Vornoten...

Nacina

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Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Es gehen ja 40% der Noten in die Examensprüfung mit ein..und 60% zählt das Examen.
Doch wie teilt sich die 40% auf?
Denn wir bekommen ja in der Praxis, Theorie und mündliche Noten.
Weiss da jmd bescheid?
LG Nacina
 
Wie??
40% der Vornote geht in die Examensprüfung mit ein??
:eek1:
 
Kenn das mit "Vornoten" nur vom Fach-Abi..... da wurden die Leistungen des Jahres mit ins Abschlusszeugnis gerechnet.

Beim Examen nicht....

lg
 
Hallo ihr lieben,

nach Angabe unserer Dozenten wird sich da etwas ändern. Sie konnten uns nicht ganu sagen wann, doch es sei sicher, dass die Vornoten bei der Berechnung der Examensnote mitgewertet werden.

Wie hoch die Wertigkeit der Vornoten ist, weiß ich leider auch nicht:gruebel:...werde mich mal erkundigen und berichte dann.

Liebe Grüße,

Nina
 
Also wir haben noch nix von ner Änderung erfahren ...
 
Also bei uns sind die Vornoten ******egal... examen ist alles, rest ist nix.
 
Das möchte ich, lieber engel , so nicht stehen lasen....

Das für die Berechnung der Examensnnoten die Vorleistungen unwichtig sind, das stimmt.

Allerdings sind die vorherigen Bemühungen in der Ausbildung (welche sich eben in Zahlenwerten niederschlagen) nicht egal... Wer drei Jahre lang "Durchschnittsleistungen" liefert, der macht kein 1er Examen !!!
:mrgreen:
 
Wer drei Jahre lang "Durchschnittsleistungen" liefert, der macht kein 1er Examen !!!
:mrgreen:

Kann ich so nicht stehenlassen.
Eine Lehrerin meinte das zu uns, dass sie das einmal "erlebt" hat und sie war sowas von :eek1:
 
Wie schon von mir geschrieben: bei uns ist das so, bei uns sind alle im examen gleich.

Mehr wollte ich damit nicht sagen, kann ja sein das das wo anders anders ist.
 
Hallöchen,
schön wär`s wenn die Vornoten zu 40 % mit zur Prüfungsnote zählen würde. In Thüringen wird das ganze in sogenannte Lernfelder unterteilt. Lernfeld 1,2,6 & 7 ist der schriftliche Teil. Da zählt nur die Note, die wann an diesen Tag in diesen Bereich erreicht. Das gleiche gilt auch für den mündlichen und praktischen Teil.
 
Ich kenne das auch nur so, dass die Vornoten nicht ins Examen eingerechnet werden, aber man sich schon mit diesem Vornotenzeugnis bewerben kann/muss/soll...
 
Nach momentaner Gesetzeslage zählen in der Gesundheits- und Krankenpflege die Vornoten nicht und dass sich daran etwas ändern soll ist mir auch nicht bekannt, etwas anderes ist es in der Altenpflegeausbildung, wo die Noten aus den Jahreszeugnissen zu 25% in die Examensnote mit eingehen.
Im übrigen muss laut Bundesgesetz in der GuK kein Jahreszeugnis und keine Vornote erstellt werden, in der AP ist das Jahreszeugnis pflicht.
LG
Sr. S.
 
Soweit ich weis, gibt es Schulen, in denen keine Klausuren geschrieben werden, und wo auch keine anderen Prüfungen vor dem Examen stattfinden, also gar keine Vornoten vorhanden sind. Bei uns werden die Noten aus Praxis, Klausuren und mündlichen Zwischenprüfungen (alles sinnvoll als Vorbereitung für's Examen) in ein Zeugnis gepackt, das man Bewerbungen beifügen kann.
 
Also bei uns wurde das jetzt auch wieder ganz akut, weil wir mündliche und schriftliche Zwischenprüfung im nächsten Block haben.

Also bei uns ist Fakt:

Für das Examen zählt keine Klausur und keine mündliche Vornote... das sind rein diese Examenstage.
Jedoch wird aus allen Vornoten ein Durchschnitt gebildet und der kommt auf ein Zwischenzeugnis mit dem man sich bewerben kann/sollte... wie auch immer.
Und die Ergebnisse der Zwischenprüfung gehen an den AG, was der jedoch überhaupt bei Fehlleistungen für "Macht" hätte, da sind wir uns auch nicht so sicher.
ABer ich denke so und auch wenig anders, stehts in der Prüfungsordnung und die ist nunmal Gesetz für uns.
 
