News Verwaltungsgericht entscheidet über Klagen gegen Pflegekammer

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Das Verwaltungsgericht in Hannover entscheidet heute darüber, ob eine Zwangsmitgliedschaft bei der Pflegekammer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Alle in Niedersachsen tätigen Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege sind beitragspflichtige Zwangsmitglieder der in diesem Jahr neu geg

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Lächerlich! :roll:
Wie viele Rechtsgutachten und wie viele Gerichtsurteile brauchen die Kammergegner eigentlich noch, bis sie kapieren, daß Kammern NICHT dem Grundgesetz widersprechen?? Siehe z. B.
VG: Pflichtmitgliedschaft in Pflegekammer rechtmäßig
Und falls es doch so wäre: Hm, schon komisch, wie es dann sein kann, daß es in D z. B. seit Jahrzehnten Ärztekammern gibt... :gruebel:
Das ist einfach nur eine sinnlose Verschwendung von Steuergeldern! :angryfire:

Davon ab:
"Kläger sind die Geschäftsführerin eines Seniorenheims, ein international tätiges Unternehmen zum Vertrieb von Medizinprodukten sowie eine Krankenpflegerin, die in einem Krankenhaus als Fallmanagerin arbeitet. Letztere wehrt sich gegen ihre Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer, weil sie der Auffassung ist, reine Verwaltungstätigkeit zu leisten und nicht den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin auszuüben."
Was die Fallmanagerin betrifft:
Dazu gab es in RLP m. W. bereits ähnliche Urteile; wer zwar einen Pflegeberuf gelernt hat, aber nicht mehr in der Pflege tätig ist bzw. für seine jetzige Tätigkeit kein pflegerisches Wissen mehr benötigt, der muß auch nicht Mitglied in der Pflegekammer sein. Siehe
Klage wegen Pflichtmitgliedschaft in Landespflegekammer | Rechtsdepesche
Zu den ersten beiden Klägern brauch ich wohl nix mehr zu sagen, paßt genau ins Bild... :mrgreen:
 
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Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover nach Angaben der Pflegekammer Niedersachsen am Dienstag entschieden. Eine Pflichtmitgliedschaft verstoße nicht gegen die Grundrechte der Kläger.

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Reaktionen: Martin H.