Verbindliche Examensthemen

Suppy

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22.12.2013
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Hallo Leute,
meine Klasse und ich stehen kurz vor den schriftlichen Prüfungen (GuK/GuKK in Rheinland-Pfalz).

Nun haben wir im letzten Schulblock Unterlagen zu den Prüfungsthemen für die mündliche und schriftliche Prüfung bekommen (u.a. 20 Krankheitsbilder differenziert in Erwachsenen- und Kinderkrankenpflege). Unsere Lehrerin meinte, diese Unterlagen wären verbindlich und andere Themen könnten nicht dran kommen.
Gibt es dazu vielleicht auch ein Gesetz? Oder könnten die uns damit auch über's Ohr hauen, weil wir uns beim Lernen komplett darauf verlassen haben?

Vielen Dank schonmal im Voraus!
 
Hi suppi,

Bei uns war es ähnlich. Nur sagte die Lehrerin das die 20 Themen am wahrscheinlichsten dran kämen, lernen müssten wir aber alle. Und bei uns hat es gestimmt.
Gesetze darüber sind mir nicht bekannt.
Eine andere Frage: warum sollte die Schule euch dermaßen auf den Holzweg schicken??
 
Kann ich mir schlecht vorstellen, da mußt du was falsch Verstanden haben.
Ich bereite mich auf 20 Themen intensiv vor.
Dann müssten eigentlich nur noch einsen und vielleicht ein paar zweien rauskommen?
Dann kann ich mir die Prüfung eigentlich sparen.

In Bayern, soweit ich weiß wird es anderen Bundesländern genauso gehandhabt:
Die Schulen reichen Themen ein, aus dem Pool werden dann die Prüfungsthemen ausgewählt/gelost.
In dem Pool sind etwa 120Themen enthalten.

Ich würde mich nicht darauf verlassen.
 
Hallo Suppy,

Die 20 Krankheitsbilder, die man euch zum Lernen gegeben hat, stellen sicherlich die wichtigsten und häufigsten Krankheitsbilder dar, die in Examen gerne geprüft werden. Darin fit zu sein, ist mit Sicherheit eine solide Grundlage, entbindet euch aber nicht von der Pflicht, auch darüber hinaus weniger häufige Sachen anzuschauen und zu verinnerlichen. Es gibt immer ein paar Fragen, die etwas spezieller sind, gerne auch mit vielen Punkten versehen. Ich erinnere mich an den Jahrgang vor mir, der die weiblichen Geschlechtsorgane zu beschriften hatte: 20 Punkte. Also ruhig nochmal die Hefter und Bücher wälzen.

Btw solltest du, kurz vor dem Examen stehend, wissen, wie das Krankenpflegegesetz ausschaut und welche Regelungen zum Examen darin getroffen sind. Auch das ist Prüfungsthema. ;)
 
Kann ich mir schlecht vorstellen, da mußt du was falsch Verstanden haben.
Ich bereite mich auf 20 Themen intensiv vor.
Dann müssten eigentlich nur noch einsen und vielleicht ein paar zweien rauskommen?
Dann kann ich mir die Prüfung eigentlich sparen.

In Bayern, soweit ich weiß wird es anderen Bundesländern genauso gehandhabt:
Die Schulen reichen Themen ein, aus dem Pool werden dann die Prüfungsthemen ausgewählt/gelost.
In dem Pool sind etwa 120Themen enthalten.

In Bayern (und auch in Ba-Wü, von anderen Bundesländern weiß ich es nicht) läuft es so wie von renje beschrieben.
In Rheinland-Pfalz scheinen die Abschlussarbeiten nicht zentral verfasst zu werden, sondern von jeder Schule separat. Damit ist der Themenbereich schon recht übersichtlich. Gefunden hier: https://msagd.rlp.de/fileadmin/msag...okumente/Bericht_aus_der_Pflege_Nr_5_2015.pdf

Zu beachten v.a. Seite 7:
Für jeden der drei schriftlichen Prüfungsteile werden von den Schulen je zwei Prüfungsvorschläge eingereicht. Gemäß § 13 Abs. 2 KrPflAPrV wählt die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen Vorschlag für die Abschlussprüfung aus.
 
Und, welche Themen sind dran gekommen? :) hoffentlich nicht zu schwierig!