Versuche von Erziehungsmaßnahmen...

percy

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27.09.2006
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102
Ort
Berlin
Beruf
Krankenschwester
Funktion
Studentin Gesundheits-und Pflegemanagement
Hallo,

ich möchte mal Eure Meinung zu diesem Thema wissen :
Eine Patientin ist Diabetikerin. Sie erhält 2x tgl. eine Insulininjektion. Die Patientin ist klar und orientiert, ist nicht entmündigt.
Das ex. Pflegepersonal spritzt sie überwiegend. Die Injektion wird dokumentiert im Leistungsnachweis. Es gibt Tage, an denen die Patientin darauf besteht,sich das Insulin selbst zu injizieren.
So... Da kommt meine Wohnbereichsleitung und ordnet an, daß die Patientin sich nicht selbst spritzen soll. "Wenn sie die Spritze vom Personal ablehnt, erhält sie auch keine Mahlzeit "...das sind die Worte der Wohnbereichsleitung.

Es besteht doch die Möglichkeit in der Dokumentation festzuhalten,daß die Patientin sich die Spritze selbst injizierte.
Sie hat es jahrzehntelang selbst durchgeführt und kennt ihre Erkrankung.
Man kann doch einem Menschen nicht die Mahlzeit verbieten,als Strafe, daß die Patientin sich vom PP nicht spritzen läßt....und dann auch noch einer Diabetikerin.
Oder sehe ich das falsch?????????

Grüße
percy
 
Hallo!

Das ist ja wirklich kaum zu glauben!
Ich dachte immer das Ziel der modernen Pflege wäre es den Patienten die größmögliche Selbständigkeit zu ermöglichen!!!!

Was halten deine Kollegen von dieser Anordnung? Da wird sich wohl keiner dran halten oder?

Liebe Grüße
 
Hallo ! :wavey:

Ich verstehe das auch nicht!

Wie war das mit "Ressourcen fördern" ?

Habe das quasi als oberstes Gebot, neben Intimsphäre wahren, in der Pflege auf den Patienten bezogen gelernt!

Liebe Grüße Sonnenblume :flowerpower:
 
Hallöchen,

naja....Ich war längere Zeit krank, und als ich wieder kam, las ich das Protokoll der letzten Teamsitzung, wo dies angeordnet wurde. Ich sprach mit der Wohnbereichleitung darüber und sie ließ meine Argumentation nicht zu. Daraufhin meinte ich, daß ich es nicht unterschreibe, und auch weiterhin der Bewohnerin überlassen werde, ob sie sich selbst spritzen möchte oder von mir. Viele Kollegen haben es unterschrieben - diese Anordnung. Und scheinbar ist es ihnen nicht klar, daß sie gegen den Willen eines Menschen verstoßen!!!!
Ich bin echt fassungslos....
Viele unterschreiben, weil mit Abmahnungen gedroht wird...sie haben Angst um ihren Job.... traurig...

grüße
percy
 
Hallo Percy!

Was genau ist den die Begründung deiner Wohnbereichsleitung für diese Anordnung?


Liebe Grüße
 
percy schrieb:
So... Da kommt meine Wohnbereichsleitung und ordnet an, daß die Patientin sich nicht selbst spritzen soll. "Wenn sie die Spritze vom Personal ablehnt, erhält sie auch keine Mahlzeit "...das sind die Worte der Wohnbereichsleitung.
Hallo percy,
damit ist meines Erachtens mindestens der Tatbestand der Nötigung erfüllt, es sei denn, es gibt eine Regelung über eine Betreuung.

Ein Mensch ohne verfügte Betreuung gibt doch mit der Aufnahme in ein Pflegeheim nicht seine komplette Selbständigkeit ab!!!! Er ist nach wie vor ein Mensch mit allen Rechten und Pflichten. Sollten Bedenken wegen der richtigen technischen Durchführung bestehen, muss man dieses mit dem Bewohner gemeinsam besprechen und regeln. Ansonsten müsste man eine Betreuungsverfügung anleiern.....
Die Begründung deiner WBL würde mich auch interessieren!
 
