In der vergangenen Woche haben Bundestag und Bundesrat das 'Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite' verabschiedet. Ein Thema dabei: die seit Wochen angekündigte Corona-Prämie für beruflich Pflegende als Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit in den Monaten der Pandemie. Dass es damit nicht getan ist und dass der Umgang mit der Prämie einen faden Beigeschmack hat, stellt der DBfK in seiner heutigen Meldung ausdrücklich fest.
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