Dauer als
Trainingsmaßnahmen gefördert werden.
Wer an einer Bildungsmaßnahme mittels BGS teilnimmt, behält seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Während der Weiterbildungsmaßnahme kann ein Empfänger von Arbeitslosengeld I nicht auf
Arbeitslosengeld II gestuft werden, sondern das Arbeitslosengeld I wird bis 30 Tage nach Kursende weiter ausgezahlt. Wer einen Bildungsgutschein hat, bei dem werden die Kosten für den Lehrgang, für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsstücke und für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen- und Abschlussprüfungen, sowie Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung, übernommen. Falls der Teilnehmer außerhalb seines Wohnortes übernachten muss, können die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte erstattet werden. Muss der Teilnehmer auswärts übernachten, bekommt er die Kosten für die An- und Abreise sowie die Kosten für eine Fahrt zur Familie oder für den Besuch des Partners oder Kindes einmal pro Monat erstattet. Hierbei handelt es sich um eine Entfernungspauschale die 0,36 € für die ersten 10 Km und für jeden weiteren Kilometer von 0,40 € beträgt.
die ersten 10 Km und für jeden weiteren Kilometer von 0,40 € beträgt.