Zitat:"Da eine Injektion einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt, ist der Patient über die Maßnahme aufzuklären. [...] Verweigert der Patient eine Injektion, darf trotz vorhergehenden Einverständnisses nicht gegen seinen Willen gehandelt werden." (Quelle: "Pflege heute", 2. Aufl., S. 374)

Für mich ist da der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt!

Außerdem kommt mit dem Vorenthalten der Mahlzeit die Pflegeeinrichtung nicht ihrem Vertrag nach.

Die Wohnbereichsleitung und die Mitarbeiter sollten sich mal dringend mit der Rechtslage auseinandersetzen!

Eine solche Anordnung verstößt gegen die Menschenwürde und darf nicht befolgt werden. Eine Nichtbefolgung darf auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nachsich ziehen. (Falls doch, hätte das auf keinen Fall Bestand vor einem Arbeitsgericht!)

Das im Grundgesetz geschützte Rechtsgut der Menschenwürde hat auf jeden Fall höheres Gewicht, als das Rechtsgut der Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber!

Wenn ich jetzt bösartig wäre, könnte die Äußerung der Wohnbereichsleitung als Aufforderung zu einer Straftat ausgelegt werden!
 
Für mich ist da der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt!

Außerdem kommt mit dem Vorenthalten der Mahlzeit die Pflegeeinrichtung nicht ihrem Vertrag nach.

Eine solche Anordnung verstößt gegen die Menschenwürde und darf nicht befolgt werden. Eine Nichtbefolgung darf auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nachsich ziehen. (Falls doch, hätte das auf keinen Fall Bestand vor einem Arbeitsgericht!)

Das im Grundgesetz geschützte Rechtsgut der Menschenwürde hat auf jeden Fall höheres Gewicht, als das Rechtsgut der Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber!

Wenn ich jetzt bösartig wäre, könnte die Äußerung der Wohnbereichsleitung als Aufforderung zu einer Straftat ausgelegt werden!


Ganz richtig, wollte ich nämlich eben auch schreiben!
Würde das dem MDK/Heimaufsicht melden. Ohne Rücksicht auf eigene Verluste, die es ja nicht geben wird.
Auf dass es bald in einer großen Boulevard-Zeitung steht.

LG
Trisha
 
Hallöchen, also das ist ja wohl der Oberhammer!
Das es derartige Entmündigungen noch gibt wusste ich ja, aber warum lasst Ihr das zu? Sind Deine Kollegen blind, oder sehen die das genauso? Ich bin ganz ehrlich ich würde da nicht lange fackeln und das weitermelden, ohne Rücksicht. Denken solche Menschen auch mal daran das sie auch mal so behandelt werden könnten?
Und vorallem wie geht es da erst dieser Dame?
 
Hallo alle zusammen!

Schön,daß ich wenigstens hier verstanden werde und nicht auf taube Ohren stoße.....
Um einige Fragen zu beantworten: die Bewohnerin bedarf keiner Betreuung; wie gesagt,sie ist weitestgehend selbständig und orientiert. Sie ist über ihre Erkrankung informiert. Wenn sie darauf besteht sich das Insulin selbst zu injizieren,bleibe ich immer neben ihr stehen und sie kann es einwandfrei selbst ausführen (hatte es jahrzehnte lang zu Hause selbst gemacht) . Das Einzige was das Personal tun muß,ist ihr die Spritze aufziehen.

Zur Argumentation meiner Wohnbereichsleitung : " Es könnte was passieren, die Nadel könnte abbrechen, und da es im Leistungsnachweis unterschrieben wird, muß derjenige, der unterschrieben hat, dafür zur Verantwortung gezogen werden ".
Natürlich trage ich als Examinierte die Verantwortung ; das richtige Insulin aufzuziehen, die richtige Einheit, richtige Uhrzeit , richtiger Patient...wenn das aber alles erfüllt ist und die Bewohnerin die Injektion in meiner Anwesenheit richtig durchführt ,spricht nichts dagegen.Zudem sichere ich mich zusätzlich ab, indem ich es im Bericht dokumentiere.

Außerdem habe ich gelernt,daß man jeden Patienten vor einer Injektion fragen MUß, ob ich diese duchführen darf. Daran halten sich auch die meisten nicht...