A
Und die Ergebnisse der Zwischenprüfung gehen an den AG, was der jedoch überhaupt bei Fehlleistungen für "Macht" hätte, da sind wir uns auch nicht so sicher.

Die "Macht" auch der Krankenpflegeschulen tendiert gegen null. Du kannst einem Auszubildenden mit miserablem Zwischenzeugnis zwar von einer Prüfung zum geplanten Zeitpunkt abraten (man kann nämlich auch in der Krankenpflege mal ein halbes Jahr oder Jahr wiederholen). Wenn alle Voraussetzungen zur Prüfungszulassung gegeben sind, kann man aber kein Veto wegen schlechter Vornoten o.ä. einlegen.

Der Arbeitgeber kann lediglich, solltest Du Dich im eigenen Haus bewerben sollen, Deine Zwischenprüfungsergebnisse mit in sein Auswahlverfahren einfließen lassen.
 
Klar, das ist logisch. Also was die Übernahme angeht. Ich meinte nun die Macht irgendwas am Examen bzw an der Zulassung zu ändern.
Kann er mich eigentlich entlassen? Also während der Ausbildung? Oder nur bei grobem Verschulden meinerseits? (nur neugierigerweise mal nachfrag)


Bei mir ist es so, dass ich bisher jede Klausur 2 geschrieben habe, egal ob gelernt oder nicht... und für die letzten 2 hab ich null getan und für morgen auch nichts... ich weiß ist vielleicht irgendwann soweit, dass ich die A****karte ziehe, aber ich habe mir gesagt ich brauch mal nen Schuss vor den Bug, also ne 4 oder 5 damit ich wach werde... und leider leider kam das bisher noch nicht vor...
Ok ich hab auch schon einige Vorkenntnisse, lerne also alles bereits mehr oder weniger das zweite Mal... (kph und dann Studium in Biochemie... also außer die sozialwissenschaftlichen Sachen hab ich das bisher schon drauf)...
Na mal sehen wie es morgen wird. :emba:
 
Kann er mich eigentlich entlassen? Also während der Ausbildung? Oder nur bei grobem Verschulden meinerseits? (nur neugierigerweise mal nachfrag)

Das müsste eigentlich in Deinem Arbeitsvertrag nachzulesen sein.

Innerhalb der Probezeit geht es in jedem Fall. Und grobes Fehlverhalten ist nicht unbedingt der Griff in die Kaffeekasse. Zu viele Abmahnungen, z.B. wegen Unpünktlichkeit oder unentschuldigter Fehltage, können auch zu einer Kündigung führen. Unter Umständen sogar fristlos.
 
Hallo,
eine Ziwschenprüfung spiegelt den momentanen Leistungsstand wieder und soll als Chance zum Lernen im Hinblick auf das Examen dienen.
Natürlich stehen auf dem Zwischenzeugniss (ob es eines gibt muss jede Schule selber entscheiden) dann auch diese Noten, mit denen Du Dich bei Deinem zukünfitigen AG bewirbst.

Rausschmeissen kann Dich Dein AG deshalb nicht...von der Seite wird nichts passieren. Auch wirst Du zum Examen zugelassen...
Allerdings verbaust Du Dir mit schlechten Noten in einem vorläufigen Zwischenzeugnis eventuell die Chance auf einen guten Arbeitsplatz (wer sich mit den Noten 4-4-4 bewirbt, der muss heute nicht mehr unbedingt in die engere Auswahl kommen!).
 
Ja, genau das meinte ich auch Lillebrit.
Also es spielt bei den Bewerbungen ne ROlle, aber sollte ich damit sooo unzufriden sein, warte ich auf mein Examenszeugnis und bewerbe mich damit. Damit muss ich eben nur einige Monate Arbeitslosigkeit in Kauf nehmen... z.B. weil man wohl kaum direkt angestellt wird...
Und bei der Übernahme im eigenen KH spielt es natürlich auch ne Rolle.