Ich glaube, die meisten meiner Kollegen (Altenpfleger/innen) scheinen nicht viel von der gesetzlichen Lage zu halten....sie erfinden eigene Regeln...versuchen ältere Menschen zu erziehen....

Ich kann und will mir das alles nicht mehr lange anschauen...bin stets die erste, die ihren Mund aufmacht.....

Ich sammel für die nächste Teamsitzung handfeste Grundlagen, die ich schriftlich vorlegen werde.....was meine Wohnbereichsleitung und ihre Vertretung nicht machen......sie ordnen etwas an, oder verbieten etwas ,ohne dafür etwas Schriftliches vorlegen zu können.

Ich bin ein Mensch,für den die Gerechtigkeit das A und O sind - ich werde weiter kämpfen.....

Liebe Grüße
percy
 
Hallo Percy!

Finde es wirklich toll, dass du versuchen wirst etwas zu ändern!
Weiter so, du handelst im Interesse deiner Patientin, und bist im Recht!

Halt uns mal auf dem laufenden was du erreicht hast!!!

Liebe Grüße
 
Halli Hallo


Eine abgebrochene Nadel ist auch kein Argument, sowas kann jedem passieren und wenn es passiert it es auch die die Welt. Ich ifnde du solltest mit dem Problem zur PDL gehen, denn jemand das Essen zu verbieten ist echt der Gipfel.
Würde die Injektion nicht ordnungsgemäß von dem Bewohner durchgeführt werden, kann ich das verstehen wenn man darauf beharrt es selber bei ihm durchzuführen. Aber niemals das Essen verbieten.
Ich bin echt platt...:knockin:


Ich wäre froh, wenn wir jemanden auf unseren Wb hätten, der sich selber spritzen möchte....



Grüßle,

A-melie
 
Hallo Percy, nun wird einiges ja noch klarer:
Bei Aufnahme in deine Einrichtung ist wohl die persönliche Freiheit bei der Wohnbereichsleitung abzugeben. Und das wird dann grundgesetzwidrig....

Das Argument "Es könnte was passieren, die Nadel könnte abbrechen, " kriegt langsam auch historischen Charakter, denn Nadelbrüche stammen aus der Zeit der Wiederaufbereitung von -zigmal hin- und hergebogenen Injektionsnadeln (vor ca.1970). Mittlerweile sorgen die Firmen aus Gründen der Produkthaftung für Materialsicherheit, natürlich immer bestimmungsmässiger Gebrauch vorausgesetzt.

Wenn du es so handelst, wie du beschreibst, ist es völlig in Ordnung, weil es auch einer professionellen Pflege entspricht!
 
Hi,
ich finde es sehr gut das Du Deinen Mund aufmachst und nicht dem Gruppenzwang folgst. Es müsste in solchen Einrichtungen viel mehr solche Mitarbeiter geben.
Was wirst Du in diesem Fall unternehmen?
Liebe Grüße
 
Hallo Percy,
das ist ja echt der Hammer.Könnte von unserer PDL stammen aber auf die Idee ist sie nicht gekommen.
Du bist vollkommen im Recht.Ich hoffe das du bei der nächsten Teamsitzung was erreichen kansnt und vielleicht kannst du ja noch ein paar andere Kollegen davon überzeugen.

LG Nachtengel
 
Hallo Percy, hier einige in Frage kommende Gesetzespassagen als "Argumentationshilfe":

Grundgesetz:
GG Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

GG Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Heimgesetz:
HeimG § 11 Anforderungen an den Betrieb eines Heims
(1) Ein Heim darf nur betrieben werden, wenn der Träger und die Leitung
1. die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen schützen,
2. die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner wahren und fördern
, insbesondere bei behinderten Menschen die sozialpädagogische Betreuung und heilpädagogische Förderung sowie bei Pflegebedürftigen eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde gewährleisten,
3. eine angemessene Qualität der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner, auch soweit sie pflegebedürftig sind, in dem Heim selbst oder in angemessener anderer Weise einschließlich der Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse sowie die ärztliche und gesundheitliche Betreuung sichern,
4. die Eingliederung behinderter Menschen fördern,
5. den Bewohnerinnen und Bewohnern eine nach Art und Umfang ihrer Betreuungsbedürftigkeit angemessene Lebensgestaltung ermöglichen und die erforderlichen Hilfen gewähren,
6. die hauswirtschaftliche Versorgung sowie eine angemessene Qualität des Wohnens erbringen,
7. sicherstellen, dass für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner Pflegeplanungen aufgestellt und deren Umsetzung aufgezeichnet werden,
8. gewährleisten, dass in Einrichtungen der Behindertenhilfe für die Bewohnerinnen und Bewohner Förder- und Hilfepläne aufgestellt und deren Umsetzung aufgezeichnet werden,
9. einen ausreichenden Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Infektionen gewährleisten und sicherstellen, dass von den Beschäftigten die für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Anforderungen der Hygiene eingehalten werden, und
10. sicherstellen, dass die Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt und die in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln beraten werden.
(2) Ein Heim darf nur betrieben werden, wenn der Träger
1. die notwendige Zuverlässigkeit, insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Betrieb des Heims, besitzt,
2. sicherstellt, dass die Zahl der Beschäftigten und ihre persönliche und fachliche Eignung für die von ihnen zu leistende Tätigkeit ausreicht,
3. angemessene Entgelte verlangt und
4. ein Qualitätsmanagement betreibt.
(3) Ein Heim darf nur betrieben werden, wenn
1. die Einhaltung der in den Rechtsverordnungen nach § 3 enthaltenen Regelungen gewährleistet ist,
2. die vertraglichen Leistungen erbracht werden und
3. die Einhaltung der nach § 14 Abs. 7 erlassenen Vorschriften gewährleistet ist.
(4) Bestehen Zweifel daran, dass die Anforderungen an den Betrieb eines Heims erfüllt sind, ist die zuständige Behörde berechtigt und verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung zu ergreifen.

Strafgesetzbuch:
StGB § 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


StGB § 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

StGB § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,

2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
 
Ich bin entsetzt !!!

Gute Argumentatinsvorlagen hast du ja einen bzw auch schon mehrere Beiträge vorher erhalten...

Kämpfe ... auch wenn dir das leben vielleicht nachher schwerer gemacht wird !

Mir ist es nämlich so passiert als ich , allerdings in einem Ambulanten Dienst Anweisungen die Grundsätzlich einfach Falsch waren nicht folge geleistet habe .
Habe nun einen neuen besseren Job als Krpf. und bereue nicht für geltendes Recht eingetreten zu sein .
 
Hallo Percy,
bei uns wird es folgendermassen gehandhabt:
wenn ein Bewohner eine Massnahme selbst durchführt, oder sie durch Angehörige übernommen wird, wird sie im Einzelmassnahmennachweis von uns als nicht durchgeführt markiert (noch schriftlich, demnächst am PC) und im Pflegebericht kommt eine Bemerkung z. B. Injektion selbständig, Prothesenpflege durch die Tochter durchgeführt. Bisher hat diese Vorgehensweise noch zu keinen Beanstandungen bei Heimaufsicht oder MDK geführt.

Hülsi
PS.: die "Erziehungsmassnahmen" finde ich kriminell...
 
Hallo ihr Lieben!!!!

Nun,es ist einige Zeit vergangen und es ist auch Einiges passiert:

Eine Teamsitzung hatte stattgefunden.Bei dieser Sitzung habe ich all meine Gesetzesgrundlagen (Danke Gego! Habe auch Einige von Deinen Vorschlägen übernommen!!!) vorgelegt und thematisiert! Habe mir auch den Pflegedienstleiter zur Sitzung hinzugezogen.Als er all dies erfuhr,war er fassungslos.Natürlich lief es wieder so ab,daß keiner mir den Rücken gestärkt hatte von den Kollegen,ich denke aber,daß ich mich gut selbst durchgebissen habe.
Meine Wohnbereichsleitung und ihre Vertretung saßen da,hatten nicht viel dazu zu sagen.Sie versuchten es später so hinzustellen,daß es keine Anordnung von ihnen war,sondern daß es jeder Fachkraft selbst überlassen wurde,wie sie handelt.Schade nur,daß ein Protokoll von der letzten Teamsitzung erfaßt wurde.Diesen habe ich mir natürlich kopiert.Das Original war aber nicht mehr auffindbar!!!!Ich denke,daß die Leitungen diesen verschwinden haben lassen,nachdem ich da so ein Stress zu dem Thema gemacht habe.Unfaßbar!
Sie haben mich als Störefried hingestellt!!!
Ihre Argumentation reichte nicht aus,von wegen zum Schutz der Bewohnerin!!!Denn als sie diese Argumente auf den Tisch legten,holte ich die betroffene Bewohnerin dazu und überließ ihr das Wort.Vor der PDL äußerte sie sich,daß sie sich lieber selbst spritzt.Gab zu,daß ihr Essen verweigert wurde von Einigen.Daß sie sich jetzt spritzen läßt,damit sie ihre Mahlzeiten erhält.
Beide Leitungen saßen schweigend mit hochrotem Kopf da.
Viele meiner Kollegen waren schockiert,da sie nicht gedacht hätten,daß sie so falsch handeln.Dies bezieht sich auch auf andere Anordnungen seitens der WBLs.Die Pflegehelferinnen wissen leider nicht so viel über die rechtlichen Grundlagen (soll jetzt nicht falsch verstanden werden! Unsere Pflegehelferinnen haben sich selber zu ihrem Unwissen geäußert).Wenn eine Anordnung von der WBL kam,haben sie sich alle daran gehalten,wußten aber nicht,daß sie sich mit ihrem Handeln strafbar machen.Somit kamen noch andere Dinge auf den Tisch,die sich unsere WBLs erlaubt haben.
Die Konsequenz war leider nicht so,wie ich sie mir gewünscht hätte; Es folgten keinerlei disziplinarischen Konsequenzen für beide Leitungen.Die WBL wurde ledeglich mündlich abgemahnt und hat nur noch das Recht Anordnungen mit der Zustimmung der PDL zu erteilen.Ansonsten gilt das Wort des PDLs.
Nun,das reichte mir nicht aus...denn ich weiß,daß beide Leitungen nicht im Sinne der Bewohner handeln...Im späteren Gespräch mit dem PDL sagte der PDL zu mir,daß er eigentlich beide kündigen müßte,dies aber nicht tut,da sowieso die Station schlecht besetzt ist und er nicht so schnell Ersatz finden kann.Nee,das war mir echt zu blöd!!!
Meine Bestrafung folgte kurz darauf: Dafür daß ich meinen Mund aufgemacht habe,bekam ich einen "wunderschönen " Dienstplan!Meinen geplantenUrlaub hat die WBL mir auch nicht erteilt- UNBEGRÜNDET!!!Der Dienstplan war der Hammer,mit kurzen Wechseln,massig Dienste hintereinander und nur einem Tag frei zwischendurch!Das war ihre Rache!!!
Tja, das Schicksal meinte es gut mit mir und vor kurzem bekam ich einen Studienplatz.Gleich am nächsten Tag gab ich meine Kündigung ab,führte ein langes Gespräch mit PDL und WBL bezüglich der Zustände im Haus,hab mir noch mal alles von der Seele geredet.Ich hoffe,ich konnte dem PDL etwas anregen,mehr hinzuschauen und mehr im Sinne der Bewohner zu handeln;denn nicht jeder,der in der Pflege arbeitet,ist dafür geeignet....

Ich denke,daß ich dort eine gute Arbeit gemacht habe,habe versucht meinen Kolleginnen klar zu machen,daß sie sich wehren müssen...
Ich hoffe einfach,daß ich den Stein ins Rollen bringen konnte....

Also,kämpft auch Ihr alle,wenn Ungerechtigkeit geschieht (z.B. daß der Nachtdienst die Bewohner aus dem Schlaf holen muß zur Grundpflege...keine WC-Gänge durchgeführt werden aus " Zeitnot"...) Es gibt leider noch viele Mißstände in den Heimen...Natürlich nicht in allen!!!!
* Behandelt andere,wie Ihr behandelt werden möchtet*

Alles Liebe
percy
 
Hallo Percy!

Muss dir jetzt mal ein ganz großes Lob und einen Haufen Respekt zu sprechen! Ich finde es toll wie du dich eingesetzt hast! Wenn wir alle so wären, wäre in der Pflege wahrscheinlich schon so manches besser!

Liebe Grüße